Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0: Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 steht für Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3004.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3004.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3004Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3004.90andere
- 3004.90.00.00.0Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Arzneiware; Hämostatikum Bei der Ware handelt es sich um ein Gel mit Aluminiumchlorid, aufgemacht für den Einzelverkauf als blutungsstillende Arzneiware in einer Spritze mit 1,2 ml oder in Nachfüllspritzen oder -flaschen mit 30 ml deklariertem Inhalt. Die Produktinformation enthält Hinweise zu den zahnmedizinischen Indikationen und zur Art der Anwendung der Ware. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Eine den blutstillenden Einlagen der Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur vergleichbare Ware liegt nicht vor. Eine Einreihung in das Kapitel 28 der KN wird aufgrund des Zubereitungscharakters des Erzeugnisses ausgeschlossen.
Arzneiware; Hämostatikum Bei der Ware handelt es sich um ein Gel mit Eisensulfat, aufgemacht für den Einzelverkauf als blutungsstillende Arzneiware. Das Hämostatikum ist in 30 ml Flaschen- oder Nachfüllspritzen abgefüllt oder kann in vorgefüllten 1,2 ml Spritzen vorliegen. Die Produktinformation enthält Hinweise zu den zahnmedizinischen Indikationen und zur Art der Anwendung der Ware. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Hämostatikum. Bei der Ware handelt es sich um eine wässrige Lösung von Eisensulfat, aufgemacht für den Einzelverkauf als blutungsstillende Arzneiware. Das Hämostatikum ist in eine Flasche mit deklariertem Volumen von 30 ml abgefüllt oder liegt in Nachfüllspritzen zu 30 ml deklariertem Inhalt vor. Die Produktinformation enthält Hinweise zu den zahnmedizinischen Indikationen und zur Art der Anwendung der Ware. Danach wird das Erzeugnis zur Stillung kapillarer Blutungen bei zahnärztlichen oder oralchirurgischen Behandlungen am Patienten verwendet. Die Ware ist als andere zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken hergestellte Arzneiware, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Hämostatikum Bei der Ware handelt es sich um eine wässrige Lösung von Eisensulfat, aufgemacht für den Einzelverkauf als blutungsstillende Arzneiware. Das Hämostatikum ist in eine Flasche mit deklariertem Volumen von 30 ml abgefüllt oder liegt in Nachfüllspritzen zu 30 ml deklariertem Inhalt vor. Die Produktinformation enthält Hinweise zu den zahnmedizinischen Indikationen und zur Art der Anwendung der Ware. Danach wird das Erzeugnis zur Stillung kapillarer Blutungen bei zahnärztlichen oder oralchirurgischen Behandlungen am Patienten verwendet. Die Ware ist als andere zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken hergestellte Arzneiware, in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Unterposition 3004 9000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Viskoelastikum Bei der Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben um eine sterile viskoelastische Lösung für die Kataraktchirurgie. Die Flüssigkeit ist in eine Spritze abgefüllt, steril verpackt und in einem bunt bedruckten Pappfaltkarton mit Beipackzettel für den Einzelverkauf aufgemacht. Informationen zur Art der Anwendung, zur Dosierung und zu den Inhaltsstoffen liegen vor. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Viskoelastikum Bei der Ware handelt es sich um viskoselastische Lösungen mit unterschiedlichen Konzentrationen an Natriumhyaluronat. Die Produkte sollen im Rahmen von chirurgischen Eingriffen am Auge verwendet werden. Die Ware liegt abgefüllt in Spritzen und verpackt in einem bunt bedruckten Pappfaltkarton mit Beipackzettel in Aufmachung für den Einzelverkauf vor. Sie wird in verschiedenen Packungsgrößen und Dosierungen gehandelt. Die Ware ist als Arzneiware zu therapeutischen Zwecken, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Arzneiware; Calcium-Brausetabletten Vorgelegt wurden bunt bedruckte Originalpackungen mit weißen, runden Brausetabletten (3,3 cm x 0,6 cm). Die Ware ist wie folgt aufgemacht: a) Originalfaltschachtel mit Beipackzettel und einem Kunststoffröhrchen, gefüllt mit 20 Brausetabletten; b) Originalfaltschachtel mit Beipackzettel und zwei Kunststoffröhrchen, jeweils gefüllt mit 20 Brausetabletten; c) Originalfaltschachtel mit Beipackzettel und fünf Kunststoffröhrchen, jeweils gefüllt mit 20 Brausetabletten. Faltschachtel und Beipackzettel enthalten Angaben über den Hersteller, die Produktbezeichnung, den Inhalt einer Packung, die Zusammensetzung (im Wesentlichen Calcium), das Anwendungsgebiet ("Zur Vorbeugung und Behandlung eines Calciummangels und zur Unterstützung einer speziellen Therapie zur Vorbeugung und Behandlung einer Osteoporose (Knochenschwund)"), Dosierung (Erwachsene: ein- bis dreimal täglich eine Brausetablette, Kinder: ein- bis zweimal täglich eine Brausetablette) und Art der Anwendung (Auflösen einer Tablette in 200 ml Wasser und Trinken des Inhalts sofort nach Auflösen). Die Angaben über die Zusammensetzung werden als zutreffend unterstellt. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung geht die täglich verabreichte Menge an Calcium deutlich über das für die allgemeine Ernährung notwendige Maß hinaus. Die Ware ist als eine Arzneiware, die aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken besteht, dosiert oder in Aufmachung für den Einzelverkauf, in die Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Spritze mit Wasser für Injektionszwecke Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um mit Wasser für Injektionszwecke gefüllte Spritzen. Mit der Lösung wird ein wirkstoffhaltiges Lyophilisat (nicht Bestandteil dieser verbindlichen Zolltarifauskunft) aufgenommen, um eine Injektionslösung herzustellen. Die Spritzen sind zu 18 Stück in einer Schale verpackt. Achtzehn Schalen sind in einem Kunststoffbeutel enthalten, die zu drei Stück in einem Karton verpackt sind. Drei dieser Beutel befinden sich in einem Karton. Zolltariflich handelt es sich um eine Arzneiware der Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 30. Im Gegensatz zu der vorhergehenden Position kann die Position 3004 ungemischte Erzeugnisse enthalten. Wegen der Auslegung dieses Begriffs siehe die Anmerkung 3 a) zu Kapitel 30 und die Erläuterungen zu Position 3004 des HS, vierter und fünfter Absatz. Die Begriffe „dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden)“ und „in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken“ sind in den Erläuterungen zu Position 3004 des HS, erster und zweiter Absatz, festgelegt. Hierher gehören auch Arzneiwaren in Kurpackungen, Klinikpackungen oder in Packungen für ähnliche Anstalten oder Vereinigungen. Diese Packungen, auf denen im Allgemeinen der Hinweis „Kurpackung“ oder „Klinikpackung“ angebracht ist, enthalten eine größere Stückzahl an Arzneiwaren. …
Zu Unterposition 3004 90: entfallen 1. Erzeugnis zur Verabreichung durch die Haut, verwendet bei Angina - Patienten zum Regulieren des Herzschlags. Das Erzeugnis besteht aus (a) einer durchsichtigen äußeren Schutzfolie aus Kunststoff, um ein Austreten des Wirkstoffes (Nitroglycerin) zu vermeiden; (b) einem kleinen Behälter, aus dem das Nitroglycerin durch Absorption durch die Haut in den Blutkreislauf abgegeben wird; (c) einer Kontrollmembran (durchlässig für den Wirkstoff), um eine kontinuierliche und kontrollierte Abgabe des Nitroglycerins, das in den Körper eintritt, zu gewährleisten; (d) einer für den Wirkstoff durchlässigen Klebeschicht, die ab dem Moment des Aufbringens den Beginn der Absorption ermöglicht; und (e) einer abziehbaren Schutzfolie, durch die das Erzeugnis geschlossen und unversehrt bleibt bis zum Zeitpunkt der Anwendung. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2061/89 der Kommission vom 7. Juli 1989 (ABl. EG Nr. L 196/5) (RV L 2061/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1966/2005 der Kommission vom 1. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 316/5), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 5. Zubereitung in Form von Tabletten, in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit Angaben zu der zu verabreichenden Menge und Zusammensetzung, zur Verwendung gegen Vitamin-C-Mangelerscheinungen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 2014, Rechtssache C-267/13 Tenor: Die Tarifposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur, die sich in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung findet, ist dahin auszulegen, dass der Begriff der „Arzneiware“ im Sinne dieser Position Nahrungsmittelpräparate umfasst, die ausschließlich dazu bestimmt sind, unter ärztlicher Aufsicht enteral (durch eine Magensonde) an Personen verabreicht zu werden, die ärztlich behandelt werden, sofern eine solche Verabreichung im Rahmen der Bekämpfung einer Krankheit oder eines Leidens, von dem Letztere betroffen sind, mit dem Ziel erfolgt, eine Unterernähr …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 umfasst Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3004.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3004.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3004.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0?
3004.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3004.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3004.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3004 Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 300490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3004.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3004.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34475/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0?
Warennummer 3004.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.