Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0: Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0 steht für Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2704.00.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2704.00.30.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
- 2704Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
- 2704.00Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
- 2704.00.30Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
- 2704.00.30.00.0Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2704 0030: Braunkohle ist für die Hochtemperaturverkokung nicht geeignet. Dagegen ergibt die Tieftemperaturverkokung einen Schwelkoks, der ein lockerer, glänzender, sauber anzufühlender, leicht entzündbarer Brennstoff ist, der gut und ohne Rauch brennt.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Koks ist der feste Rückstand der Destillation (oder Verkokung oder Vergasung) von Steinkohle, Braunkohle oder Torf unter Luftabschluss. Er wird aus verschiedenen Sorten bitumenhaltiger Steinkohle in Koksöfen gewonnen. Schwelkoks entsteht bei der Verkokung von Steinkohle oder Braunkohle bei niedriger Temperatur. Koks und Schwelkoks dieser Position können in Pulverform oder agglomeriert sein. Retortenkohle (oder Retortengraphit) ist eine harte, schwarze, spröde Kohle, die beim Anschlagen einen metallischen Klang gibt. Sie ist ein Nebenprodukt der Gaswerke und Kokereien, das sich an den Wänden der Öfen und Retorten absetzt. Daher hat sie gewöhnlich auch die Form von unregelmäßigen Stücken, deren eine Fläche eben oder leicht gewölbt ist. Retortenkohle wird zuweilen zu Unrecht als künstlicher Graphit bezeichnet. …
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0 umfasst Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2704.00.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2704.00.30.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2704.00.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0?
2704.00.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2704.00.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2704.00.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2704 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle > 270400 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle > 27040030 Koks und Schwelkoks, aus Braunkohle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2704.00.30.00.0?
Zu 2704.00.30.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2704.00.30.00.0?
Warennummer 2704.00.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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