Zolltarifnummer 3201.90.90.80: Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3201.90.90.80 steht für Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3201.90.90.80 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3201.90.90.80
- Drittlandszoll
- 5,3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- 3201Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate
- 3201.90andere
- 3201.90.90andere
- 3201.90.90.80Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3201.90.90.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Grüntee Extrakt; hoher Polyphenol- und Katechingehalt; braun-gelbes Pulver; zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln oder anderen Lebensmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Angaben: Grünteeextrakt; entkoffeiniert, hoher Polyphenol- und Katechingehalt; hergestellt durch Wasser-Extraktion von grünen Teeblättern (Camellia sinensis) und weitere Aufkonzentrierung; zur Verwendung in z.B. Lebensmitteln, Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Angaben: Grünteeextrakt; entkoffeiniert, hoher Polyphenol- und Katechingehalt; hergestellt durch Wasser-Extraktion von grünen Teeblättern (Camellia sinensis) und weitere Aufkonzentrierung; zur Verwendung in z.B. Lebensmitteln, Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Varen er et fint, rødbrunt pulver. Det er oplyst, at varen kan anvendes i kosttilskud, vægttabspræparater, eller som antioxidant. Varen består hovedsageligt af proanthocyanidin og er fremstillet ud fra vindruekerner. Varen foreligger ved indførsel i tønder.
Angaben: Traubenkernextrakt, wasserlöslich; ≥ 95 % Proanthocyanidine; rötlich-braunes Pulver; hergestellt durch Wasser/Ethanol-Extraktion von Traubenkernen (Vitis vinifera); zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Angaben: Traubenkernextrakt; ≥ 95 % Proanthocyanidine; rötlich-braunes Pulver; hergestellt durch Wasser/Ethanol-Extraktion von Traubenkernen (Vitis vinifera); zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Angaben: Pinienrinden-Extrakt; rotbraunes Pulver; 95 % Proanthocyanidine; hergestellt durch Wasser/Ethanol-Extraktion von Pinienrinde (Pinus pinaster); zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Angaben: Traubenkernextrakt (Vitis vinifera); mind. 95 % Procyanidin. Befund: Nach Beschaffenheit kennzeichnet sich die Ware als eine den Tanninen (Katechinen) vergleichbare Ware.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3201 90 90: Hierher gehören z. B. als pflanzliche Gerbstoffauszüge: 1. Auszüge aus Fichten-, Mangroven-, Eukalyptusbaum-, Weiden- und Birkenrinde; 2. Auszüge aus Tizera- und Urundayholz (Astronium balansae Engl.); 3. Auszüge aus Myrobalanen- und Dividivifrüchten; 4. Auszüge aus Gambirblättern.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung zur 193. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie), 15. bis 16. Oktober 2018: Warenbeschreibung: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein feines, rötlich braunes Pulver, das zu ca. 95 % aus Proanthocyanidinen besteht. Es wird aus Traubenkernen durch Extraktion und ein anschließendes Reinigungsverfahren gewonnen. Das Erzeugnis wird für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und als Bulkware gehandelt. Einreihung/Begründung: Das Erzeugnis ist in die Position 3201 einzureihen, da die Traubenkernextrakte noch einem zusätzlichen Reinigungsverfahren unterzogen wurden, um den Gehalt an Gerbstoffen (Proanthocyanidine) darin auf etwa 95 % zu konzentrieren.
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3201.90.90.80?
Die Zolltarifnummer 3201.90.90.80 umfasst Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3201.90.90.80?
Der Drittlandszollsatz für 3201.90.90.80 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3201.90.90.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3201.90.90.80?
3201.90.90.80 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3201.90.90.80 im Zolltarif eingeordnet?
3201.90.90.80 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3201 Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate > 320190 andere > 32019090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3201.90.90.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3201.90.90.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI5940/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3201.90.90.80?
TARIC-Code 3201.90.90.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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