Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0 steht für Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3003.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3003.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3003Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3003.90andere
- 3003.90.00.00.0Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Arzneiware mit einem synthetischen Oligonukleotid Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um eine wässrige Zubereitung eines Wirkstoffes auf der Grundlage eines synthetischen Oligonukleotids mit Zusatz weiterer Stoffe. Das Produkt ist nicht für den Einzelverkauf als Arzneiware aufgemacht. Es liegt eine Arzneiware aus zwei oder mehr zu therapeutischen und prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Sinne der Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur vor.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine wässrige Lösung des Enzyms Arylsulfatase A und Natriumchlorid, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet wird. Die Lösung wird in EinLiter-Polycarbonatflaschen gehandelt. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine wässrige, wirkstoffhaltige Arzneiware aus drei Betandteilen. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Enzym (Hyaluronidase, Synonym: Hyaluronglucosaminidase). Als weitere Bestandteile wurden die Aminosäure Histidin und Natriumchlorid zugegeben. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine aus zwei Stoffen gemischte wirkstoffhaltige wässrige Lösung. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Enzym, das zur Behandlung der Stoffwechselerkrankung Morbus Hunter verwendet wird. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Angaben um eine gepufferte wirkstoffhaltige Lösung. Das Erzeugnis wird später verdünnt und anschließend in Vials abgefüllt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein gentechnisch hergestelltes Humanprotein zur Behandlung des Sanfilippo-Syndroms Typ A. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine gepufferte wirkstoffhaltige Lösung, die gefroren in 2 L-Kunststoffflaschen, die jeweils mit ca. 1 L gefüllt sind, importiert wird. Das Erzeugnis wird anschließend verdünnt und in Vials abgefüllt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein gentechnisch hergestelltes Humanprotein zur Behandlung der Fabry-Krankheit. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine gepufferte wirkstoffhaltige Lösung, die gefroren in 2 L-Kunststoffflaschen, die jeweils mit ca. 1 L gefüllt sind, importiert wird. Das Erzeugnis wird anschließend in Vials abgefüllt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein gentechnisch hergestelltes Humanprotein zur Behandlung des Hunter-Syndroms. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; wirkstoffhaltige Lösung Bei der Ware handelt es sich nach den Antragsangaben um eine gepufferte wirkstoffhaltige Lösung, die gefroren in 2 L-Kunststoffflaschen, die jeweils mit ca. 1 L gefüllt sind, importiert wird. Das Erzeugnis wird anschließend verdünnt und in Vials abgefüllt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein gentechnisch hergestelltes Humanprotein zur Behandlung der Gaucher-Krankheit. Das Erzeugnis ist als Arzneiware, die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen besteht, weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3003 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3003 90: 1) Calciumborogluconat des Handels (eine Mischung aus Calciumgluconat und Borsäure, zu therapeutischen Zwecken) (weder dosiert noch in Aufmachung für den Einzelverkauf).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 17. September 2015 Rechtssache C-344/14 Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. September 2007 ist dahin auszulegen, dass Aminosäuremischungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die für die Nahrungszubereitung für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilchproteinallergie verwendet werden, als „Lebensmittelzubereitungen“ in die Position 2106 dieser Nomenklatur einzureihen sind, soweit sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften keine genau umschriebenen therapeutischen und prophylaktischen Eigenschaften aufweisen, deren Wirkung sich auf bestimmte Funktionen des menschlichen Organ …
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0 umfasst Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3003.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3003.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3003.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0?
3003.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3003.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3003.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3003 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus zwei oder mehr zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischten Bestandteilen bestehen, weder dosiert noch in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 300390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3003.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3003.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE25759/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3003.90.00.00.0?
Warennummer 3003.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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