Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0: Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 steht für Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3005.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3005.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3005Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken
- 3005.10Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
- 3005.10.00.00.0Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Heftpflaster Bei der Ware handelt es sich um ein aufgerolltes farbiges Gewebeband mit einseitiger Klebeschicht. Das Band ist in verschiedenen Größen und Farben erhältlich. Es ist in einer bunt bedruckten Faltschachtel verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Laut Verpackung dient es zur Fixierung von Verbänden und dem Stützen von Gelenken. Bei der Ware handelt es sich um ein Heftpflaster, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, das in die Unterposition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht; Verbandset Bei der Ware hanelt es sich um eine Warenzusammenstellung aus sog. Stretch-Pflastern, Vliesskompressen und Vliessschlitzkompressen. Die Waren sind steril in einer bedruckten Papier-Folienverpackung aufgemacht und erkennbar ausschließlich zu medizinischen Zwecken bestimmt. Die als Verbands-Set bezeichnete Ware dient der Versorgung von Punktionsstellen, beispielsweise bei Katheterwechseln. Das Stretch-Pflaster bestimmt den Charakter der Ware. Zolltariflich handelt es sich um ein Heftpflaster, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken, das in die Unterposition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Warenzusammenstellung für Augenoperationen Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten zur Durchführung einer Augenoperation: - 1 Augenabdecktuch (40 x 40 cm), mit perforiertem Loch, selbstklebend - 2 Mulltupfer (20 x 20 cm) - 2 Watteträger mit kleinem Kopf - 1 Augenkompresse (60 x 80 cm) - 1 Tablett - 1 Markierer 3,5/4,0 mm - 1 Paar OP-Handschuhe - 1 Tischabdeckung (100 cm x 150 cm) - 1 Lidsperrer Das Set soll nach den vorgelegten Angaben bei Augenoperationen verwendet werden. Es ist in einer Kunststoffverbundverpackung steril verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Umfanges und des Wertes durch die Watte, Gaze, Binden und ähnlichen Erzeugnisse der Position 3005 (hier: Ware mit Klebeschicht) bestimmt. Die Ware ist als den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis in die Codenummer 3005 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht; Wärmepflaster Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um Wärmepflaster für die wirksame Linderung von Muskelschmerzen, Gelenksteife, Rückenschmerzen, Regelschmerzen, Zerrungen und Verstauchungen. Die Erzeugnisse stellen sich als weiße, flache, einseitig selbstklebende Vliesbeutel (Abmessungen: circa 13 cm x 9,5 cm, 22 cm x 9,5 cm und 30 cm x 9,5 cm) dar. Sie sind mit einem mit dunklen Pulver aus einer Mischung von Eisenpulver und Aktivkohle gefüllt, die sich bei Kontakt mit Luftsauerstoff erwärmt. Die Ware befindet sich zusammen mit einem Begleitzettel in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel. Die Pflaster sind für den Einmalgebrauch vorgesehen und für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken aufgemacht. Die Ware ist als Heftpflaster und andere Ware mit Klebeschicht in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Warenzusammenstellung für Augenoperationen Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten zur Durchführung einer Augenoperation: - 1 Augenabdecktuch (80 x 80 cm), mit Loch (10 x 10 cm) und perforierter Inzisionsfolie, selbstklebend mit Ablaufbeutel - 1 PE-Beutel - 2 Augenstäbchen - 2 Schlinggazetupfer (20 x 20 cm) - 2 Wattestäbchen mit kleinem Kopf - 1 Lidsperrer offen - 1 Markierer 3,5/4,0 mm - 1 Tischabdeckung (100 cm x 75 cm) Das Set soll nach den vorgelegten Angaben bei Augenoperationen verwendet werden. Es ist in einer Kunststoffverbundverpackung steril verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Wertes durch die Watte, Gaze, Binden und ähnlichen Erzeugnisse der Position 3005 (hier: Ware mit Klebeschicht) bestimmt. Die Ware ist als den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis in die Codenummer 3005 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Warenzusammenstellung für Augenoperationen Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten zur Durchführung einer Augenoperation: - 1 Augenabdecktuch (80 x 80 cm), mit Loch (7,5 cm) und Inzisionsfolie, selbstklebend - 1 PE-Beutel - 2 Augenstäbchen - 6 Mulltupfer - 1 Lidsperrer mit Endplatten - 1 Markierer 3,5/4,0 mm - 1 Tischabdeckung (75 cm x 100 cm) - 1 einfacher Vlies-Schutzkittel (Einweg) Das Set soll nach den vorgelegten Angaben bei Augenoperationen verwendet werden. Es ist in einer Kunststoffverbundverpackung steril verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Wertes durch die Watte, Gaze, Binden und ähnlichen Erzeugnisse der Position 3005 (hier: Ware mit Klebeschicht) bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis in die Codenummer 3005 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Warenzusammenstellung für Augenoperationen Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten zur Durchführung einer Augenoperation: - 1 Augenabdecktuch (50 x 40 cm), mit Loch (10 x 7 cm) und Inzisionsfolie, selbstklebend - 1 PE-Beutel - 3 Augenstäbchen - 3 Mulltupfer - Augenkompresse (54 x 70 cm) - 1 Lidsperrer geschlossen - 1 Markierer 3,5/4,0 mm - 1 Tischabdeckung (60 cm x 60 cm) Abbildung siehe Anlage. Das Set soll nach den vorgelegten Angaben bei Augenoperationen verwendet werden. Es ist in einer Kunststoffverbundverpackung steril verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Wertes durch die Watte, Gaze, Binden und ähnlichen Erzeugnisse der Position 3005 (hier: Ware mit Klebeschicht) bestimmt. Die Ware ist als den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis in die Codenummer 3005 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Warenzusammenstellung für Augenoperationen Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf bestehend aus folgenden aufeinander abgestimmten Komponenten zur Durchführung einer Augenoperation: - 1 Augenabdecktuch (50 x 60 cm), mit Loch (10 x 10 cm), geschlitzt, selbstklebend - 1 PE-Beutel - 1 Spritze 10 ml LL - 2 Mulltupfer (20 x 20 cm) - 2 Watteträger mit kleinem Kopf - 1 Paar OP-Handschuhe - 1 Augenkompresse 60 x 80 cm) - 1 Tischabdeckung (75 cm x 100 cm) Abbildung siehe Anlage. Das Set soll nach den vorgelegten Angaben bei Augenoperationen verwendet werden. Es ist in einer Kunststoffverbundverpackung steril verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird aufgrund des Wertes durch die Watte, Gaze, Binden und ähnlichen Erzeugnisse der Position 3005 (hier: Ware mit Klebeschicht) bestimmt. Die Ware ist als den Watte, Gaze, Binden ähnliches Erzeugnis in die Codenummer 3005 1000 00 0 des Zolltarifs einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3005 1000: Nicht hierher gehören flüssige Verbände (Upos. 3005 9099). (entfallen)
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 Tenor Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1140 1) der Kommission vom 8. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig. Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 26. März 2020, Rechtssache C-182/19 (Rn. 39 - 56) Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren im Sinne der Durchführungsverordnung 2016/1140, wie sich aus dem Wortlaut der Spalte 1 der Tabelle im Anhang dieser Verordnung ergibt, um Wärme erzeugende Auflagen oder Gürtel zur Schmerzlinderung. Diese Auflagen bestehen aus einem haftenden Material, mit dem sie auf der Haut befestigt werden können, während die Gürtel aus nicht haftendem Material bestehen, das mit einem selbstklebenden Streifen befestigt wird. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgericht Hamburg vom 5. Juni 2002 Az.: IV 24/00 Aus den Gründen: ... Im Februar und März ... führte die Klägerin aus China Rettungsdecken aus Kunststoff ein. Diese Rettungsdecken sind zum Einsatz bei der Erste-Hilfe-Versorgung von Unfallopfern bestimmt, die in die Decken eingewickelt werden, damit der Körper nicht auskühlt. Es handelt sich um 0,2 mm dicke Folien in unterschiedlichen Größen (160 x 220 cm, 160 x 225 cm und 140 x 220 cm) bestehend aus Polyethylenterephtalat, die entweder beidseitig mit einer silbrigen Aluminiumschicht oder einseitig mit dieser Aluminiumschicht und auf der anderen Seite mit einer goldenen Lackschicht überzogen sind und die zusammengefaltet zu Paketen von ca. 14 cm Breite und 8,5 cm Länge gefaltet und in kleinen Plastiktüten verpackt geliefert werden. ... …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 459. Sitzung folgende einstimmige Stellungnahme abgeben: Eine dicht gewebte, rechteckige Spinnstoffware aus Baumwolle, mit den Maßen 66 cm x 43 cm, an drei Seiten gesäumt, aufgemacht in einer Verpackung aus sterilem Kunststoff und kunststoffbeschichtetem Papier, zur Verwendung als Operationstuch, ist in die Unterposition 3005 90 55 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3005, 3005 90 und 3005 90 55 1) . …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 umfasst Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3005.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3005.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3005.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0?
3005.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3005.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3005.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3005 Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken > 300510 Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3005.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3005.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41355/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0?
Warennummer 3005.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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