Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0: Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0 steht für Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3302.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3302.90.90.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3302Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
- 3302.90andere
- 3302.90.90andere
- 3302.90.90.00.0Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Mischung von Riechstoffen; Methyl-Cedryl-Ketone Bei der Ware handelt es sich um eine Mischung von Riechstoffen, die durch die Acetylierung von Zedernöl gewonnen wird. Laut Antragsangaben besteht die Ware hauptsächlich aus Acetylcedren, das als wesentlichen Nebenbestandteil Acetyl-Thujopsen sowie Isomere der beiden zuvor genannten Stoffe enthält. Die Mischung wird als Bulkware in Fässern zu je 200 Kg gehandelt. Die Ware soll Rohstoff für die Duft- und Aromastoffindustrie verwendet werden. Das Produkt weist in einer Verdünnung von 1: 100 einen deutlich wahrnehmbaren Geruch auf. Es handelt sich um eine Mischung von Riechstoffen, die in die Unterposition 3302 9090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich nach den Angaben dar als ein flüssiges Halbfabrikat aus einer Mischung von Riechstoffen mit einer geringen Menge Propylenglykol. Die Mischung soll als Aromakomponente in großer Verdünnung bei der Tierfütterung verwendet werden. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich dar als ein hellgelbes Pulver mit einem intensiven, nelkenartigen Geruch. Die Mischung soll als Aromakomponente bei der Tierfütterung in einer Verdünnung von mindestens 1:5000 je kg Futter verwendet werden. Nach den vorgelegten Angaben soll das Produkt die Futteraufnahme und die Verdauungsfunktionen verbessern. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich dar als ein hellgelbes Pulver mit einem intensiven Geruch nach Koriander und Nelken. Die Mischung soll als Aromakomponente in großer Verdünnung bei der Tierfütterung verwendet werden. Nach den vorgelegten Angaben soll das Produkt die Futteraufnahme und die Verdauungsfunktionen verbessern. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Synthetischer Riechstoff in einem Verdünnungsmittel Bei der vorgelegten Ware handelt es sich nach den Angaben des Antragstellers um eine Zubereitung bestehend aus dem synthetischen Riechstoff Galaxolid (HHCB, CAS-Nummer: 1222-05-5) und einem Trägerstoff (Diethylphthalat, CAS-Nummer: 84-66-2). Die Ware liegt als farblose, klare Flüssigkeit mit einem intensiven, moschusartigen Geruch vor. Zolltariflich handelt es sich um Mischung auf der Grundlage eines synthetischen Riechstoffs von der als Rohstoff für die Industrie verwendeten Art der Position 3302 der KN.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich dar als ein hellgelbes Pulver mit einem intensiven Geruch nach Thymian. Die Mischung soll als Aromakomponente bei der Tierfütterung in einer Verdünnung von mindestens 1:5000 je kg Futter verwendet werden. Nach den vorgelegten Angaben soll das Produkt die Futteraufnahme und die Verdauungsfunktionen verbessern. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich nach den Angaben dar als ein flüssiges Halbfabrikat aus einer Mischung von Riechstoffen mit Propylenglykol. Die Mischung soll als Aromakomponente in großer Verdünnung bei der Tierfütterung verwendet werden. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen; Riechstoff-Zubereitung für die Tierfütterung Die vorgelegte Ware stellt sich nach den Angaben dar als ein flüssiges Halbfabrikat aus einer Mischung von Riechstoffen mit Propylenglykol. Die Mischung soll als Aromakomponente in großer Verdünnung bei der Tierfütterung verwendet werden. Die Ware ist als andere Mischung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3302 90: 1. Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in alkoholischer Lösung, bestehend aus Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 96,1 %vol (99,47 GHT), Riechstoffen (0,5 GHT), Diethylphthalat (Vergällungs- und Fixiermittel für die Riechstoffe) (0,02 GHT) und Brilliant Grün (Green S, E-142) (Farbmittel, Antiseptikum und Desinfektionsmittel) (0,003 GHT). Die Riechstoffe bestehen hauptsächlich aus Limonen (ungefähr 80 GHT), Citral, Linalool und Geraniol aus ätherischen Ölen isoliert. Das Erzeugnis wird verwendet als Rohstoff zur Herstellung von Parfüm, Eau de Cologne usw. Anwendung der AV 1 (Anmerkung 2 zu Kapitel 33) und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1380/2002 der Kommission vom 29. Juli 2002 1) (RV L 1380/2002): 4. Gesättigte Lösung ätherischer Öle in Ethylalkohol (60 %vol), die pro Liter ungefähr 3 g ätherische Orangenöle enthält. Sie wird als Rohstoff in der Nahrungsmittelindustrie verwendet (z.B. für Backwaren, Schokolade). 3302 1090 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 2 zu Kapitel 33 und dem Wortlaut der KN-Codes 3302, 3302 10 und 3302 10 90. Wegen des hohen Gehalts an ätherischen Ölen kann das Erzeugnis nicht als Getränk verwendet werden. Es ist auch nicht zur Herstellung von Getränken, z.B. durch einfaches Verdünnen, bestimmt (siehe auch die Erläuterungen zum HS, Position 3302). Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1272/2011 der Kommission vom 5. Dezember 2011 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des FG Hamburg vom 27. Januar 2015, Aktenzeichen 4 K 64/14, Leitsatz: Eine sog. Base, die zu über 99 % aus Fruchtsaftkonzentrat und - neben weiteren Substanzen – zu 0,02 % aus Orangenaroma (ätherische Öle, Riechstoffe) besteht und die – nach der Überführung in den freien Verkehr – mit Wasser und Süßungsmittel vermischt wird, wodurch das fertige Getränk entsteht, ist als andere Lebensmittelzubereitung in die Unterposition 2106 90 und nicht als Zubereitung auf der Grundlage von Riechstoffen in die Unterposition 3302 10 40 einzureihen. Siehe hierzu auch: Beschluss des BFH vom 17. August 2016, Aktenzeichen VII R 6/15, Auszug: Auch der Verdünnungsgrad, der zur Herstellung des fertigen Getränks erreicht werden muss, ist ein Indiz für die Bedeutung des Riechstoffs. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Zu Codenummer 3302 10 90 00 1: Erzeugnisse dieser Codenummer gelten als für den Küchengebrauch aufgemacht, wenn sie in Behältnissen mit einem Inhalt von nicht mehr als 50 ccm abgefüllt sind (Schreiben des BMF vom 05.08.2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 BStBl 2004 I S. 638, RZ 145). Protokollerklärung der Projektgruppe zu den chemischen Kapiteln HS/KN vom 3. bis 5. Oktober 2018, genehmigt durch den Ausschuss für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft und Chemie) auf seiner 196. Sitzung vom 04. – 05. Februar 2019: Unter "alkoholische Lösungen" im Sinne der Unterposition 3302 90 10 werden Lösungen in allen Arten von Alkoholen verstanden.
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0 umfasst Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3302.90.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3302.90.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3302.90.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0?
3302.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3302.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3302.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3302 Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholische Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art > 330290 andere > 33029090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3302.90.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3302.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28722/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3302.90.90.00.0?
Warennummer 3302.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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