Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3302.90.10: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3302.90.10 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, alkoholische Lösungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3302.90.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3302.90.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  2. 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
  3. 3302.90andere
  4. 3302.90.10Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, alkoholische Lösungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.90.10

HS-Code3302.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3302.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26369/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für die Tabakindustrie Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen, die in der Zigarettenindustrie in hoher Verdünnung zum Aromatisieren von Tabak eingesetzt werden soll. Die Ware ist als alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI11365/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-10

Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen für die Tierfütterung Bei der Ware handelt es sich um eine flüssige Zubereitung aus ätherischen Ölen und Trägerstoffen mit mentholartigem Geruch, welche dem Trinkwasser von Schweinen und Geflügel in großer Verdünnung (100 ml bis 500 ml pro 1000 l) zugesetzt werden soll. Das Produkt soll die normale Funktion des Atmungssystems unterstützen und die Wasser- und Futteraufnahme stimulieren. Die Ware ist in 1 Liter oder 5 Liter HDPE-Behältern abgefüllt und für den Einzelverkauf für die Verwendung in der Tierfütterung aufgemacht. Zolltariflich handelt es sich um eine alkoholische Mischung (Propylenglycol als Lösungsmittel) auf der Grundlage von Riechstoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 33, von der für die Industrie (Tierhaltung) verwendeten Art.

DEBTI21558/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für die Tabakindustrie Bei der Ware handelt es sich den vorgelegten Angaben nach um eine alkoholische Lösung auf der Grundlage von natürlichen und künstlichen Riechstoffen, die in der Zigarettenindustrie zum Aromatisieren von Tabak eingesetzt werden soll. Die Ware ist als alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

SKBTI174728/25/200Erteilt von SKGültig bis 2028-06-30

Pripravený alkoholový roztok je zmesou prírodnej vonnej látky /1-(2,6,6-trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl) but-2-en-1-one, damascenón/, v riedidle, etylalkohole. Výrobok je vo forme čírej kvapaliny sladkej intenzívnej prirodzenej ružovej vône. Výrobok je určený ako surovina na ďalšie spracovanie do komplexnejších zmesí vonných látok, na priemyselné použitie, nedodáva sa v balení na predaj v malom. Damascenón sa získava extrakciu z rastlinného materiálu (citrónová tráva), ďalším niekoľkostupňovým čistením a izoláciou na čistotu viac ako 90 %. Následne sa riedi na obsah 5 % v etylakohole, aby sa stal vhodnejším na použitie ako vonná látka.

SKBTI174727/25/199Erteilt von SKGültig bis 2028-06-30

Pripravený alkoholový roztok je zmesou prírodnej vonnej látky (2-methyl-4-propyl-1,3-oxathiane) v riedidle, etylalkohole. Výrobok je vo forme čírej kvapaliny sladkej ovocnej arómy pripomínajúcej marakuju. Výrobok je určený ako surovina na ďalšie spracovanie do komplexnejších zmesí vonných látok, na priemyselné použitie, nedodáva sa v balení na predaj v malom. 2-methyl-4-propyl-1,3-oxathiane sa získava extrakciu z rastlinného materiálu, ďalším niekoľkostupňovým čistením a izoláciou na čistotu 98 %. Následne sa riedi v etylakohole, aby sa stal vhodnejším na použitie ako vonná látka.

SKBTI174729/25/201Erteilt von SKGültig bis 2028-06-30

Pripravený alkoholový roztok je zmesou prírodnej vonnej látky /1-(2,6,6-trimethylcyclohexa-1,3-dien-1-yl) but-2-en-1-one, damascenón/, v riedidle, etylalkohole. Výrobok je vo forme čírej kvapaliny sladkej intenzívnej prirodzenej ružovej vône. Výrobok je určený ako surovina na ďalšie spracovanie do komplexnejších zmesí vonných látok, na priemyselné použitie, nedodáva sa v balení na predaj v malom. Damascenón sa získava extrakciu z rastlinného materiálu (citrónová tráva), ďalším niekoľkostupňovým čistením a izoláciou na čistotu viac ako 90 %. Následne sa riedi na obsah 1 % v etylakohole, aby sa stal vhodnejším na použitie ako vonná látka.

DEBTI29410/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-21

Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für Tabakindustrie Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben und dem Warenmuster um eine Flüssigkeit mit kräftigem Geruch auf der Grundlage von natürlichen und synthetischen Aromastoffen, die in der Zigarettenindustrie zum Aromatisieren von Tabak eingesetzt werden soll. Die Ware ist als alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

DEBTI29411/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-21

Alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen; Aroma für Tabakindustrie Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben und dem vorgelegten Warenmuster um eine Flüssigkeit mit natürlichen und synthetischen Aromastoffen, die in der Zigarettenindustrie zum Aromatisieren von Tabak eingesetzt werden soll. Auch in einer wässrigen Verdünnung (1 : 400) weist die Flüssigkeit einen deutlichen Geruch auf. Die Ware ist als alkoholische Lösung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 9010 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3302

Zu Unterposition 3302 90: 1. Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in alkoholischer Lösung, bestehend aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 96,1 %vol (99,47 GHT), Riechstoffen (0,5 GHT), Diethylphthalat (Vergällungs- und Fixiermittel für die Riechstoffe) (0,02 GHT) und Brilliant Grün (Green S, E-142) (Farbmittel, Antiseptikum und Desinfektionsmittel) (0,003 GHT). Die Riechstoffe bestehen hauptsächlich aus Limonen (ungefähr 80 GHT), Citral, Linalool und Geraniol aus ätherischen Ölen isoliert. Das Erzeugnis wird verwendet als Rohstoff zur Herstellung von Parfüm, Eau de Cologne usw. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 zu Kapitel 33) und 6

Pos. 3302

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …

Pos. 3302

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …

Pos. 3302

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.90.10?

Die Zolltarifnummer 3302.90.10 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, alkoholische Lösungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 3302.90.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3302.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.90.10?

3302.90.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3302.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

3302.90.10 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.90.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI26369/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.90.10?

KN-Code 3302.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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