Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0: Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0 steht für Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3103.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 31. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3103.90.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 31DÜNGEMITTEL
  2. 3103Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel
  3. 3103.90andere
  4. 3103.90.00.00.0Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0

HS-Code3103.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3103.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3103.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3103.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE12288/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-07-18

Calcium-Natrium-Phosphat Bei der Ware handelt es sich um ein körniges oder feingemahlenes Produkt, welches nach den Angaben durch Umsetzung von natürlichem apatitischem Rohphosphat gewonnen wird. Das Rohphosphat wird mit primärem oder sekundärem Natriumphosphat vermischt, granuliert und in einem Drehrohrofen bei Temperaturen < 1250 Grad C thermisch behandelt. Dabei wird die Apatitstruktur des Rohphosphates aufgeschlossen und freigesetztes Fluor wird mit dem Wasserdampf abgetragen. Weitere Zusätze z.B. mit Phosphorsäure erfolgen nicht. Das Erzeugnis wird als Defluoriniertes Phosphat (DFP) bezeichnet. Es handelt sich hierbei um ein chemisch nicht einheitliches Calcium-Natrium-Phosphat. Als typische Zusammensetzung wird angegeben: Calcium: 30-32%; Phosphor: > 18,3%; Natrium: 5,3-5,5%; Magnesium: 1,25%; Wasser: < 1% und Fluor: < 0,2%. Die Ware wird als mineralisches Futtermittel und als Düngemittel verwendet. Zolltariflich handelt es sich um ein mineralisches oder chemisches Phosphatdüngemittel.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3103

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören – vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Pos. 3105 vorgesehen aufgemacht sind – nur: A) Folgende Erzeugnisse: 1) Einfache, doppelte oder dreifache Superphosphate (lösliche Phosphate). Einfache Superphosphate werden durch Einwirkung von Schwefelsäure auf natürliche Phosphate oder Knochenmehl gewonnen, doppelte oder dreifache durch Verwendung von Phosphorsäure anstelle von Schwefelsäure. 2) Dephosphorationsschlacken, auch Thomasphosphatschlacken oder metallurgische Phosphate genannt, die Nebenerzeugnisse der Stahlerzeugung aus phosphorhaltigem Eisen in Öfen und Konvertern mit basischem Futter sind. 3) Natürliche Phosphate der Pos. 2510, geröstet, gebrannt oder weitergehend thermisch behandelt als zum Entfernen von Verunreinigungen erforderlich ist. …

Kapitel 31

1. Zu Kapitel 31 gehören nicht: a) Tierblut der Position 0511 (RV E3101A00); b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse (RV E3101B00); c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001) (RV E3101C00). 2. Zu Position 3102 gehören - vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind - nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein (RV E3102A10); 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A20); 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A30); 4) Ammoniumsulfat, auch rein (RV E3102A40); 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Cal …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0 umfasst Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3103.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3103.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3103.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 310390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?

3103.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3103.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3103.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 31 DÜNGEMITTEL > 3103 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel > 310390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3103.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3103.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE12288/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3103.90.00.00.0?

Warennummer 3103.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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