Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0: Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 steht für Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken). Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3401.11.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3401.11.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
- 3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen
- 3401.11zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)
- 3401.11.00.00.0Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Festseife zur Körperpflege; verpackt in Aluminiumbox; für den Hotelbedarf. Warenbeschaffenheit: Hellgelbes, festes, quadratisches, mit Wasser aufschäumendes Seifenstück (ca. 3,9 x 3,9 cm; Höhe: ca. 1,3 cm), in bedrucktem Papier eingepackt, verpackt in einer Aluminiumbox. Befund: Seife in Form von geformten Stücken, zur Körperpflege.
Angaben: Seife; rechteckiges Seifenstück; eingewickelt in Papier aus der Rinde des Daphnestrauches; verpackt in einer bedruckten Banderole aus Papier; zum Waschen von Händen, Gesicht usw. Befund: Seife in Form von geformten Stücken, zur Körperpflege.
Angaben: Taschen-Seifen-Spender; Seifenblätter; Anwendung: zum Waschen der Hände, Seifen-Papier in die Hand legen, unter Wasser auflösen und Hände waschen; zu 50 Stück in einem weißen Kunststoff-Etui verpackt. Befund: Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, zur Körperpflege. Zusammengesetzte Ware aus organischen grenzflächenaktiven Zubereitungen in Form von geformten Stücken und einem Etui aus Kunststoff, bei der im Hinblick auf die Verwendung die organischen grenzflächenaktiven Zubereitungen in Form von geformten Stücken als charakterbestimmend angesehen werden.
Badeset; Seife Bei der Ware handelt es sich nach den vorliegenden Angaben um ein sog. Badeset bestehend aus Duschgel, Badesalz, Badezusatz, Seife und einem Netzschwamm. Die Bestandteile sind gemeinsam in einem Holzschränkchen für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Der Holzkasten ist keine übliche Verpackung i. S der AV 5 b. Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen. Seife: Bei der Ware handelt es sich um ein gelbes, rechteckiges, in Wasser schäumendes Seifenstück (7,5 x 5,7 x 3,5 cm) verpackt in einer bunt bedruckten Pappfaltschachtel (deklarierter Inhalt 150 g). Die Ware ist als Seife in Form von geformten Stücken, zur Körperpflege in die Position 3401 des Zolltarifs einzureihen.
Angaben: Seifenblätter; zum Waschen der Hände; verpackt in einem weißen Kunststoff-Etui. Warenbeschaffenheit: Rechteckige, grüne und rosafarbene, duftende, mit Wasser schäumende und sich auflösende dünne Blättchen (Abmessungen: ca. 3,8 x 6,2 cm) mit abgerundeten Ecken; 50 grüne Blättchen in einem weißen Kunststoff-Etui sowie 50 grüne Blättchen und 50 rosafarbene Blättchen in jeweils einer Papierbox verpackt, gemeinsam aufgemacht in einer Blisterverpackung. Befund: Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, zur Körperpflege.
Angaben: Seifenblätter; zum Waschen der Hände; verpackt in einem weißen Kunststoff-Etui. Warenbeschaffenheit: Rechteckige, hellgelbe, duftende, mit Wasser schäumende und sich auflösende dünne Blättchen (Abmessungen: ca. 3,5 x 5,8 cm) mit abgerundeten Ecken, zu 50 Stück in einem weißen Kunststoff-Etui verpackt. Befund: Organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, zur Körperpflege.
Es handelt sich um eine weiße, duftende Seife in Form des Oberkörpers eines Engels, zur Körperpflege, die in einer Kunststofffolie verpackt ist. Abbildung siehe Anlage. Das Seife ist gemeinsam mit einem Drahtschlitten und einem Duchgel in einem Kunststoffbeutel als Set für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Bestandteile sind einzeln einzureihen, da aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) vorliegt. Ferner stellt sich der Drahtschlitten weder als Behältnis im Sinne der AV 5 a) noch als übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) dar. Derartige Erzeugnisse gehören als "Seifen, in Form von geformten Figuren, zur Körperpflege" zur Codenummer 3401 1100 00 0 des Zolltarifs.
Angaben: Badeset Apothecary in Papiertäschchen, inclusive 32g Seife und 10g Netzschwamm. Warenbeschaffenheit: Papiertäschchen mit Tragegriffen und Schleife, befüllt mit einem rosafarbenen, ziehharmonikaartig gefaltenen Netzschwamm (mit Kordelaufhängung) und einem cellophanverpackten, hellgelben, duftenden Seifenstück in Schmetterlingsform (Abmessungen: ca. 5x4x2cm). Befund: Seife in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, zur Körperpflege. Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung (Seife, Netzschwamm) für die Körperpflege, bei der im Hinblick auf das Gewicht und den Wert die Ware der Position 3401 (Seife) als charakterbestimmend angesehen wird.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3401 1100: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Pos. 3401 des HS, Teil I siebter Absatz Ziffer 1, und die in den Teilen II und IV der gleichen Erläuterungen erfassten Waren zur Körperpflege.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (Abl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 7. Sitzung im Juni 2009 mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgegeben: Bade- und Duschgel abgepackt in einem Kunststoffbehälter in Form einer Tierfigur, in Aufmachung für den Einzelverkauf, ist in die Position 3401 (KN-Code 3401 30 00) einzureihen. Das Erzeugnis liegt in flüssiger Form vor und enthält oberflächenaktive Substanzen. Der Behälter weist eine Höhe von ungefähr 23 cm und eine Grundfläche mit einer Breite von ungefähr 15 cm auf. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 5 b) und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und den Wortlauten der KN-Codes 3401 und 3401 30 00. Siehe auch die Erläuterungen zum HS zu Position 3401 Ziffer III. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0 umfasst Seifen, organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, und Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen, zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3401.11.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3401.11.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3401.11.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340111. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0?
3401.11.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3401.11.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3401.11.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3401 Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen, als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogen > 340111 zur Körperpflege (einschließlich solcher zu medizinischen Zwecken). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3401.11.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3401.11.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34629/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3401.11.00.00.0?
Warennummer 3401.11.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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