Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3102.10.15: Harnstoff, in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3102.10.15 steht für Harnstoff, in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 40.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3102.10.15 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 31. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3102.10.15
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 40.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 31DÜNGEMITTEL
  2. 3102Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
  3. 3102.10Harnstoff, auch in wässriger Lösung
  4. 3102.10.15Harnstoff, in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3102.10.15

HS-Code3102.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3102.10.158 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 40.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNEMFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

CBAMErfasstFertilisers2023/956
Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 2490/25-

Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: Russische Föderation

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3102

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören – vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Pos. 3105 vorgesehen aufgemacht sind – nur: A) Folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein. 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein. 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein. 4) Ammoniumsulfat, auch rein. 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter). Gewisse Mischungen von Calciumnitrat und Ammoniumnitrat werden oft unter der Bezeichnung Calciumnitrat (Kalksalpeter) als Düngemittel gehandelt. 6) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen von Calciumnitrat (Kalksalpeter) und Magnesiumnitrat (Magnesiumsalpeter). Dieses Erzeugnis wird durch Behandeln von Dolomit mit Salpetersäure hergestellt. …

Pos. 3102

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1317 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl. EU Nr. L 309/1) (RV L 20/1317) 1. Eine Ware aus rieselfähigem porösem Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): ¾ Ammoniumnitrat > 99,4 ¾ (Gesamtstickstoff > 34,5) ¾ anionisches Polymer 0,28 ¾ Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm3 Unterposition 3602 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 3602 00 00. …

Kapitel 31

1. Zu Kapitel 31 gehören nicht: a) Tierblut der Position 0511 (RV E3101A00); b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse (RV E3101B00); c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001) (RV E3101C00). 2. Zu Position 3102 gehören - vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind - nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein (RV E3102A10); 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A20); 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A30); 4) Ammoniumsulfat, auch rein (RV E3102A40); 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Cal …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3102.10.15?

Die Zolltarifnummer 3102.10.15 umfasst Harnstoff, in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3102.10.15?

Der Drittlandszollsatz für 3102.10.15 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 40.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3102.10.15?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 310210. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3102.10.15?

3102.10.15 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3102.10.15 im Zolltarif eingeordnet?

3102.10.15 steht in dieser Hierarchie: 31 DÜNGEMITTEL > 3102 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel > 310210 Harnstoff, auch in wässriger Lösung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3102.10.15?

Zu 3102.10.15 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Fällt 3102.10.15 unter CBAM?

Ja. 3102.10.15 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Fertilisers). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.

Gilt für 3102.10.15 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 3102.10.15 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3102.10.15?

KN-Code 3102.10.15 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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