Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2701.20.00: Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2701.20.00 steht für Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2701.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2701.20.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  2. 2701Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
  3. 2701.20Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe
  4. 2701.20.00Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2701.20.00

HS-Code2701.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2701.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2701

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die verschiedenen Arten von Steinkohle (Anthrazit, bitumenhaltige Steinkohle usw.), auch in Pulverform (Staubkohle, Feinkohle) oder agglomeriert (in Eier- oder anderer Brikettform). Hierher gehören auch Briketts und ähnliche Brennstoffe, die einem Verkokungsprozess unterworfen wurden, damit sie rauchlos verbrennen. Zu dieser Position gehört auch pulverisierte Steinkohle in wässriger Dispersion (slurry coal) mit geringen Mengen Dispersionsmittel, insbesondere grenzflächenaktiven Stoffen. Nicht zu dieser Position gehören Gagat (Jett) (Pos. 2530), Braunkohle (Lignit) (Pos. 2702) sowie Koks und Schwelkoks aus Steinkohle (Pos. 2704).

Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2701.20.00?

Die Zolltarifnummer 2701.20.00 umfasst Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2701.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 2701.20.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2701.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2701.20.00?

2701.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2701.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

2701.20.00 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2701 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe > 270120 Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2701.20.00?

Zu 2701.20.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2701.20.00?

KN-Code 2701.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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