Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3402.90.10.15: Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an: -einem Copolymer aus…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3402.90.10.15 steht für Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an: -einem Copolymer aus Polyalkylenoxiddimethylsiloxan (CAS RN 68937-55-3) von 60 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 85 GHT, -Poly(oxy-1,2-ethandiyl),α-hydro-ω-hydroxy-Ethan-1,2-diol, ethoxyliert (CAS RN 25322-68-3) von 15 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 40 GHT, -Octamethylcyclotetrasiloxan (CAS RN 556-67-2) von 0,8 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1,5 GHT, -Decamethylcyclopentasiloxan (CAS RN 541-02-6) von 0,6 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1 GHT, -Dodecamethylcyclohexasiloxan (CAS RN 540-97-6) von 0,2 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 0,5 GHT an. Der Drittlandszollsatz beträgt 4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3402.90.10.15 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3402.90.10.15
Drittlandszoll
4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  2. 3402Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401
  3. 3402.90andere
  4. 3402.90.10grenzflächenaktive Zubereitungen
  5. 3402.90.10.15Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an: -einem Copolymer aus Polyalkylenoxiddimethylsiloxan (CAS RN 68937-55-3) von 60 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 85 GHT, -Poly(oxy-1,2-ethandiyl),α-hydro-ω-hydroxy-Ethan-1,2-diol, ethoxyliert (CAS RN 25322-68-3) von 15 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 40 GHT, -Octamethylcyclotetrasiloxan (CAS RN 556-67-2) von 0,8 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1,5 GHT, -Decamethylcyclopentasiloxan (CAS RN 541-02-6) von 0,6 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1 GHT, -Dodecamethylcyclohexasiloxan (CAS RN 540-97-6) von 0,2 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 0,5 GHT an

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3402.90.10.15

HS-Code3402.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3402.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3402.90.10.1510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3402

Zu Unterposition 3402 90: 1. Grenzflächenaktive Zubereitungen, die aus einem in Isopropanol gelösten Alkyltrimethylammoniumchlorid bestehen und insbesondere als Gel-Stabilisator bei der Herstellung von Schaumgummi verwendet werden.

Pos. 3402

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1289 der Kommission vom 9. September 2020 (ABl. EU L 302/11) (RV L 20/1289): Einmaltücher aus Vliesstoff (Abmessungen jeweils etwa 3 cm × 6 cm), einzeln verpackt und für den Einzelverkauf in Kartons mit 100 Tüchern aufgemacht. Die Tücher sind mit einer alkoholischen Lösung getränkt, die zu 70 % aus Isopropylalkohol und zu 30 % aus Wasser besteht. Die Ware ist zur allgemeinen Desinfektion der Haut und anderer Oberflächen (z. B. nichtinvasiver medizinischer Instrumente) bestimmt. Unterposition 3808 94 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3808, 3808 94 und 3808 94 90. …

Pos. 3402

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/ Chemie (189. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 11. bis 12. Juni 2018): Einreihung von zwei Mischungen auf der Grundlage von Leichtölen aus Erdöldestillaten, in Form von farblosen, klaren Flüssigkeiten, gebrauchsfertig als Reiniger für Druckmaschinen. Bei der Verwendung als Reiniger bilden sie zusammen mit Wasser eine stabile Emulsion. Zusammensetzung der Erzeugnisse (in Gewichtsprozent): 1. Mischung: Leichtöl (97 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (3 %); 2. Mischung: Leichtöl (92 %) und ethoxylierter Alkoholester als nichtionisches Tensid (8 %). Das Leichtöl bestimmt den wesentlichen Charakter der Mischungen. Einreihung in den KN-Code 2710 12 21. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3402.90.10.15?

Die Zolltarifnummer 3402.90.10.15 umfasst Silikontensid bestehend aus einer Mischung mit einem Gehalt an: -einem Copolymer aus Polyalkylenoxiddimethylsiloxan (CAS RN 68937-55-3) von 60 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 85 GHT, -Poly(oxy-1,2-ethandiyl),α-hydro-ω-hydroxy-Ethan-1,2-diol, ethoxyliert (CAS RN 25322-68-3) von 15 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 40 GHT, -Octamethylcyclotetrasiloxan (CAS RN 556-67-2) von 0,8 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1,5 GHT, -Decamethylcyclopentasiloxan (CAS RN 541-02-6) von 0,6 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 1 GHT, -Dodecamethylcyclohexasiloxan (CAS RN 540-97-6) von 0,2 GHT oder mehr jedoch nicht mehr als 0,5 GHT an. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3402.90.10.15?

Der Drittlandszollsatz für 3402.90.10.15 beträgt 4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3402.90.10.15?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3402.90.10.15?

3402.90.10.15 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3402.90.10.15 im Zolltarif eingeordnet?

3402.90.10.15 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3402 Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401 > 340290 andere > 34029010 grenzflächenaktive Zubereitungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3402.90.10.15?

Zu 3402.90.10.15 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3402.90.10.15?

TARIC-Code 3402.90.10.15 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.