Zolltarifnummer 3004.60.00: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere, in…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3004.60.00 steht für Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3004.60.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3004.60.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.60andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
- 3004.60.00Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.60.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
The product is the only licensed approved treatment for severe and complicated malaria by EMA. The finished pack consist of 2 x vials of Artesunate powder with no other excipients in the content plus 2 x vial of sterile water for injection. The Artesunate powder active ingredient is manufactured in Italy and sent to Canada for filling into 20ml vials. Each powder vial contains 110mg of powder and each sterile water vial in a pack contain 11ml of water.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Arzneiwaren, bestehend aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen, vorausgesetzt, dass sie wie folgt aufgemacht sind: a) Dosiert, d. h. gleichmäßig in diejenigen Mengen abgeteilt, in denen sie zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gebraucht werden sollen. Sie liegen meist als Ampullen (z. B. bidestilliertes Wasser in Ampullen zu 1,25 bis 10 cm3, entweder zur unmittelbaren Behandlung gewisser Krankheiten, z. B. Alkoholismus oder diabetisches Koma, oder als Lösemittel zum Herstellen medizinischer Injektionslösungen), Kapseln, Kügelchen, Pastillen oder Tabletten, Arzneiwaren, die in Form von Hautpflastern verabreicht werden, oder auch als Falzkapseln vor, wenn es sich um Pulver handelt. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3004.60.00?
Die Zolltarifnummer 3004.60.00 umfasst Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3004.60.00?
Der Drittlandszollsatz für 3004.60.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3004.60.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300460. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3004.60.00?
3004.60.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3004.60.00 im Zolltarif eingeordnet?
3004.60.00 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 300460 andere, in Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem Kapitel genannte aktive Substanzen gegen Malaria enthaltend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3004.60.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3004.60.00 erfasst, zum Beispiel IEBTIIENEN004-2024-BTI250. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3004.60.00?
KN-Code 3004.60.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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