Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0: Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0 steht für Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 45.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3105.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 31. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3105.40.00.00.0
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 45.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 31DÜNGEMITTEL
- 3105Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger
- 3105.40Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
- 3105.40.00.00.0Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 45.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) und Ammoniumhydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch rein, und die Mischungen dieser Erzeugnisse untereinander, auch wenn sie nicht als Düngemittel verwendet werden sollen. Andere chemisch einheitliche Verbindungen gehören nicht zu dieser Position, auch wenn sie als Düngemittel verwendet werden können und in den Positionen 3102 bis 3104 nicht enthalten sind. So gehört z. B. Kaliumnitrat zu Position 2834 und Kaliumphosphat zu Position 2835. B) Mischdünger und Volldünger. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) - 226. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 01. bis 03. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Düngemittel mit organischen und mineralischen Bestandteilen in Form einer flüssigen Suspension von dunkler Farbe und einem pH-Wert von 8,0, das durch Vermischen eines alkalischen Torfauszugs mit Mineraldüngern (Harnstoff, Monoammoniumphosphat) hergestellt wird. Das Produkt enthält ca. 4 % der düngenden Elemente Stickstoff, Phosphor und Kalium (NPK), ca. 5 % der organischen Substanzen Huminsäuren (CKH) und Fulvinsäuren (CKF) und die Mikroelemente Cu, Zn, Mn, Fe. Das Produkt wird zum Beizen der Pflanzensamen oder als Spritzmittel für landwirtschaftliche Kulturen verwendet. …
1. Zu Kapitel 31 gehören nicht: a) Tierblut der Position 0511 (RV E3101A00); b) isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in den nachstehenden Anmerkungen 2 a), 3 a), 4 a) oder 5 genannten Erzeugnisse (RV E3101B00); c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Position 3824; optische Elemente aus Kaliumchlorid (Position 9001) (RV E3101C00). 2. Zu Position 3102 gehören - vorausgesetzt, dass die Erzeugnisse nicht wie in Position 3105 vorgesehen aufgemacht sind - nur: a) folgende Erzeugnisse: 1) Natriumnitrat (Natronsalpeter), auch rein (RV E3102A10); 2) Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A20); 3) Doppelsalze aus Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat (Ammonsalpeter), auch rein (RV E3102A30); 4) Ammoniumsulfat, auch rein (RV E3102A40); 5) Doppelsalze (auch rein) oder Mischungen aus Cal …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0 umfasst Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3105.40.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3105.40.00.00.0 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):6.500 % + 45.000 EUR TNE ; B (01):6.500 % + 0.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3105.40.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 310540. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0?
3105.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3105.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3105.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 31 DÜNGEMITTEL > 3105 Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger > 310540 Ammoniumdihydrogenorthophosphat (Monoammoniumphosphat), auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat (Diammoniumphosphat) gemischt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3105.40.00.00.0?
Zu 3105.40.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Fällt 3105.40.00.00.0 unter CBAM?
Ja. 3105.40.00.00.0 ist im Anhang I der CBAM-Verordnung erfasst (Sektor Fertilisers). Einführer melden die eingebetteten Emissionen und erwerben CBAM-Zertifikate.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3105.40.00.00.0?
Warennummer 3105.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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