Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 2710.19.81.20: Schweröle, katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 2710.19.81.20 steht für Schweröle, katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an — gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und — Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT, und mit — einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und mit einer kinematischen Viskosität von 5,0 cST bei 100 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,0 cST bei 100 °C. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

2710.19.81.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 27. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
2710.19.81.20
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 27MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  2. 2710Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle
  3. 2710.19Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle, andere
  4. 2710.19.81Schweröle, Schmieröle; andere Öle, zu anderer Verwendung, Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle
  5. 2710.19.81.20Schweröle, katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an — gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und — Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT, und mit — einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und mit einer kinematischen Viskosität von 5,0 cST bei 100 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,0 cST bei 100 °C

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2710.19.81.20

HS-Code2710.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code2710.19.818 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code2710.19.81.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 2710

Zu Unterpositionen 2710 12 11 bis 2710 19 99: Hinsichtlich der Definition dieser Erzeugnisse siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen zu Position 2710 des HS, Teil I. Zu den Unterpositionen, die für Erzeugnisse zur - Bearbeitung im begünstigten Verfahren, - chemischen Umwandlung vorgesehen sind, siehe die Zusätzlichen Anmerkungen 5 und 6 zu Kapitel 27 und die Erläuterungen dazu. I. Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, (ausgenommen rohe Öle) Hierher gehören z. B. die Isomerengemische (andere als Stereoisomere) der gesättigten oder ungesättigten acyclischen Kohlenwasserstoffe, und zwar gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 95 GHT beträgt, und ungesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe, in denen jeder Isomerenanteil weniger als 90 GHT beträgt, jeweils bezogen auf den wasserfreien Stoff. …

Pos. 2710

Zu Positionen 2710 bis 2713: 1) Erdölerzeugnisse: Unterscheidungskriterien bestimmter Erdölerzeugnisse des Kapitels 27: Vaselin, Paraffin, Bitumen und Erdöl (Pos. 2712, 2713 und 2710). Anmerkung: Im Anhang zu diesem Avis sind die nachstehenden Kriterien schematisch wiedergegeben. Position 2710 bis Unterposition 2713 20: 1) Erzeugnisse mit einem Erstarrungspunkt, bestimmt mit dem rotierenden Thermometer (ISO 2207 (entspricht ASTM D 938)), a) unter 30 ºC (Öle) – Position 2710; b) von 30 ºC oder mehr – Position 2710, Unterposition 2712 10 bis 2712 90 oder 2713 20. (siehe Absatz 2). 2) Erzeugnisse des Absatzes 1), Buchstabe b), deren Dichte bei 70º C a) 0,942 g/cm3 oder mehr beträgt – Position 2710 oder Unterposition 2713 20; b) weniger als 0,942 g/cm3 beträgt – Positionen 2710, Unterposition 2712 10 bis 2712 90. (siehe Absatz 4). …

Pos. 2710

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-330/13: Tenor: 1. Als Kriterium für die Einreihung eines Erzeugnisses mit Merkmalen des Erzeugnisses des Ausgangsverfahrens in die Position 2707 oder in die Position 2710 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 1006/2011 der Kommission vom 27. September 2011 geänderten Fassung ist der gewichtsmäßige Gehalt an aromatischen Bestandteilen im Verhältnis zu dem von nicht aromatischen Bestandteilen heranzuziehen. 2. Der Ausdruck „aromatische Bestandteile“ in Kapitel 27 der Kombinierten Nomenklatur im Anhang I der Verordnung Nr. 2658/87 in der durch die Verordnung Nr. …

Pos. 2710

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (189. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 12. Juni 2018): Einreihung von zwei Mischungen auf der Grundlage von Leichtölen aus Erdöldestillaten, in Form von farblosen, klaren Flüssigkeiten, gebrauchsfertig als Reiniger für Druckmaschinen. Bei der Verwendung als Reiniger bilden sie zusammen mit Wasser eine stabile Emulsion. Zusammensetzung der Erzeugnisse (in Gewichtsprozent): 1. Mischung: Leichtöl (97 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (3 %); 2. Mischung: Leichtöl (92 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (8 %). Das Leichtöl bestimmt den wesentlichen Charakter der Mischungen. Einreihung in den KN-Code 2710 12 21. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 2710.19.81.20?

Die Zolltarifnummer 2710.19.81.20 umfasst Schweröle, katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an — gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und — Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT, und mit — einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und mit einer kinematischen Viskosität von 5,0 cST bei 100 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,0 cST bei 100 °C. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 2710.19.81.20?

Der Drittlandszollsatz für 2710.19.81.20 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 2710.19.81.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 271019. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2710.19.81.20?

2710.19.81.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 2710.19.81.20 im Zolltarif eingeordnet?

2710.19.81.20 steht in dieser Hierarchie: 27 MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE > 2710 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle > 271019 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen solche, die Biodiesel enthalten, und ausgenommen Ölabfälle, andere > 27101981 Schweröle, Schmieröle; andere Öle, zu anderer Verwendung, Motorenöle, Kompressorenöle, Turbinenöle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2710.19.81.20?

Zu 2710.19.81.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 2710.19.81.20?

TARIC-Code 2710.19.81.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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