Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3206.20.00: Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3206.20.00 steht für Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3206.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3206.20.00
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
  3. 3206.20Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
  4. 3206.20.00Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3206.20.00

HS-Code3206.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3206.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C001Materials specially designed for absorbing electromagnetic radiation, or intrinsically conductive polymers, as follows:
  • 1C001Materials specially designed for absorbing electromagnetic radiation, or intrinsically conductive polymers, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI40833/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-23

Angaben: Farbmasterbatch in Granulatform zur Einfärbung von thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere PVC; zusammengesetzt aus anorganischen und organischen Pigmenten sowie einer Trägermatrix, zum überwiegenden Teil aus einem Chromoxid-Eisenoxid-Pigment bestehend. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Chromverbindungen (Pigment Brown 29). Zubereitung auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel (Pigmente) und anorganischer Farbmittel (Pigmente), bei der das anorganischen Farbmittel (Pigment Brown 29) aufgrund der Menge den Charakter der Zubereitung bestimmt.

DEBTI35915/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-01

Angaben: Pulvrige Mischung aus anorganischen und organischen Pigmenten sowie einem Füllstoff, zum überwiegenden Teil aus einem Chromoxid-Eisenoxid-Pigment bestehend; zum Einfärben von thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere PVC. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Chromverbindungen (Pigment Brown 29). Zubereitung auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel (Pigmente) und anorganischer Farbmittel (Pigmente), bei der das anorganischen Farbmittel (Pigment Brown 29) aufgrund der Menge den Charakter der Zubereitung bestimmt.

ITIT-2015-0205C-277100Erteilt von ITGültig bis 2021-08-12

IL PRODOTTO SI PRESENTA SOTTO FORMA DI BLOCCHI CILINDRICI IRREGOLARI DI COLORE VERDE E DI ALTEZZA PARI A CIRCA 2MM. VIENE DICHIARATO COME CONCENTRATO DI COLORANTI, PIGMENTI E/O ADDITIVI DISPERSI IN POLIMERI TERMOPLASTICI PER LA COLORAZIONE ED ADDITIVAZIONE DI MATERIE PLASTICHE.

DE5109/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-03-21

Angaben: Pigmentpaste zur Einarbeitung in die Basislacke (für die Fassadenfarben bei der Faserzementplattenbeschichtung); dient zur Farbtongebung der Basislacke; wässrige Dispersion auf der Grundlage von Chromoxidpigmenten. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 32 auf der Grundlage eines anorganischen Farbmittels (Chromoxidpigment)

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3206

Zu Unterposition 3206 20 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffer 2 und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterpositionen betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Hierher gehören z. B.: 1. Molybdatrot, das aus Mischkristallen aus Bleimolybdat, Bleichromat und im allgemeinen aus Bleisulfat besteht; 2. Mischkristalle aus Blei-, Barium-, Zink- oder Strontiumchromat und –sulfat; 3. Pigmente auf der Grundlage von Eisenchromat (Sideringelb), Kaliumcalciumchromat oder Chromoxid. (entfallen) bis

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3206.20.00?

Die Zolltarifnummer 3206.20.00 umfasst Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3206.20.00?

Der Drittlandszollsatz für 3206.20.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3206.20.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3206.20.00?

3206.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3206.20.00 im Zolltarif eingeordnet?

3206.20.00 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich > 320620 Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3206.20.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3206.20.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40833/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3206.20.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3206.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C001, 1C001. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3206.20.00?

KN-Code 3206.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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