Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0: Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0 steht für Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3212.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 32. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3212.90.00.00.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 32GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  2. 3212Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf
  3. 3212.90andere
  4. 3212.90.00.00.0Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0

HS-Code3212.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3212.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3212.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3212.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43031/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Angaben: Aluminiumpigmentpaste; für helle Oberflächen mit hohem Glanz; zur Anwendung in Lacksystemen. Warenbeschreibung: Silberfarbene, glänzende, hochpastöse Masse, verpackt in einer Musterdose. Befund: Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art.

DEBTI42984/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-22

Angaben: Aluminiumpigment; für Chrom- und Spiegeleffekte in Lacken und Druckfarben. Warenbeschreibung: Silberfarbene, glänzende, pastöse Masse, abgefüllt in einer Musterdose. Befund: Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art.

DEBTI38176/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-26

Angaben: Fluoreszierender Lecksucher; wasserlösliche Leckagesuchflüssigkeit zum schnellen und exakten Lokalisieren von Wassereintritt und Windgeräuschen sowie defekter bzw. undichter Kühlkreisläufe; Verwendung in Verbindung mit einer UV-Indikatorlampe (nicht Gegenstand dieser vZTA); in Aufmachung für den Einzelverkauf (50 ml-Flasche). Befund: Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf.

DEBTI18270/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Angaben: Kreiderad aus Kunststoff, inklusive Behälter mit weißem und blauem Kreidepulver (1 Gramm); zu Markierungszwecken beim Stoffzuschnitt; in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Reiterkarte). Befund: Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf. Zusammengesetzte Ware, bei der im Sinne der AV 3 b) das Kreidepulver im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird.

DEBTI58492/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Angaben: Aluminiumpigment mit Chrom- und Spiegeleffekt; für Lacke und Druckfarben. Warenbeschreibung: Silberfarbene, glänzende, pastöse Masse, abgefüllt in einer Musterdose. Befund: Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art.

DEBTI60632/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Angaben: Blaue Schlagschnurkreide; zu Markierungszwecken für Schlagschnurautomaten. Befund: Anderes Farbmittel, in Form oder Packung für den Einzelverkauf.

DEBTI43030/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-02

Angaben: Artikulationspapier; zur Verwendung in der Zahnheilkunde um okklusale Kontakte hervorzuheben; durch Druck der Zähne auf das Papier werden die Kontaktstellen farbig markiert. Warenbeschreibung: Papierstreifen in rechteckiger Form und Hufeisenform, beidseitig mit einer wachsartigen, bei Berührung abfärbenden Masse in rot und blau beschichtet; zwölf Streifen gemeinsam in einem Booklet zum Abreißen; zwölf Booklets gemeinsam verpackt in einer bedruckten Pappfaltschachtel. Befund: Färbemittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf.

DEBTI14827/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-06

Angaben: CELL-DYN Reticulocyte Reagent (Retikulozytenreagenz); zur Anfärbung von RNS in Retikulozyten bei der automatisierten, quantitativen Bestimmung von Retikulozyten in einer Vollblutprobe; in Aufmachung für den Einzelverkauf. Befund: Färbemittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3212

Zu Unterposition 3212 90 00: Siehe die Erläuterungen zu Pos. 3212 des HS, Teil A. Zu den Metallpulvern und –flittern, die in den Erläuterungen zu Position 3212 des HS, Teil A, beschriebenen Erzeugnisse gehören z. B.: 1. Zinkpulver, unverträglich mit sauren Bindemitteln, jedoch ein ausgezeichnetes Rosthemmungs-pigment; 2. Pulver aus nicht rostendem Stahl und Nickel, Schuppenpigmente, die in bestimmten säurefesten Antikorrosionsanstrichfarben verwendet werden; 3. Bleipulver, ein Pigment mit basischer Reaktion, das als Rosthemmer (gegebenenfalls mit Mennige oder basischem Bleisulfat gemischt) in Ölanstrichfarben oder fetten Lacken für den Erstanstrich von großen Stahlobjekten (Gerüste von Schuppen, Brücken, Viadukten usw.) verwendet wird; 4. Kupfer- und Bronzepulver, deren schuppige Teilchen in Alkohol-, Natur- oder Kunstharzlacken für verzierende Überzüge schimmern. (entfallen) bis

Pos. 3212

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/935 der Kommission vom 8. Juni 2016 (ABl. EU Nr. L 155/16) (RV L 16/935) Eine Ware, bestehend aus einem metallisierten Polyethylenterephtalat-(PET)-Film, der als Ausgangsmaterial für die Herstellung eines Aluminiumpigments verwendet wird und die folgenden wesentlichen Merkmale aufweist: - mindestens acht Aluminiumschichten mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr; - jede Aluminiumschicht hat eine optische Dichte von nicht mehr als 3,0 D; - die einzelnen Aluminiumschichten sind jeweils durch eine Acrylatpolymerschicht getrennt; - jede Aluminiumschicht ist bis zu 30 nm (0,03 μm) dick; - die Aluminium- und Acrylatpolymerschichten befinden sich auf einem Trägerfilm aus PET (Polyethylenterephthalat) mit einer Dicke von 12 μm. Die Ware wird auf Rollen von bis zu 50 000 m Länge gestellt. …

Kapitel 32

1. Zu Kapitel 32 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212) (RV E3201A00); b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse(RV E3201B00); c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715) (RV E3201C00). 2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen (RV E3202000). 3. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0 umfasst Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3212.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3212.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3212.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 321290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0?

3212.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3212.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3212.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 32 GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN > 3212 Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf > 321290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3212.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3212.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43031/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3212.90.00.00.0?

Warennummer 3212.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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