Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0: Siliciumdioxid, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 steht für Siliciumdioxid, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
2811.22.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 28. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 2811.22.00.90.0
- Drittlandszoll
- 4,6 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 28ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
- 2811II. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE, Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
- 2811.22Siliciumdioxid
- 2811.22.00andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid
- 2811.22.00.90andere
- 2811.22.00.90.0Siliciumdioxid, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3C509Silicon, silicon oxides, germanium or germanium oxides, containing any of the following:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Siliciumdioxid; Kieselsäure Die als Kieselsäure (CAS-Nr. 7631-86-9) bezeichnete Ware liegt als feines, weißes Pulver vor. Nach den Angaben handelt es sich um gefällte amorphe Kieselsäure mit einem Gehalt an Kieselsäure von min. 98,0 % (after ignition). Der Trocknungsverlust beträgt max. 4 %. Die Ware enthält keine weiteren Zusätze und soll als Antibackmittel (anticaking agent) verwendet werden. Die Ware ist als anderes chemisch einheitliches Siliciumdioxid in die Codenummer 2811 2200 90 0 des Zolltarifs einzureihen.
Siliciumdioxid Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein weißes, feinkörniges, kristallines Material. Nach den Angaben handelt es sich um Siliciumdioxid (Silica gel) mit einer Reinheit von mehr als 99 %, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist in Kunststoffbeuteln mit einem deklariertem Inhalt à 1,0-Liter abgepackt und wird als Kleintierstreu verwendet. Die Ware ist als chemisch einheitliches Siliciumdioxid in die Unterposition 281111 22 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Siliciumdioxid Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein farbloses, trübes Material in Form kleiner Kügelchen. Nach den Angaben handelt es sich um Siliciumdioxid (Silica gel) mit einer Reinheit von mehr als 99 %, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist in Kunststoffbeuteln mit einem deklariertem Inhalt à 3,8-Liter abgepackt und wird als Katzenstreu verwendet. Die Ware ist als chemisch einheitliches Siliciumdioxid in die Unterposition 281111 22 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Kieselsäure Nach den Angaben handelt es sich bei der Ware um ein weißes, mikrogranuliertes, rieselfähiges Pulver aus gefällter Kieselsäure, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von mindestens 90 % (CAS 7631-86-9). Im Sinne des Zolltarifs handelt es sich um Siliciumdioxid.
Siliciumdioxid Bei dem Erzeugnis handelt es sich um farblose, trübe, scharfkantige Kristalle unterschiedlicher Größe, nach den Angaben hergestellt aus speziell veredeltem Quarzsand (Siliciumdoxid, Silica gel) ohne Zusätze anderer Stoffe. Das Erzeugnis ist mit 3,7 kg in 8-Liter-Kunststoffbeuteln abgepackt und wird als Katzenstreu verwendet. Zolltariflich handelt es sich um chemisch einheitliches Siliciumdioxid.
Kieselsäure anticaking, SiO2 Die als Kieselsäure (CAS 7631-86-9) bezeichnete Ware liegt als feines, weißes Pulver vor. Es handelt sich nach den Antragsangaben um gefällte amorphe Kieselsäure mit einem Gehalt an Kieselsäure von min. 98,0 % (after ignition). Der Trocknungsverlust beträgt max. 4 %. Die Ware enthält keine weiteren Zusätze und soll als Antibackmittel (anticaking agent) verwendet werden. Im Sinne des Zolltarifs handelt es sich um Siliciumdioxid.
Siliciumdioxid Bei dem Erzeugnis handelt es sich um farblose, trübe, scharfkantige Kristalle, die mit ca. 3% blau gefärbten Kristallen durchsetzt sind. Nach den Angaben bestehen die Kristalle aus Siliciumdoxid (Silica gel), wobei die blauen zusätzlich den Farbstoff Methylthionin (Methylenblau, CAS 7220-79-3) enthalten. Dieser Farbstoff dient der Unterscheidung bzw. dem leichteren Erkennen des Erzeugnisses. Er besitzt keine Indikatorfunktion oder desinfizierende Eigenschaften. Weitere Stoffe sind nicht enthalten. Verpackt ist das Erzeugnis in 5-L-Gebinden für den Einzelverkauf und wird als Katzenstreu verwendet. Zolltariflich handelt es sich um chemisch einheitliches Siliciumdioxid.
Kieselsäure Die als Kieselsäure (CAS 7631-86-9) bezeichnete Ware liegt als feines, weißes Pulver vor. Es handelt sich gem. Antragsangaben um Siliciumdioxid mit einem Gehalt an SiO2 von min. 91%, das aus gefällter Kieselsäure hergestellt wurde. Der Trocknungsverlust beträgt max. 8%.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu den Unterpositionen 2811 19 80: Hierher gehören z. B. die in Anmerkung 4 zu Kapitel 28 genannten Erzeugnisse.
Zu Unterposition 2811 22: 1. Silica fume (Silicastaub), bestehend aus ultrafeinen Teilchen aus amorphem Siliciumdioxid (mind. 80 GHT), gebildet als Nebenprodukt bei der Herstellung von Silicium oder Ferrosiliciumlegierungen. Die Hauptverunreinigungen sind Kohlenstoff, Silicium, Siliciumcarbid und Alkalimetalloxide. Das Produkt enthält normalerweise mehr als 90 GHT Siliciumdioxid. In Abhängigkeit von den Betriebsparametern können niedrigere Gehalte an Siliciumdioxid erhalten werden. Die Gesamtmenge an Verunreinigungen überschreitet 20 GHT nicht. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 28) und 6. 2. Hochdisperses Siliciumdioxid in Form eines weißen, geruchlosen Pulvers, verpackt in einem etikettierten Behälter, mit einem Nettoinhalt von 25 g. Das Produkt ist zur oralen Einnahme als wässrige Suspension bestimmt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/184 der Kommission vom 02.Februar 2014 (ABl. (EU) Nr. L 31/7) (RV L 15/184) Siliciumdioxid (auch „Silicagel“ genannt), in Form von kleinen durchsichtigen Kügelchen mit einem Durchmesser von 0,5 bis 1,5 mm, verpackt in wasserdampfdurchlässigen Papierbeuteln oder Kunststoffkapseln. Die Ware nimmt Feuchtigkeit auf und ist dazu bestimmt, beispielsweise zum Schutz und zur Konservierung von Medikamenten oder zur Trockenhaltung von Waren bei deren Versand verwendet zu werden. Unterposition 3824 90 961) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 3824 902) und 3824 90 961). …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0 umfasst Siliciumdioxid, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 2811.22.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 2811.22.00.90.0 beträgt 4,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 2811.22.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 281122. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0?
2811.22.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 2811.22.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
2811.22.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 28 ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN > 2811 II. ANORGANISCHE SÄUREN UND ANORGANISCHE SAUERSTOFFVERBINDUNGEN DER NICHTMETALLE, Andere anorganische Säuren und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle > 281122 Siliciumdioxid > 28112200 andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle, Siliciumdioxid > 2811220090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 2811.22.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 2811.22.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DE3603/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 2811.22.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 2811.22.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3C509. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 2811.22.00.90.0?
Warennummer 2811.22.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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