Zolltarifnummer 3006.10.30: Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30, sterile…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3006.10.30 steht für Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30, sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3006.10.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 30. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3006.10.30
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 30PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- 3006Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30
- 3006.10steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
- 3006.10.30Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30, sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3006.10.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Tunesien | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar in Form eines zähen, farblos-klaren, nicht alkoholhaltigen Gels; aufgemacht in einem bunt bedruckten Faltkarton, einen Beipacktext, einen Blister mit einer sterilen Einmalspritze aus Glas und einen Blister mit einer sterilen, abgewinkelter Kanüle enthaltend; das Produkt dient als chirurgisches Hilfsmittel bei chirurgischen Verfahren im vorderen Augensegment und schützt die intrakularen Gewebe und verhindert Adhäsionen und die Bildung von Synechien während des Verfahrens.
Sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar in Form eines zähen, farblos-klaren, nicht alkoholhaltigen Gels; aufgemacht in einem bunt bedruckten Faltkarton, einen Beipacktext, einen Blister mit aufgezogener Luer-Lock Spritze und einen Blister mit abgewinkelter Kanüle enthaltend; das Produkt dient als Viskoelastikum zur Schaffung und Beibehaltung von Raum bei Kataraktoperationen in der Vorderkammer des Auges und zum Schutz des intraokularen Gewebes und wird – lt. Angabe – nach der Operation wieder entfernt.
Sterile Adhäsionsbarriere zu chirurgischen Zwecken, resorbierbar Bei der Ware handelt es sich laut Angabe um eine resorbierbare Adhäsionsbarriere mit Hyaluronsäure, die im chirurgischen Bereich zum Schutz vor postoperativen Adhäsionen von Organen, Muskeln und Sehnen und Nerven eingebracht werden kann. Die gelartige Zubereitung ist in Spitzen abgefüllt und in einem bunt bedruckten Pappfaltkarton für den Einzelverkauf aufgemacht (deklarierter Inhalt 1 x 10 ml bzw. 1 x 2 ml). Die Ware ist als sterile Adhäsionsbarriere zu chirurgischen Zwecken, auch resorbierbar, im Sinne der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 30 in die Unterposition 3006 1030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Sterile Adhäsionsbarriere zu chirurgischen Zwecken, resorbierbar. Bei der Ware handelt es sich laut Angabe um eine resorbierbare Adhäsionsbarriere, die im chirurgischen Bereich zum Schutz vor postoperativen Adhäsionen zwischen Muskeln, Muskeln und Sehnen bzw. Nerven eingebracht werden kann. Sie besteht aus einer sterilen, resorbierbaren, transparenten, 40 µm dicken Folie aus einem Lactit-Caprolacton-Copolymer (Größen: 4 cm x 4 cm; 5 cm x 10 cm; 10 cm x 15 cm). Die Folie liegt zwischen einem gefalteten Papier in einer etikettierten, luftdichten Peel-off-Verpackung aus Metallfolie vor. Sie ist zusammen mit einer Gebrauchsinformation und Klebeetiketten in einem bunt bedruckten Pappumschlag für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine sterile Adhäsionsbarriere zu chirurgischen Zwecken, auch resorbierbar, im Sinne der Anmerkung 4 c) zu Kapitel 30.
"3M Cavilon Barriere Film", zijnde een steriel barrièremiddel tegen het verkleven, voor de chirurgie, ook indien het door het lichaam kan worden geabsorbeerd. Het beschermt intacte, beschadigde of risicovolle gebieden van de huid tegen irratie, veroorzaakt door urine en/of faeces, lekkage van spijsverteringssappen of wondexsudaat en verweking rond de wond. Het vormt een uniforme waterbestendige laag op de huid. Wegens de kleurloosheid en de doorzichtigheid is de huid waarneembaar. Het product wordt aangeboden in een tube van 28 ml met een bijhorend zakje bevattende kleefstrips en borsteltjes.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 3006 10 10 bis 3006 10 90: Die Begriffe dieser Unterposition sind eng auszulegen; daraus folgt, dass sterile Klammern für chirurgische Nähte nicht hierher, sondern zu Position 9018 gehören.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 972/2014 DER KOMMISSION vom 11. September 2014 (ABl. EU Nr. L 274/1) (RV L 972/14): Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 9. Juni 2016, Az.:RS 14 K 1231/13 Aus den Gründen: Tatbestand: Die streitgegenständlichen so genannten „Erste-Hilfe-Sets“, bestehend aus mehreren Waren (verschiedene Verbandsmaterialien, Warndreieck und Warnweste) die gemeinsam in einer Nylontasche verpackt sind. Entscheidungsgründe: Die streitgegenständlichen „Erste-Hilfe-Sets“ fallen nicht unter die AV 3b), die einzelnen Bestandteile des Sets sind deshalb getrennt in die Nomenklatur einzureihen. Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 10. …
1. Zu Kapitel 30 gehören nicht: a) Nahrungsmittel oder Getränke (wie diätetische, diabetische oder angereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, tonische Getränke und Mineralwasser), andere nicht intravenös zu verabreichende Nährstoffzubereitungen (Abschnitt IV) (RV E3001A00); b) Nikotinhaltige Erzeugnisse wie Tabletten, Kaugummis oder Pflaster (transdermale Systeme), zur Unterstützung bei der Raucherentwöhnung (Position 2404) (RV E3001B00); c) besonders gebrannter oder fein gemahlener Gips, von der in der Zahnheilkunde verwendeten Art (Position 2520) (RV E3001C00); d) destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle, von der für medizinische Zwecke verwendeten Art (Position 3301) (RV E3001D00); e) Zubereitungen der Positionen 3303 bis 3307, auch mit therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften (RV E3001E00); f) Seifen oder andere Erzeugnisse der Posit …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3006.10.30?
Die Zolltarifnummer 3006.10.30 umfasst Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30, sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3006.10.30?
Der Drittlandszollsatz für 3006.10.30 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3006.10.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 300610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3006.10.30?
3006.10.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3006.10.30 im Zolltarif eingeordnet?
3006.10.30 steht in dieser Hierarchie: 30 PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE > 3006 Pharmazeutische Zubereitungen und Waren im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 30 > 300610 steriles chirurgisches Catgut, ähnliches steriles Nahtmaterial (einschließlich sterile resorbierbare Garne zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken) und sterile Klebstoffe für organische Gewebe, die in der Chirurgie zum Schließen von Wunden verwendet werden; sterile Laminariastifte und -tampons; sterile resorbierbare Blut stillende Einlagen zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken; sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken, auch resorbierbar. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3006.10.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3006.10.30 erfasst, zum Beispiel ATBTI2023000274-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3006.10.30?
KN-Code 3006.10.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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