Zolltarifnummer 3403.11: Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3403.11 steht für Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3403.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3403.11
- Drittlandszoll
- 4,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
- 3403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten
- 3403.11Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3403.11
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,6 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Dispersion zum Schmieren von synthetischen Filamentgarnen; die Dispersion wird unmittelbar nach dem Herstellungsprozess auf das Garn aufgetragen, um die gewünschte Gleitfähigkeit des Garns bei der späteren Verarbeitung zu erreichen. Zur Zusammensetzung der Ware hat der Antragsteller vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Spinnstoffen, Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend.
Angaben: Mischung synthetischer und natürlicher Fettstoffe; Verwendungszweck: Lederhilfsmittel zur Erzielung von Pull up Effekten auf vollnarbigen und geschliffenen Ledern; vertrauliche Angaben über die chemische Zuammensetzung wurden vorgelegt. Feststellungen: braunes, mittelviskoses Öl mit arteigenem Geruch; flüchtige Anteile (105 °C/ 5h): ca. 0,5 %; nach dem Ergebnis der weiteren chemischen und IR-spektroskopischen Untersuchungen kann die angegebene chemische Zusammensetzung als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Zubereitung auf der Basis verschiedener Fettstoffe vor. Die Ware enthält schwerflüchtige ölige Kohlenwasserstoffe in einer Menge von weniger als 70 GHT. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Leder, mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT
Angaben: Mischung synthetischer und natürlicher Fettstoffe und Öle in organischem Lösemittel; Verwendungszweck: Lederhilfsmittel zum Einsatz als Griffmittel bei sog. Fett-Nubuk-Artikeln; vertrauliche Angaben über die chemische Zuammensetzung wurden vorgelegt. Feststellungen: braunes, mittelviskoses Öl mit arteigenem Geruch; flüchtige Anteile (105 °C/5 h): ca. 12 %; nach dem Ergebnis der weiteren chemischen und IR-spektroskopischen Untersuchungen kann die angegebene chemische Zusammensetzung als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine Zubereitung auf der Basis verschiedener Fettstoffe vor. Die Ware enthält schwerflüchtige ölige Kohlenwasserstoffe in einer Menge von weniger als 70 GHT. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Leder, mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Unter der Voraussetzung, dass die Erzeugnisse als Grundbestandteil nicht 70 Gewichtshunderteile oder mehr an Erdöl oder an Öl aus bituminösen Mineralien (Pos. 2710) enthalten, gehören insbesondere zubereitete Mischungen folgender Art hierher: A) Zubereitete Schmiermittel, die dazu bestimmt sind, die Reibung beweglicher Teile und Stücke von Maschinen, Fahrzeugen, Luftfahrzeugen und anderen Vorrichtungen, Apparaten oder Instrumenten herabzusetzen. Diese Schmiermittel bestehen in der Regel aus Mischungen von tierischen, pflanzlichen oder mineralischen Ölen oder Fetten oder sind auf der Grundlage dieser Stoffe aufgebaut. Sie enthalten häufig Zusätze wie Grafit, Molybdändisulfid, Talk, Ruß, Kalk- oder Metallseifen, Pech, Rostschutz- oder Antioxidationsmittel. Zu dieser Position gehören jedoch auch zubereitete synthetische Schmiermittel, z. B. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 16. Sitzung wie folgt entschieden: Ein Erzeugnis, bestehend aus 5 % Polydimethylsiloxan in einem Lösemittelgemisch, hauptsächlich bestehend aus Trichlorfluormethan, zur Verwendung als Formtrennmittel in der Schuhindustrie, wird in die Unterposition 3403 99 eingereiht.
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3403.11?
Die Zolltarifnummer 3403.11 umfasst Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3403.11?
Der Drittlandszollsatz für 3403.11 beträgt 4,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3403.11?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340311. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3403.11?
3403.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3403.11 im Zolltarif eingeordnet?
3403.11 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3403.11?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3403.11 erfasst, zum Beispiel DEF/6187/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3403.11?
HS-Unterposition 3403.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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