Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0: Erdgaskondensate
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0 steht für Erdgaskondensate. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2709.00.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2709.00.10.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
- 2709Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh
- 2709.00Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh
- 2709.00.10Erdgaskondensate
- 2709.00.10.00.0Erdgaskondensate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 2709 0010: Hierher gehören rohe Öle, die bei der Stabilisierung von unmittelbar aus der Förderung stammendem Erdgas entstehen. Hierbei wird dem feuchten Erdgas im Wesentlichen durch Abkühlung und Druckverminderung kondensierbarer Kohlenwasserstoff entzogen. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 2709 des HS, zweiter Absatz.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören rohe Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien (Schiefer, Kalkstein, Sand usw.), d.h. natürliche Erzeugnisse ohne Rücksicht auf ihre Zusammensetzung, die aus Erdölquellen (auch als Kondensat) oder bei der Schwelung bituminöser Mineralien gewonnen werden. Die Öle können, ohne die Eigenschaft als rohe Öle zu verlieren, den folgenden Behandlungen unterzogen worden sein: 1) Klären. 2) Entsalzen. 3) Entwässern. 4) Stabilisieren zur Regulierung des Dampfdrucks. 5) Entnahme der sehr leichten Fraktionen, die zur Spülung und zur Erhaltung des Drucks in die Bohrung zurückgeleitet werden sollen. 6) Zusatz von Kohlenwasserstoffen, die im Laufe der vorstehenden Verfahren durch physikalische Methoden gewonnen worden sind (jedoch kein Zusatz von anderen Kohlenwasserstoffen). …
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche organische Verbindungen; chemisch reines Methan und Propan gehören jedoch zu Position 2711 (RV E2701A00); b) Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 (RV E2701B00); c) Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe der Position 3301, 3302 oder 3805 (RV E2701C00). 2. Unter der Bezeichnung „Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien" in der Position 2710 sind neben Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien auch ähnliche Öle sowie vorwiegend aus Mischungen ungesättigter Kohlenwasserstoffe bestehende Öle ohne Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in denen die nicht aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den aromatischen Bestandteilen überwiegen (RV E2702100). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0 umfasst Erdgaskondensate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2709.00.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 2709.00.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2709.00.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 270900. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0?
2709.00.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2709.00.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
2709.00.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2709 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh > 270900 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh > 27090010 Erdgaskondensate. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2709.00.10.00.0?
Zu 2709.00.10.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2709.00.10.00.0?
Warennummer 2709.00.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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