Zolltarifnummer 3204: Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3204 steht für Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3204 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3204
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- 3204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3204 11 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, zweiter Absatz. Zu Unterposition 3204 12 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, dritter und vierter Absatz. Zu Unterposition 3204 13 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, fünfter Absatz. Zu Unterposition 3204 14 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, sechster Absatz. Zu Unterposition 3204 15 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, siebter Absatz. Zu Unterposition 3204 16 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, achter Absatz. Zu Unterposition 3204 17 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19 des HS, neunter Absatz. …
Zu Unterposition 3204 19 gehören insbesondere: - Mischungen im Sinne der Anmerkung 2 zu diesem Kapitel. - In Lösungsmitteln lösliche Farbstoffe, die in organischen Lösungsmitteln gelöst sind und auf synthetische Fasern, z. B. Nylon-, Polyester- oder Acrylfasern, aufgetragen oder zum Färben von Motorentreibstoffen, Lacken, Anstrichfarben, Tinten, Druckfarben, Wachsen usw. verwendet werden. Einige dieser synthetischen organischen Farbmittel gehören, je nach ihrer Anwendung, zu zwei oder mehreren Gruppen von verschiedenen Unterpositionen. Sie sind wie folgt einzureihen: - Diejenigen, die nach ihrer Beschaffenheit gleichzeitig als Küpenfarbstoffe und als Pigmentfarbstoffe verwendet werden können, sind als Küpenfarbstoffe unter die UPos. 3204 15 einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/2033 Kommission vom 17. November 2016 (ABl. EU Nr. L 314/1) (RV L 16/2033) Eine Ware, bestehend aus Glitter für Zahnpasta in Form dunkelblauer Partikel, die sich beim Zähneputzen auflösen und dem von der Zahnpasta gebildeten Schaum eine blaue Farbe geben. Das Farbmittel haftet an den gereinigten Zähnen und bewirkt, dass blaues Licht vom Zahnschmelz reflektiert wird, wodurch die Zähne für einen begrenzten Zeitraum weißer erscheinen. Die Ware setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen (in GHT): ¾ Hydroxypropylmethylcellulose etwa 55, ¾ Propylenglykol etwa 21, ¾ Blaupigment etwa 17, ¾ Polysorbat 80 etwa 4, ¾ roter Farbstoff etwa 3. Das Blaupigment und der rote Farbstoff dienen als Farbmittel. Die Ware wird lose gestellt. …
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3204.11Dispersionsfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.12Säurefarbstoffe, auch metallisiert, und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe; Beizenfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.13basische Farbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.14Direktfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.15Küpenfarbstoffe (einschließlich der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.16Reaktivfarbstoffe und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe
- 3204.17Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel
- 3204.18Carotinoid-Farbmittel und Zubereitungen auf deren Grundlage
- 3204.19andere, einschließlich der Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpositionen 3204 11 bis 3204 19
- 3204.20synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller verwendeten Art
- 3204.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3204?
Die Zolltarifnummer 3204 umfasst Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3204?
Für 3204 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3204?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3204. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3204?
3204 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3204 im Zolltarif eingeordnet?
3204 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3204?
Zu 3204 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3204?
Position 3204 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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