Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0: Zahnputzmittel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 steht für Zahnputzmittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3306.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 33. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3306.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 33ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
- 3306Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 3306.10Zahnputzmittel
- 3306.10.00.00.0Zahnputzmittel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta Bei der vorliegenden Ware handelt es sich lt. Angaben des Antragstellers um eine pastöse Zubereitung zur Zahnpflege und zur Kariesprophylaxe, die in einer weißen, bunt bedruckten Tube (deklarierter Inhalt 10 ml) mit rotem Schraubverschluss für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Angaben zum Inhalt und zur Anwendung liegen vor. Die Ware wird als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 1000 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Warenzusammenstellung zur Körperpflege für Patienten in Krankenhäusern Bei der Ware handelt es sich um ein Set mit Kleinmengen von Mitteln zur Körperpflege: einem Duschgel (50 ml), einem Shampoo (50 ml), einer Bodylotion (50 ml), jeweils abgefüllt in einer Kunststofftube, sowie einem Zahnpflegeset bestehend aus einer Zahnbürste und Zahnpasta (5 ml). Die Bestandteile sind gemeinsam in einer Kartonbox mit Kunden-Logo verpackt. In einem Versandkarton sind 50 Stück dieser Zusammenstellungen verpackt. Die Waren sollen zusammen verwendet werden und dienen dem gemeinsamen Zweck "Körperpflege". Somit handelt es sich um eine Warenzusammenstellung im Sinne des Zolltarifs. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs in Bezug auf die Verwendung sind die Waren gleichwertig. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird - trotz der geringeren Menge - durch den Wert der Zahnpasta bestimmt. Die Warenzusammenstellung ist daher in die Position 3306 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnputzmittel Bei der Ware handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um eine Warenzusammenstellung zur kosmetischen Zahnpflege und Zahnaufhellung mittels einer individuellen Zahnschiene. Die Ware ist für den Einzelverkauf aufgemacht, in gebrauchsfertigen 1,2-ml-Spritzen abgefüllt und gemeinsam mit einem zahnaufhellenden Zahnputzmittel, einer Gebrauchsanweisung sowie einer Aufbewahrungsbox verpackt. Abbildung siehe Anlage. Die Ware ist als Zahnputzmittel in die Unterposition 3306 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Polierpaste für Zahnfüllungen Bei der Ware handelt es sich um eine weißliche bis hellgraue Paste mit Pfefferminzaroma zur zahnärztlichen Politur von Zahnfüllungen aus Keramik und Komposit-Kunststoffen. Die Ware liegt in zwei verschiedenen Körnungen vor (0,5 Mikrometer und 1 Mikrometer). Die Paste ist in 1,2-mL-Applikationsspritzen abgefüllt. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Mikroabrasionspaste Bei der Ware handelt es sich um eine Paste zur oberflächlichen Mikroabrasion des Zahnschmelzes, um Unregelmäßigkeiten und Verfärbungen in der obersten Schmelzschicht durch Abtrag zu entfernen. Die zahnärztliche Anwendung erfolgt unter Einsatz kleiner rotierender Bürstenkelche. Die Paste ist in 1,2-mL-Applikationsspritzen abgefüllt. Die Ware ist als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta Bei der vorliegenden Ware handelt es sich lt. Angaben des Antragstellers um eine cremeartige Zubereitung zur Zahnpflege und zur Kariesprophylaxe in zwei unterschiedlichen Produktausführungen. Das Erzeugnis ist in einer bunt bedruckten Tube (deklarierter Inhalt 20 und 100 ml) mit weißem Klappscharnierverschluss, verpackt in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Angaben zum Inhalt und zur Anwendung liegen vor. Die Ware wird als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Codenummer 3306 1000 00 0 eingereiht.
Zahnputzmittel; Zahnpulver Bei der Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben um Zubereitungen in Pulverform, die zur Zahnreinigung sowie zur Zahnpflege verwendet werden sollen. Die Ware ist in einer bunt etikettierten Glasflasche für den Einzelverkauf als Zahnputzmittel aufgemacht (deklarierter Inhalt 100 g). Die Ware ist als Zahnputzmittel in die Codenummer 3306 1000 00 0 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Zubereitetes Zahnpflegemittel; Zahnpasta Bei der vorliegenden Ware handelt es sich lt. Angaben des Antragstellers um eine pastöse Zubereitung zur Zahnpflege und zur Kariesprophylaxe, die in einer weißen, bunt bedruckten Tube (deklarierter Inhalt 10 g) mit rotem Schraubverschluss für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Angaben zum Inhalt und zur Anwendung liegen vor. Die Ware wird als zubereitetes Zahnpflegemittel in die Unterposition 3306 1000 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zubereitete Mund- und Zahnpflegemittel, wie: I) Zahnpflegemittel aller Art: 1) Zahnpasten und andere Zubereitungen für die Zähne. Diese sind Stoffe oder Zubereitungen, die mittels einer Zahnbürste angewendet werden und entweder zum Reinigen oder Polieren der zugänglichen Oberflächen der Zähne oder zu anderen Zwecken wie z. B. zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies dienen. Zahnpasten oder andere Zubereitungen für die Zähne verbleiben in dieser Position, unabhängig davon, ob sie Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten oder ob sie von Zahnärzten verwendet werden. 2) Zubereitungen zum Reinigen oder Polieren von künstlichen Gebissen, auch solche, die Mittel mit scheuernden Eigenschaften enthalten. II) Mittel zum Spülen der Mundhöhle und gegen Mundgeruch. …
Zu Unterposition 3306 10: 1. Pastenförmige Zubereitung, bestehend aus 2,2 % freien Fluorid-Ionen (von Natriumfluorid), 0,1 M Phosphat, rekristallisiertem Kaolinit, einem Aromastoff und einem Bindemittel, dazu bestimmt, nur vom Zahnarzt zur vorbeugenden Behandlung gegen Karies wie auch zum Reinigen und Polieren der Zähne verwendet zu werden. 2. Pastenförmige Zubereitung, bestehend aus 1,15 g Pflanzenauszügen, 55 g Siliciumdioxid, 0,25 g Thymol und einem Bindemittel ad 100 g, im allgemeinen dazu bestimmt, durch den Zahnarzt zum Entfernen von Zahnstein und zum Endpolieren von Zahnfüllungen verwendet zu werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 4/97 der Kommission vom 03. Januar 1997 (ABl. EG Nr. L 3/1) (RV L 4/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Zubereitung entweder in Form einer mit Minze oder Anis aromatisierten Paste oder in Form eines mit Minze aromatisierten Gels mit folgender Zusammensetzung: Dinatriumfluorophosphat 0,760 g Natriumfluorid 0,3315 g (250 mg aktives Fluorid für 100 g) Natriumbenzoat 4 g Bindemittel q. s. …
1. Zu Kapitel 33 gehören nicht: a) natürliche Oleoresine und Pflanzenauszüge der Position 1301 oder 1302 (RV E3301A00); b) Seifen und andere Erzeugnisse der Position 3401 (RV E3301B00); c) Balsam-, Holz- oder Sulfatterpentinöl und andere Erzeugnisse der Position 3805 (RV E3301C00). 2. Als Riechstoffe im Sinne der Position 3302 gelten nur die Substanzen der Position 3301, die aus diesen Substanzen isolierten Riechstoffe sowie synthetische Aromastoffe (RV E3302000). 3. Zu den Positionen 3303 bis 3307 gehören insbesondere Erzeugnisse, auch ungemischt (ausgenommen destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle), die zur Verwendung als Erzeugnisse dieser Positionen geeignet und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht sind (RV E3303000). 4. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0 umfasst Zahnputzmittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3306.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3306.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3306.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 330610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0?
3306.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3306.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3306.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 33 ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL > 3306 Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf > 330610 Zahnputzmittel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3306.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3306.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41885/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3306.10.00.00.0?
Warennummer 3306.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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