Zolltarifnummer 3206.49: Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, andere…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3206.49 steht für Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, andere. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3206.49 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3206.49
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
- 3206.49Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3206.49
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Produkt w postaci czarnego proszku, będący preparatem na bazie sadzy z dodatkiem innych związków nieorganicznych. Zawartość sadzy wynosi powyżej 82%. Towar przeznaczony jest do stosowania głównie jako pigment i środek wzmacniający do produkcji opon, a także jako dodatek do pasów transmisyjnych, uszczelek, rur i innych produktów gumowych oraz jako dodatek do tworzyw sztucznych, farb i powłok.
Angaben: Pigmentzubereitung aus Aluminiumpulver und Bindemitteln, durch einen Extruder zu Pellets gepresst; Pigmentanteil etwa 95 %; Hauptverwendungszweck: Herstellung von Druckfarben (Tief- und Flexodruck); Feststellungen: Granulat aus silberfarbenen, plastischen Pellets (Länge ca. 5 bis 20 mm, Durchmesser ca. 2 mm) von arteigenem Geruch; die angegebene Zusammensetzung wird als zutreffend unterstellt. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zum Kapitel 32 auf der Grundlage von Farbmitteln, einschließlich Metallpulvern (hier: Aluminiumpulver)
Angaben: Pigmentzubereitung aus Bronzepulver und Bindemitteln, durch einen Extruder zu Pellets gepresst; Pigmentanteil etwa 95 %; Hauptverwendungszweck: Herstellung von Druckfarben (Tief- und Flexodruck); Feststellungen: Granulat aus goldfarbenen, bröckeligen Pellets (Länge etwa 1 cm, Durchmesser ca. 2 mm) von arteigenem Geruch; die angegebene Zusammensetzung wird als zutreffend unterstellt. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zum Kapitel 32 auf der Grundlage von Farbmitteln, einschließlich Metallpulvern (hier: Bronzepulver)
Angaben: Pigmentzubereitung aus Bronzepulver und Bindemitteln, durch einen Extruder zu Pellets gepresst; Pigmentanteil etwa 95 %; Hauptverwendungszweck: Herstellung von Druckfarben (Tief- und Flexodruck); Feststellungen: Granulat aus goldfarbenen, bröckeligen Pellets (Länge ca. 0,5 bis 2 cm, Durchmesser ca. 2 mm) von arteigenem Geruch; die angegebene Zusammensetzung wird als zutreffend unterstellt. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zum Kapitel 32 auf der Grundlage von Farbmitteln, einschließlich Metallpulvern (hier: Bronzepulver)
Angaben: Pigmentzubereitung aus Aluminiumpulver und Bindemitteln, durch einen Extruder zu Pellets gepresst; Pigmentanteil etwa 95 %; Hauptverwendungszweck: Herstellung von Druckfarben (Tief- und Flexodruck); Feststellungen: Granulat aus silberfarbenen, plastischen Pellets (Länge ca. 1 bis 2 cm, Durchmesser ca. 2 mm) von arteigenem Geruch; die angegebene Zusammensetzung wird als zutreffend unterstellt. Befund: Zubereitung im Sinne der Anmerkung 3 zum Kapitel 32 auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich Metallpulvern; hier: Aluminiumpulver)
Angaben: Perlglanzpigment aus ca. 60 % Mica-Glimmer, ca. 8 % Titandioxid und 32 % Eisenoxid (Fe2O3); kennzeichnet sich als ein trockenes Pulver mit heller violettgoldener Farbe; Verwendung im Bereich der Kosmetikindustrie; Feststellungen: mikroskopisch feines Pulver in Form von violettgoldenen, glänzenden Plättchen; die Ergebnisse der RFA-Analyse stehen nicht im Widerspruch zur angegebenen Zusammensetzung. Befund: Pigment auf der Grundlage von Eisenoxid (Fe2O3) und einem geringeren Anteil an Titandioxid (Perlglanzpigment/Kernpigment aus überwiegend mit Eisenoxid beschichtetem Glimmer)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3206 49 10: Hierher gehört nur fein gemahlener Magnetit. Als fein gemahlen gilt Magnetit, der zu 95 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,045 mm hindurchgeht. (entfallen) bis Zu Unterposition 3206 49 70: Siehe die Erläuterungen zu Position 3206 des HS, Teil A Ziffern 5 bis 13, und, soweit sie die Zubereitungen dieser Unterposition betreffen, die nach Ziffer 13 folgenden vier Absätze. Hierher gehören z. B. auch: 1. Manganblau, ein aus Bariummanganat und Bariumsulfat bestehender Farbkörper; 2. künstlicher Ocker, ein Farbpigment auf der Grundlage von künstlichen Eisenoxiden; 3. gelbes Farbpigment auf der Grundlage von Nickeltitanat. Bei Pigmenten, die aus fein gemahlenen Erzen bestehen, ist der Begriff „fein gemahlen“ auszulegen wie für Magnetit der Unterposition 3206 49 10.
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3206.49?
Die Zolltarifnummer 3206.49 umfasst Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, andere Farbmittel und andere Zubereitungen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3206.49?
Für 3206.49 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3206.49?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320649. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3206.49?
3206.49 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3206.49 im Zolltarif eingeordnet?
3206.49 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3206 Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3206.49?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3206.49 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2017-01346. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3206.49?
HS-Unterposition 3206.49 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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