Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0: Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0 steht für Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3208.20.10.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3208.20.10.10.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3208Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
  3. 3208.20auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren
  4. 3208.20.10Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel
  5. 3208.20.10.10Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT
  6. 3208.20.10.10.0Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0

HS-Code3208.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3208.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3208.20.10.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3208.20.10.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3208

Zu Unterposition 3208 20 1. Alkoholische Lösung eines Copolymerharzes, Ethylalkohol (93,5 - 97,5 GHT), Isopropylalkohol (0,5 - 1 GHT), Diethylphthalat (0,1 - 0,2 GHT) und eine Copolymerlösung (4 - 4,5 GHT) enthaltend. Die Copolymerlösung besteht aus Ethylalkohol (50 - 70 GHT) und Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer (30:70). Bei dem Produkt handelt es sich um eine transparente Flüssigkeit, die in Metallfässern mit einem Nennvolumen von 200 Litern oder in Kunststoffbehältern mit einem Nennvolumen von 1.000 Litern angeboten wird. Es wird als Rohstoff für die Herstellung von Haarsprays verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 (Anmerkung 4 zu Kapitel 32) und 6.

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0?

Die Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0 umfasst Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, mit einem Anteil von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT in Ethanol gelöstes Copolymer aus _N_-Vinylcaprolactam, _N_-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3208.20.10.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 3208.20.10.10.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3208.20.10.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0?

3208.20.10.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3208.20.10.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

3208.20.10.10.0 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3208 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nicht wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel > 320820 auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren > 32082010 Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu diesem Kapitel > 3208201010 Copolymer aus N-Vinylcaprolactam, N-Vinyl-2-pyrrolidon und Dimethylaminoethylmethacrylat, gelöst in Ethanol, mit einem Anteil an diesem Copolymer von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3208.20.10.10.0?

Zu 3208.20.10.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3208.20.10.10.0?

Warennummer 3208.20.10.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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