Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2707.99.80: Phenole

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2707.99.80 steht für Phenole. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2707.99.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2707.99.80
Drittlandszoll
1,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  2. 2707Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen
  3. 2707.99andere, andere
  4. 2707.99.80Phenole

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2707.99.80

HS-Code2707.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2707.99.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,2 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43843/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-13

Angaben: Harz-Modifizierungsmittel, bestehend aus der Reaktionsmasse einer Reaktion von Phenol mit alpha-Methylstyrol. Die Rohstoffe werden u.a. aus einem Steamcracking-Prozess aus Naphta (Rohbenzin) hergestellt. Befund: Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen: andere: andere: Phenole.

DEBTI38387/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-11

Angaben: Mischungen verschiedener Fraktionen der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers. Die Mischungen variieren in den Anteilen der verschiedenen Fraktionen und somit in der endgültigen Zusammensetzung. Die Konzentration von Phenol liegt in jedem Fall unter 90 % und die Konzentrationen von Kresol und Xylenol unter 95 %. Befund: Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen; andere; andere; Phenole.

DEBTI38385/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-11

Angaben: Fraktion der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers. Typische Zusammensetzung: <10 % Phenol, 50-80 % Kresol, 10-25 % Xylenol, Ethylphenol, Guajacol. Befund: Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen; andere; andere; Phenole.

BED.T.00.001.971Erteilt von BEGültig bis 2021-01-11

Een geraffineerd chemisch mengsel (vaak aangeduid als teerzuur of cresolzuur dat afgeleid is uit steenkool) bestaande uit xylenol-isomeren, ethyl-phenol-isomeren en een kleine hoeveelheid hoger gealkyleerde fenolen.

BED.T.00.001.970Erteilt von BEGültig bis 2021-01-11

Een geraffineerd chemisch mengsel (vaak aangeduid als teerzuur of cresolzuur dat afgeleid is uit steenkool) bestaande uit xylenol-isomeren, ethyl-fenol-isomeren en een kleine hoeveelheid hoger gealkyleerde fenolen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2707

Zu Unterposition 2707 99 80: Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 27. Hierher gehören: 1. Phenole aus der Destillation von Hochtemperatur-Steinkohlenteer sowie ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in bezug auf das Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen überwiegen. Nicht hierher gehören jedoch die Salze der Phenole (im Allgemeinen Position 2907 oder Unterposition 3824 90 93); 2. Kresole (Isomerengemische oder getrennte Isomere) mit einem Gesamtgehalt an Kresolen von weniger als 95 GHT (gaschromatografisch bestimmt). Beträgt der Vomhundertsatz 95 oder mehr, gehören diese Waren zu Unterposition 2907 12 00; 3. Xylenole (Isomerengemische oder getrennte Isomere) mit einem Gesamtgehalt an Xylenol von weniger als 95 GHT (gaschromatografisch bestimmt). …

Pos. 2707

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1231/2013 der KOMMISSION vom 28. November 2013 (ABl. EU L 322/13) (RV L 1231/13) TDAE (treated distillate aromatic extract) mit folgenden physikalisch-chemischen Eigenschaften: - Der Gehalt an aromatischen Bestandteilen, ermittelt nach dem säulenchromatografischen Verfahren in Anhang A des Kapitels 27 der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, liegt zwischen 74,2 und 75 GHT; - die Dichte bei 15 °C liegt zwischen 0,9521 und 0,959 g/cm3 ; - bei Destillation nach ASTM D 86-67 (EN ISO 3405) gehen bis 300 °C nicht mehr als 4 RHT über. Das TDAE wird durch Schmiermittelraffination aus Vakuumdestillationsrückständen gewonnen. Die aromatischen Bestandteile fallen als Nebenprodukte der Raffination von Schmierölrohstoffen und Wachsen an. …

Pos. 2707

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-330/13: Tenor: 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemein­samen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 geänderten Fassung ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen im Verhältnis zu dem von nicht aromatischen Bestandteilen heranzuziehen. 2. Der Ausdruck „aromatische Bestandteile“ in Kapitel 27 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. …

Kapitel 27

1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2707.99.80?

Die Zolltarifnummer 2707.99.80 umfasst Phenole. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2707.99.80?

Der Drittlandszollsatz für 2707.99.80 beträgt 1,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2707.99.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270799. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2707.99.80?

2707.99.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2707.99.80 im Zolltarif eingeordnet?

2707.99.80 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2707 Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen > 270799 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2707.99.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2707.99.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI43843/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2707.99.80?

KN-Code 2707.99.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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