Zolltarifnummer 2523: Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2523 steht für Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2523 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 2523
- Drittlandszoll
- 1,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- 2523Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 1,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2523 90 00: Hierher gehören z. B.: 1. Hochofenzement besteht aus mindestens 20 GHT Portlandzementklinker und 36 bis 80 GHT Schlacken sowie höchstens 5 GHT anderen Zementbestandteilen. (entfallen) bis 2. Puzzolanzement besteht aus mindestens 60 GHT Portlandzementklinker und höchstens 40 GHT natürlichem Puzzolan oder Flugasche sowie höchstens 5 GHT anderen Zementbestandteilen. Zum Begriff „Puzzolan“ siehe die Erläuterungen zu Position 2530 des HS, Abschnitt D Ziffer 7. Flugasche ist ein feines, leichtes Pulver, das bei der Kohlenstaubfeuerung als Flugstaub anfällt. Sie ist von grauer bis schwarzer Färbung.
Zu Unterpositionen 2523 21 und 2523 29: Im Sinne der Unterpositionen 2523 21 und 2523 29 bedeutet „Portlandzement“ Zement, der durch Mahlen von Zementklinkern mit der möglichen Zugabe einer kleinen Menge Calciumsulfat gewonnen wird. Es ist zu beachten, dass - Zementklinker, eine Ware der Pos. 2523 10 ist, der hauptsächlich aus Calciumsilicaten besteht. Zementklinker wird hergestellt durch Brennen bis zum teilweise Schmelzen einer standardisierten und homogenen Mischung von Stoffen, die überwiegend Kalk (CaO) und Kieselsäure (SiO2) mit geringeren Anteilen von Aluminiumoxid (Al2O3) und Eisenoxid (Fe2O3) enthalten; und - dass die Bezeichnung „Calciumsulfat“ Gips und seine Derivate und Anhydrit und andere Calciumsulfaterzeugnisse umfasst, die zur Herstellung von Zementen geeignet sind.
Zu Unterposition 2523 90 1. Hydraulikzemente, bestehend aus Portlandzement, dem mehr als 5 GHT zementhaltige Materialien wie Puzzolan, Flugasche oder Kalkstein beigemischt sind. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2523?
Die Zolltarifnummer 2523 umfasst Zement (einschließlich Zementklinker), auch gefärbt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2523?
Der Drittlandszollsatz für 2523 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2523?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 2523. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2523?
2523 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2523 im Zolltarif eingeordnet?
2523 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2523?
Zu 2523 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 2523 unter CBAM?
Ja. 2523 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Cement). Die Nummer ist allerdings weiter gefasst als der Anhang-I-Eintrag, es ist also nur ein Teil erfasst. Prüfen Sie die konkrete Ware. Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2523?
Position 2523 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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