Zolltarifnummer 3002: Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3002 steht für Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3002 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3002
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3002Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3002 12 00: Hierher gehören die Erzeugnisse, die in den Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe C Ziffer 1 zweiter und dritter Absatz aufgeführt sind. Hierher gehören auch die „normalen“ Sera, Plasma, Fibrinogen, Fibrin sowie, sofern es zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet ist, Blutalbumin (z. B. als Fraktion des menschlichen Blutplasmas gewonnenes Albumin). Nicht zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitetes Blutalbumin (Position 3502) gehört demnach nicht hierher (Anmerkung 1 h) zu Kapitel 30). Nicht hierher gehören als Reagenzien verwendete Sera zum Bestimmen der Blutgruppen oder Blutfaktoren (Position 3006). Zu Unterposition 3002 20 00 2): Wegen der Vaccine siehe die Erläuterungen zu Position 3002 des HS, Buchstabe D Ziffer 1. Zu Unterposition 3002 30 00 3): Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 3002 20 00. …
Zu Unterposition 3002 13: Die ungemischten immunologischen Erzeugnisse der Unterposition 3002 13 können Verunreinigungen enthalten. Der Begriff „Verunreinigung“ bezieht sich ausschließlich auf Substanzen, deren Anwesenheit in dem Erzeugnis ausschließlich und unmittelbar aus dem Herstellungsprozess (einschließlich Reinigung) resultiert. Diese Substanzen können aus jedem beteiligtem Bestandteil der Herstellung resultieren und sind im Wesentlichen die Folgenden: a) Nicht umgewandeltes Ausgangsmaterial, b) Verunreinigungen, die in den Ausgangsmaterialien enthalten sind, c) Reagenzien, die im Herstellungsprozess (einschließlich Reinigung) verwendet werden, d) Nebenprodukte. …
Zu Unterposition 3002 12: 1. Blutbestandteile in Pulverform, durch Abtrennen des Plasmas von genießbarem Rinder- oder Schweineblut erhalten, das anschließend zum Erhalt der Zellstruktur und des Nährwerts bei niedriger Temperatur sprühgetrocknet wurde. Diese Erzeugnisse, die etwa 70 % Proteine enthalten, werden in geringen Mengen (1 bis 5 GHT des Enderzeugnisses) Lebensmitteln zugesetzt, sei es wegen ihrer Beschaffenheit als Proteine überhaupt oder wegen ihrer Wasserbindungskapazität, ihres Geliervermögens usw. Zu Unterposition 3002 13: 1. Interferon, ein Protein, das von den Körperzellen als Immunantwort gegen Viren oder andere Substanzen produziert wird, und welches das Zellwachstum oder die Vermehrung verschiedener infektiöser Stoffe hemmt und die Immunfunktionen regelt. (entfallen) Anwendung der AV 1 und 6 (Unterpositions-Anmerkung 1a) zu Kapitel 30). 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2218 der Kommission vom 16. Oktober 2023 (ABl. EU Reihe L vom 18.10.2023) (RV L 23/2218) Agarose-Kügelchen, chemisch modifiziert mit Protein A (10 % Massenanteil). Die Kügelchen befinden sich in einem wässrigen Aufbewahrungspuffer; ihr Massenanteil darin beträgt 40-60 %. Die Ware wird als Harz in der Affinitätschromatografie verwendet. Sie dient in spezifischen Prozessen als selektives Filtermedium zur Isolierung von Antikörpern, z. B. monoklonalen Antikörpern. Die Agarosepolymerketten sind stark vernetzt und bilden eine starre Matrix, an die rekombinante Protein-A-Moleküle kovalent gebunden sind. Die Ware ist in 50-Liter-Behältern verpackt. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3002.12Antisera und andere Blutfraktionen
- 3002.13immunologische Erzeugnisse, ungemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
- 3002.14immunologische Erzeugnisse, gemischt, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf
- 3002.15immunologische Erzeugnisse, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf
- 3002.41Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse, Vaccine für die Humanmedizin
- 3002.42Vaccine für die Veterinärmedizin
- 3002.49andere
- 3002.51Zelltherapieprodukte
- 3002.59andere
- 3002.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3002?
Die Zolltarifnummer 3002 umfasst Menschliches Blut; tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet; Antisera, andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt; Vaccine, Toxine, Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen Hefen) und ähnliche Erzeugnisse. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3002?
Der Drittlandszollsatz für 3002 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3002?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3002. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3002?
3002 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3002 im Zolltarif eingeordnet?
3002 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3002?
Zu 3002 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3002?
Position 3002 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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