Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2520.20.00: Gips

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2520.20.00 steht für Gips. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2520.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2520.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2520Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern
  3. 2520.20Gips
  4. 2520.20.00Gips

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2520.20.00

HS-Code2520.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2520.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19900/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-27

Angaben: Dental‑Modellhartgips; in Pulverform; mit geringen Zusätzen zur Farbgebung und Steuerung der Abbindekinetik; zur Verwendung als Rohstoff bei der Herstellung von dentalen Modellen und Sockeln. Befund: Gips

DE12780/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-18

Angaben: zp® 131 Powder Mörtel / Gips - Pulver. Pulver aus dem Hauptbestandteil Gips (80-90%), sowie in sehr geringem Maß Weichmacher und Binder-Anteilen um den Bauprozess in einem 3D Drucker System zu sichern. Zur Herstellung fester (steinähnlicher) Modelle, Bauformen und Mustern. Befund: Gips

DE12781/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-18

Angaben: zp 151 Powder Mörtel / Gips - Pulver. Gips-Pulver [Calciumsulfathemihydrat] (80-90%), sowie in sehr geringem Maß (unter 1%) Weichmacher und Binder- Anteilen, für den Bauprozess in einem 3D Drucker. Zur Herstellung fester Modelle, Bauformen und Mustern. Befund: Gips

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2520

Zu Unterposition 2520 20 00: Hierher gehört z. B. Baugips. Baugips wird aus Rohgips (Gipsgestein oder anderen gipshaltigen Rohstoffen, z. B. Nebenprodukten der chemischen Industrie) in geeigneten Aufbereitungs- und Brennverfahren hergestellt. Im Werk beigegebene Zusätze dienen zum Erzielen bestimmter Eigenschaften. Zusätze sind sog. Stellmittel, das sind Stoffe, die die Eigenschaften des Gipses, z. B. die Konsistenz oder die Haftung, in der gewünschten Weise beeinflussen sowie Abbindeverzögerer oder -beschleuniger. Baugips wird z. B. als Stuck, zum Verputzen von Wänden und Decken, bei der Herstellung von Bauplatten oder anderen Bauelementen oder beim Verlegen von Kacheln verwendet.

Pos. 2520

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gipsstein ist ein natürliches, wasserhaltiges Calciumsulfat, im allgemeinen zerrbeibbar und von weißer Farbe. Anhydrit ist eine wasserfreie Art des natürlichen Calciumsulfats, der zur Herstellung von Schwefelsäure und gewisser Gipsarten verwendet wird. Gips besteht aus Gipsstein und wird durch Brennen teilweise oder völlig entwässert. Gipsstein kennzeichnet sich dadurch, dass er während des Brennens einen Teil seines Wassers verliert und damit zu Gips wird, der mit Wasser gemischt, beim Abbinden hart wird. Um bei verschiedenen Gipsen zu verhindern, dass sie zu schnell abbinden, werden den gebrannten Gipssteinen häufig Abbindeverzögerer in geringen Mengen zugesetzt. Für gewisse Sonderzwecke wird dem Gipsstein das Wasser vollständig entzogen und geringe Mengen eines Abbindebeschleunigers – z. B. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2520.20.00?

Die Zolltarifnummer 2520.20.00 umfasst Gips. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2520.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 2520.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2520.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 252020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2520.20.00?

2520.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2520.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

2520.20.00 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2520 Gipsstein; Anhydrit; Gips (aus gebranntem Gipsstein oder aus Calciumsulfat), auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von Abbindebeschleunigern oder -verzögerern > 252020 Gips. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2520.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2520.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19900/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2520.20.00?

KN-Code 2520.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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