Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2530.90.70: Mineralische Stoffe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2530.90.70 steht für Mineralische Stoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2530.90.70 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 25. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2530.90.70
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 25SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  2. 2530Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 2530.90andere
  4. 2530.90.70Mineralische Stoffe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2530.90.70

HS-Code2530.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2530.90.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI7618/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Angaben: Helles Granulat; Verwendung: Beschichtung von Dächern zur Wärmereflektion. Befund: Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

PLBTIWIT-2025-001523Erteilt von PLGültig bis 2028-12-16

Naturalny brucyt (Mg(OH)2, CAS: 1317-43-7) pozyskiwany w wyniku wydobycia w postaci drobnego białego proszku. Posiada wysoką zawartość naturalnego wodorotlenku magnezu. Po wydobyciu kopaliny następuje wyłącznie mielenie oraz sortowanie pod względem granulacji ziarna. Produkt ma postać proszku. Stosowany jest do redukcji zbrylania granulek saletry amonowej i nawozów sztucznych złożonych, do poprawy rozdrobnienia cząstek oraz jako źródło magnezu. Produkt pakowany w worki po 20 kg lub big-bagi w zależności od potrzeby klienta.

DEBTI32402/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-06

Angaben: Bodenhilfsstoff Leonardit 0/4; Aufmachung: BigBag. Befund: Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

ATBTI2025000146-DECErteilt von ATGültig bis 2028-05-18

Anderer mineralischer Stoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines feinen, grau-beigen Pulvers; aufgemacht in weißen Kunststoffdosen zu 200 g, 400 g und 650 g; das Erzeugnis dient als Nahrungsergänzungsmittel.

ATBTI2025000139-DECErteilt von ATGültig bis 2028-05-14

Anderer mineralischer Stoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Form eines feinen, grau-beigen Pulvers; aufgemacht in weißen Kunststoffdosen zu 200 g, 400 g und 650 g; das Erzeugnis dient als Nahrungsergänzungsmittel.

PLBTIWIT-2025-000004Erteilt von PLGültig bis 2028-01-02

Naturalny brucyt pozyskiwany w wyniku wydobycia. Posiada wysoką zawartość naturalnego wodorotlenku magnezu. Po wydobyciu kopaliny następuje wyłącznie mielenie oraz sortowanie pod względem granulacji ziarna. Produkt ma postać proszku lub bryłek. Stosowany jest do redukcji zbrylania granulek saletry amonowej i nawozów sztucznych złożonych, do poprawy rozdrobnienia cząstek oraz jako źródło magnezu. Produkt pakowany w worki big-bag.

DEBTI41788/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Angaben: Extrakt aus Asphaltum punjabianum; Herstellung: Extraktion, Filtration, Konzentrierung, Sprühtrocknung, Siebung u.a. Befund: Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

DEBTI41904/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-06

Angaben: Bestandteil von mineralstoffhaltigen Getränken; Zusammensetzung: Hauptbestandteil Calciumcarbonat mit natürlichen Beimengungen von Alkali- und Erdalkalicarbonaten; Herstellung: Mineralische Skelette der verschiedenen abgestorbenen, natürlich vorkommenden Lithothamniumarten (Meeresalgen), die im Vorkommensgebiet abgeerntet, gemahlen, gereinigt (mit Wasserstoffperoxid) und sterilisiert werden. Befund: Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2530

Zu Unterposition 2530 90: 1. Bruch von Mühlsteinen und von Steinen aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen der Pos. 6804, nur zur Wiedergewinnung von Schleifstoffen geeignet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 4 2. Rieselfähiges, weißes Pulver, das zu mehr als 99,2 GHT aus wasserfreiem Dinatriumsulfat besteht und ausschließlich durch mechanisches Sammeln von Thenardit (wasserfreies Dinatriumsulfat) erhalten wird. Das Thenardit entsteht natürlich an der Luft an der Oberfläche von Mirabilit (Dinatriumsulfat-Decahydrat), das aus der natürlichen Sole eines Sees durch tiefe Temperaturen im Winter auskristallisiert. Vor dem Verpacken wird das Produkt durch ein Sieb mit einer Siebgröße von 0,65 mm gesiebt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. Siehe auch Position 2833 Erl (AV) RZ 01.0.

Pos. 2530

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 273. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 14. Oktober 2025: Warenbeschreibung Shilajit, vorliegend als Pulver in 25-kg-HDPE-Fässern. Der Herstellungsprozess umfasst das Auflösen des Rohmaterials in Wasser (Extraktion), das Filtern zur Entfernung grober Verunreinigungen wie kleiner Steine und das Sprühtrocknen. Einreihung Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 zu Kapitel 25 und dem Wortlaut der KN-Codes 2530, 2530 90 und 2530 90 70 als „anderer mineralischer Stoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ einzureihen. …

Kapitel 25

1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Positionen oder der nachstehenden Anmerkung 4 nichts anderes ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Verfahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, jedoch nicht geröstete, gebrannte oder durch Mischen gewonnene Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren haben, als bei den einzelnen Positionen angegeben ist. Den Stoffen dieses Kapitels kann ein Antistaubmittel zugesetzt sein, vorausgesetzt, dass dieser Zusatz die Ware nicht für bestimmte Verwendungszwecke geeigneter macht als für den allgemeinen Gebrauch. (RV E2501000) 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2530.90.70?

Die Zolltarifnummer 2530.90.70 umfasst Mineralische Stoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2530.90.70?

Der Drittlandszollsatz für 2530.90.70 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2530.90.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 253090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2530.90.70?

2530.90.70 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2530.90.70 im Zolltarif eingeordnet?

2530.90.70 steht in dieser Hierarchie: 25 SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT > 2530 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 253090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2530.90.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2530.90.70 erfasst, zum Beispiel DEBTI7618/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2530.90.70?

KN-Code 2530.90.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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