Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3003.10.00.00: Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3003.10.00.00 steht für Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3003.10.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3003.10.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
  2. 3003Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  3. 3003.10Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend
  4. 3003.10.00.00Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3003.10.00.00

HS-Code3003.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3003.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3003.10.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Tunesien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12377/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Antibiotikum; Procain-Benzylpenicillin-Monohydrat, zubereitet mit Lecithin Bei der Ware handelt es sich um Procain-Benzylpenicillin-Monohydrat, welches mit Lecithin versetzt ist. Die CAS-Nummern lauten 54-35-3 (Procain-Benzylpenicillin-Monohydrat) und 8002-43-5 (Lecithin). Die Ware besteht zu mindestens 96 % aus Procain-Benzylpenicillin-Monohydrat und zu 1 % aus Lecithin, welches das Procain-Benzylpenicillin-Monohydrat umhüllt und u.a. für eine bessere Löslichkeit im menschlichen Blut sorgt, wodurch Schmerzen bei der klinischen Anwendung verringert werden. Die Ware liegt als kristallines Pulver vor und ist nicht dosiert und nicht für den Einzelverkauf als Arzneiware aufgemacht. Die Ware ist als "Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Penicilline oder ihre Derivate enthaltend" in die Unterposition 3003 10 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

ES-2014-000324-0026/14Erteilt von ESGültig bis 2020-04-03

Preparación veterinaria compuesta por una sustancia antibacteriana para uso sistémico y un excipiente. Se utiliza como una premezcla medicamentosa constituida por sustancias mezcladas según proporciones precisas para el tratamiento y control, en cerdos, de infecciones estreptocócicas después del destete. Se administra combinado con el pienso durante un periodo de dos semanas. Se presenta en bolsas de 25 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3003

Zu Unterposition 3003 1000: Hierher gehören auch Kombinationen von Penicillin mit Streptomycin.

Pos. 3003

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …

Kapitel 30

1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3003.10.00.00?

Die Zolltarifnummer 3003.10.00.00 umfasst Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3003.10.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 3003.10.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3003.10.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3003.10.00.00?

3003.10.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3003.10.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

3003.10.00.00 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 300310 Penicilline oder ihre Derivate (mit Penicillansäuregerüst) oder Streptomycine oder ihre Derivate enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3003.10.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3003.10.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12377/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3003.10.00.00?

TARIC-Code 3003.10.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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