Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere Arzneiwaren, Vitamine…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0 steht für Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3004.50.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3004.50.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.50andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
- 3004.50.00.00.0Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Arzneiware; Kapseln mit Vitamin C Bei der Ware handelt es sich um Kapseln mit Vitamin C und Zink. Die dreifache RDA an Vitamin C wird überschritten. Die Kapseln sind zu je 20 Stück in einem Blister verpackt und zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht für den Einzelverkauf aufgemacht. Aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit sind die Kapseln als dosierte Arzneiware, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend, in die Unterposition 3004 5000 der kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Vitamin C + Zink-Depot-Kapseln Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Weichgelatinekapseln mit einem Anteil an Vitamin C von ca. 47 %. Sie wird als Bulkware in Blistern zu 20 Stück eingeführt. Zu der Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht, die als zutreffend unterstellt werden. Auf Grund des hohen Vitamin C-Gehaltes je Kapsel (3,75 - fache Menge der empfohlenen Tagesdosis) wird dem Erzeugnis eine therapeutische oder prophylaktische Wirksamkeit zugesprochen. Somit liegt eine dosierte Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken besteht, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend, im Sinne der Unterposition 3004 50 des Harmonisierten System vor.
Dosierte Arzneiware; Vitamin C-Kapseln Bei der vorgelegten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um mit cremeweißen Perlen gefüllte Gelatine-Steckkapseln, die jeweils 330 mg Vitamin C und 35 mg Zinkgluconat enthalten. Die Kapseln sind nicht für den Einzelverkauf aufgemacht, sondern liegen als Bulkware vor. Auf Grund der hohen Dosierung von Vitamin C (330 mg je Kapsel entsprechen dem 4,1-fachen der empfohlenen Tagesdosis (RDA)) wird das Erzeugnis als eine zur Behandlung von Vitaminmangelerscheinungen geeignete Arzneiware angesehen. Die Kapseln sind als dosierte Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Dosierte Arzneiware; Vitamin C-Kapseln Bei der vorgelegten Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um mit cremeweißen Perlen gefüllte Gelatine-Steckkapseln, die jeweils 330 mg Vitamin C enthalten. Die Kapseln sind nicht für den Einzelverkauf aufgemacht, sondern liegen als Bulkware vor. Auf Grund der hohen Dosierung von Vitamin C (330 mg je Kapsel entsprechen dem 4,1-fachen der empfohlenen Tagesdosis (RDA)) wird das Erzeugnis als eine zur Behandlung von Vitaminmangelerscheinungen geeignete Arzneiware angesehen. Die Kapseln sind als dosierte Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Kapseln. Die Ware kennzeichnet sich als 2,3 cm x 0,8 cm große weiße Steckkapseln aus Hydroxypropylmethylcellulose, die mit einem beigen Pulver gefüllt sind. 60 Kapseln sind in einer versiegelten weißen Schraubdeckeldose mit blau-weißem Klebeetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den Angaben des Etiketts wird das Erzeugnis zur diätetischen Behandlung von "Atherosclerose - Homocystein" verwendet. Angaben zu den Wirkstoffen, zur Dosierung und Art der Anwendung sind vorhanden. Die zu der Zusammensetzung gemachten Angaben werden als zutreffend unterstellt. Es handelt sich nach den vorgelegten Informationen um eine Einfuhrware aus China. Zolltariflich handelt es sich um eine dosierte und für den Einzelverkauf aufgemachte Zubereitung auf der Grundlage von Vitaminen i.S. der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, die als Arzneiware in die Position 3004 der KN einzureihen ist.
Arzneiware; Kapseln. Die Ware kennzeichnet sich als 2,1 cm x 0,7 cm große farblose Steckkapseln aus Hydroxypropylmethylcellulose, die mit einem gelblichen Pulver gefüllt sind. 60 Kapseln sind in einer versiegelten weißen Schraubdeckeldose mit blau-weißem Klebeetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den Angaben des Etiketts wird das Erzeugnis zur diätetischen Behandlung von Akne verwendet. Angaben zu den Wirkstoffen, zur Dosierung und Art der Anwendung sind vorhanden. Die zu der Zusammensetzung gemachten Angaben werden als zutreffend unterstellt. Es handelt sich nach den vorgelegten Informationen um eine Einfuhrware aus China. Zolltariflich handelt es sich um eine dosierte und für den Einzelverkauf aufgemachte Zubereitung auf der Grundlage von Vitaminen i.S. der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, die als Arzneiware in die Position 3004 der KN einzureihen ist.
Arzneiware; Kapseln. Die Ware kennzeichnet sich als 2,3 cm x 0,8 cm große weiße Gelatinesteckkapseln, die mit einem beigegrauen Pulver gefüllt sind. 60 Kapseln sind in einer versiegelten weißen Schraubdeckeldose mit blau-weißem Klebeetikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den Angaben des Etiketts wird das Erzeugnis zur diätetischen Behandlung von arthrotischen Gelenkveränderungen verwendet. Angaben zu den Wirkstoffen, zur Dosierung und Art der Anwendung sind vorhanden. Die zu der Zusammensetzung gemachten Angaben werden als zutreffend unterstellt. Es handelt sich nach den vorgelegten Informationen um eine Einfuhrware aus China. Zolltariflich handelt es sich um eine dosierte und für den Einzelverkauf aufgemachte Zubereitung auf der Grundlage von Vitaminen i.S. der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, die als Arzneiware in die Position 3004 der KN einzureihen ist.
Arzneiware; Kapseln. Bei der Ware handelt es sich um dunkelbraune, etwa 1,7 cm x 0,8 cm x 0,8 cm große Gelatinekapseln auf der Grundlage von Vitaminen. 100 Kapseln sind in einer versiegelten Schraubdeckeldose aus Kunststoff mit bunt bedruckten Klebeetiketten für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Produkt enthält Angaben zu den Anwendungsgebieten (durch Vitamin A-Mangel bedingte Nachtblindheit), zu den Inhaltsstoffen (s. Feld 9) und zur Dosierung (zweimal täglich eine Kapsel). Zolltariflich handelt es sich um eine aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken hergestellte Arzneiware auf der Grundlage von Vitaminen im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Zu Unterposition 3004 50: 1. Flüssige Zubereitung, bestehend aus Eisenammoniumcitrat, Vitamin B12, Folsäure, Sorbit in Lösung, Alkohol (3,61 %), Himbeeraroma und angemessenen Mengen verschiedener Vitamine, verwendet zur Blutbildung in der Behandlung der ernährungsbedingten oder hypochromen Anämie.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0 umfasst Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere Arzneiwaren, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3004.50.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3004.50.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3004.50.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300450. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0?
3004.50.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3004.50.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3004.50.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 300450 andere, Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3004.50.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3004.50.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41120/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3004.50.00.00.0?
Warennummer 3004.50.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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