Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3206.11.00: Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3206.11.00 steht für Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3206.11.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3206.11.00
Drittlandszoll
6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
  3. 3206.11mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz
  4. 3206.11.00Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3206.11.00

HS-Code3206.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3206.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE23967/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-01-01

Angaben: Farbkonzentrat Repair 6; wässrige Dispersion auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz; zur farblichen Bearbeitung von Holzoberflächen wird das Produkt verdünnt eingesetzt. Warenbeschaffenheit (Farbkonzentrat Repair 6 perle): Hellgraue, trübe, einen Film bildende Flüssigkeit, verpackt in Musterflasche. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz.

DE5293/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-21

Angaben: Pigmentpaste zur Einarbeitung in die Basislacke (für die Fassadenfarben bei der Faserzementplattenbeschichtung); dient zur Farbtongebung der Basislacke; wässrige Dispersion auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Titandioxid, Cr/Sb enthaltend). Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage eines anorganischen Farbmittels (Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz)

DE5294/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-21

Angaben: Pigmentpaste zur Einarbeitung in die Basislacke (für die Fassadenfarben bei der Faserzementplattenbeschichtung); dient zur Farbtongebung der Basislacke; wässrige Dispersion auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Titandioxid, Ni/Sb enthaltend). Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage eines anorganischen Farbmittels (Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz)

DE5110/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-21

Angaben: Pigmentpaste zur Einarbeitung in die Basislacke (für die Fassadenfarben bei der Faserzementplattenbeschichtung); dient zur Farbtongebung der Basislacke; wässrige Dispersion auf der Grundlage von Titandioxidpigmenten. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage eines anorganischen Farbmittels (Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz)

BED.T.264.776Erteilt von BEGültig bis 2015-11-08

Bereide pigmenten, in de vorm van korrels, met een diameter van ongeveer 2-3 mm en een dikte van ongeveer 1 mm, bestaande uit meer dan 90 gewichtspercenten titaandioxide en uit polyethyleen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3206

Zu Unterpositionen 3206 11 00 und 3206 19 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 1 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 3206 19 des HS

Pos. 3206

Zu Unterposition 3206 11: 1. Titandioxid vom Anatas-Typ, nicht oberflächenbehandelt, hergestellt nach dem Sulfat-Verfahren, mit Zusatz von kleinen Mengen an Phosphor-, Kalium- und Antimon-Verbindungen vor dem Kalzinieren, um ein weißes pulverförmiges Endprodukt mit gewünschten physikalischen Eigenschaften (stabile Kristallstruktur, gewünschte Kristallmodifikation, bestimmte Größe und Form der Teilchen) zu erhalten, das besonders für die spezielle Verwendung als Pigment geeignet ist. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 1a) zu Kapitel 28) und 6.

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3206.11.00?

Die Zolltarifnummer 3206.11.00 umfasst Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3206.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 3206.11.00 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3206.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320611. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3206.11.00?

3206.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3206.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

3206.11.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320611 mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockensubstanz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3206.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3206.11.00 erfasst, zum Beispiel DE23967/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3206.11.00?

KN-Code 3206.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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