Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0: Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0 steht für Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2704.00.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
2704.00.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  2. 2704Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
  3. 2704.00Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
  4. 2704.00.10Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle
  5. 2704.00.10.00.0Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0

HS-Code2704.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2704.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2704.00.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer2704.00.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2704

Zu Unterpositionen 2704 00 10: Steinkohlenkoks unterscheidet sich von Steinkohle dadurch, dass er leicht, fast ohne Flamme brennt und - einmal verbrannt - seine Porosität und Gasdurchlässigkeit behält. Er ist nicht schmelzbar, härter, ärmer an Schwefel und reicher an Kohlenstoff. Koks wird durch Verkokung von Steinkohle unter Luftabschluss bei hoher Temperatur (1 000º C bis 1 200º C) hergestellt. Schwelkoks jedoch wird durch Schwelung (unter geringer Luftzufuhr) von Steinkohle bei einer Temperatur von 450º C bis 700º C gewonnen. (entfallen) Hierher gehören Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, die beim Herstellen von Elektroden verwendet werden, die im Allgemeinen zum Erzeugen von Ferrolegierungen bestimmt sind. Der hierher gehörende Koks und Schwelkoks ist besonders rein (sehr geringer Aschegehalt) und im allgemeinen von kleinen Abmessungen. (entfallen) Hierher gehören z. B. …

Pos. 2704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Koks ist der feste Rückstand der Destillation (oder Verkokung oder Vergasung) von Steinkohle, Braunkohle oder Torf unter Luftabschluss. Er wird aus verschiedenen Sorten bitumenhaltiger Steinkohle in Koksöfen gewonnen. Schwelkoks entsteht bei der Verkokung von Steinkohle oder Braunkohle bei niedriger Temperatur. Koks und Schwelkoks dieser Position können in Pulverform oder agglomeriert sein. Retortenkohle (oder Retortengraphit) ist eine harte, schwarze, spröde Kohle, die beim Anschlagen einen metallischen Klang gibt. Sie ist ein Nebenprodukt der Gaswerke und Kokereien, das sich an den Wänden der Öfen und Retorten absetzt. Daher hat sie gewöhnlich auch die Form von unregelmäßigen Stücken, deren eine Fläche eben oder leicht gewölbt ist. Retortenkohle wird zuweilen zu Unrecht als künstlicher Graphit bezeichnet. …

Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0 umfasst Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2704.00.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 2704.00.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2704.00.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0?

2704.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2704.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

2704.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2704 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle > 270400 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle > 27040010 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2704.00.10.00.0?

Zu 2704.00.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2704.00.10.00.0?

Warennummer 2704.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.