Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3209.90: Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3209.90 steht für Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3209.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3209.90
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3209Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
  3. 3209.90Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3209.90

HS-Code3209.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE19561/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-28

Angaben: kationische wasserverdünnbare Epoxyversiegelung als Grundierung für Fassadenanstriche u.ä., mit Titandioxid als Weisspigment. Befund: Anstrichfarbe auf der Basis von synthetischen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst, andere als auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren.

DE19562/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-28

Angaben: wasserverdünnbare Silikonfarbe für Fassadenanstriche u.ä., mit Farbpigmenten; zur genaueren Zusammensetzung der Ware liegen vertrauliche Angaben vor. Befund: Anstrichfarbe auf der Basis von synthetischen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst, andere als auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren.

DEF/1981/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-04-13

Angaben: Farbton egalisierende Silikonharzfarbe auf der Basis einer wässrigen Silikonharzemulsion mit Additiven, Füllstoffen und Titandioxid; Fassadenfarbe für die Egalisation (einmaliges Überrollen) von mineralischen Oberputzen, um Farbtonunterschiede in der Putzfläche auszugleichen. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Anstrichfarbe auf der Grundlage von synthetischen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst, andere.

DE4123/13-1Erteilt von DEGültig bis 2013-04-23

Angaben: Drucklacke, wasserbasierende Dispersionslacke, für die graphische Industrie (einsetzbar in Lackiermaschinen für Flexodruck, Tiefdruck u.a.); dient zur Endbeschichtung von Papieren, Kartonagen u.a. (eingestellt auf höchsten Scheuerschutz, Nassblockfestigkeit, Trockung, Glanz-Mattentwicklung); wässrige Dispersion auf Styrolacrylatbasis. Warenbeschreibung: Weiße, viskose Flüssigkeit, die einen farblosen, abriebfesten Film bildet. Befund: Lack auf der Basis von synthetischen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst, andere als auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3209

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Anstrichfarben dieser Position bestehen aus Bindemitteln auf der Grundlage von synthetischen oder modifizierten natürlichen Polymeren in wässriger Dispersion oder Lösung, mit unlöslichen Farbmitteln (hauptsächlich mineralische oder organische Pigmente oder Farblacke) und Füllstoffen vermischt. Zur Stabilisierung enthalten sie grenzflächenaktive Stoffe oder Schutzkolloide. Lacke dieser Position weisen eine ähnliche Zusammensetzung wie die Anstrichfarben auf, enthalten aber keine Pigmente; immerhin können sie einen im Bindemittel gelösten Farbstoff enthalten. Das Bindemittel, das den Film bildet, besteht entweder aus Polymeren wie Acrylestern, Poly(vinylacetat), Poly(vinylchlorid) oder aus Butadien-Styrol-Copolymerisationserzeugnissen. …

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3209.90?

Die Zolltarifnummer 3209.90 umfasst Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3209.90?

Der Drittlandszollsatz für 3209.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3209.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 320990. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3209.90?

3209.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3209.90 im Zolltarif eingeordnet?

3209.90 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3209 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3209.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3209.90 erfasst, zum Beispiel DE19561/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3209.90?

HS-Unterposition 3209.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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