Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3403.91.00: Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3403.91.00 steht für Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3403.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3403.91.00
Drittlandszoll
4,6 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  2. 3403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten
  3. 3403.91Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen
  4. 3403.91.00Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3403.91.00

HS-Code3403.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3403.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11042/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Angaben: Textilhilfsmittel, hochkonzentriertes Schmiermittel für die Anwendung durch Dosierpumpen oder Kaltleckrollenvorrichtungen an Endwicklern. Das Gleitmittel ist für alle Näharten, Fäden und Stickgarne geeignet. Befund: Zubereitetes Schmiermittel zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend.

DEBTI11401/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-10

Angaben: Textilhilfsmittel, hochkonzentriertes Schmiermittel für die Anwendung durch Dosierpumpen oder Kaltleckrollenvorrichtungen an Endwicklern. Das Gleitmittel ist für alle Näharten, Fäden und Stickgarne geeignet. Befund: Zubereitetes Schmiermittel zum Behandeln von Spinnstoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend.

DEF/1285/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-06

Angaben: "Glass fiber lubricant" (= Glasfaser-Schmiermittel); Schmiermittelkomponente auf der Basis von Fettsäureethoxylaten zur Verwendung als reibungsmindernder Zusatz in Schlichtemitteln; Einsatz bei der Herstellung von Glasfaserrovings; Feststellungen: weiße, milchig trübe, ölig viskose Dispersion, bei Raumtemperatur nur partiell in Wasser löslich; Trockenstoff (105 °C/5 h): 34 %; nach dem Ergebnis differenzierender IR-spektroskopischer Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Ware um eine Zubereitung auf der Basis von Fettsäure- ethoxylaten handelt. Befund: zubereitetes Schmiermittel (anderes als Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend) zum Behandeln von Spinnstoffen..... und anderen Stoffen

NLRTD-2007-003591Erteilt von NLGültig bis 2013-11-15

Een ledercrème in de vorm van een stroperig preparaat, met een gele kleur, met minder dan 70% minerale olie, dat wordt gebruikt voor het invetten van leder in een leerlooierij. Het preparaat bevat onder meer minerale olie, plantaardige olie, water, zouten enz. Ondanks dat het product (licht) tensioactief is sluit dit indeling onder post 3403 niet uit, daar de tensioactieve eigenschappen niet essentieel zijn voor het gebruik als ledercrème.

FR-E4-2007-003203Erteilt von FRGültig bis 2013-11-01

LIQUIDE VISQUEUX TRANSPARENT. PREPARATION POUR LE TRAITEMENT DES MATIERES TEXTILES. CE PRODUIT EST UTILISE POUR LUBRIFIER ET EMULSIFIER LES FIBRES TEXTILES.

DEF/5470/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-12-03

Angaben: Befeuchter (Silikonemulsion); dient zum Rückbefeuchten von bedruckten, getrockneten Papierbahnen; hierduch wird auf dem weiteren mechanischen Transportweg der Papierbahn die Gleitreibung auf der bedruckten Fläche reduziert (Schmierwirkung) und die bedruckte Fläche hierdurch geschont. Vorgelegt wurde eine Probe mit der Bezeichnung "50-050330-5 Silikon konzentriert"; Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: niedrigviskose, weiße, geruchlose, stabile Emulsion; Trockenstoff (105 °C/ 4 h): 28,3 % (klares, vikoses Öl), hiervon IR-Spektrum: zeigt überwiegend Banden von Polydimethylsiloxan (Silikonöl). Befund: Zubereitung zum Behandeln (Fetten oder Ölen) von anderen Stoffen als Spinnstoffen, Leder und Pelzfellen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend

DE16187/11-1Erteilt von DEGültig bis 2012-04-26

Angabe: Präparation für Textilfasern als synthetische Gleitmittel (Spinnpräparation) für die Herstellung von Polyesterfilamentgarnen. Gemisch zum Schmieren von synthetischen Filamentgarnen. Das Gemisch aus synthetischen Gleitmitteln und Antistatika wird während des Herstellungsprozesses, unmittelbar nach der Spinndüse auf das Garn aufgetragen, um die gewünschte Gleitfähigkeit des Garns bei der späteren Verarbeitung zu erreichen. Das Produkt enthält kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitung zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfällen oder anderen Stoffen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3403

Zu Unterpositionen 3403 91 00 und 3403 99 00: Hierher gehören Zubereitungen der im Wortlaut der Position 3403 erwähnten Art, die weder Erdöl noch Öl aus bituminösen Mineralien enthalten. Als „Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien“ gelten die in Anmerkung 2 zu Kapitel 27 beschriebenen Waren. Hierher gehören z. B.: 1) aus Molybdändisulfid und Polypropylenglykol bestehende Schmiermittelzubereitungen und andere Schmiermittelzubereitungen auf der Grundlage von Molybdändisulfid, auch konzentriert oder in Form von Stäben, Stiften, Plättchen, Folien und dergleichen; 2) Form- und Trennöle, d. h. Zubereitungen, die aus einer wässrigen Dispersion von Polyethylenwachs und Aminoalkoholseifen bestehen; 3) Schmiermittelzubereitungen auf der Grundlage von Natrium- oder Calciumseife und Borax zum Schützen und Schmieren von Stahldraht vor der Bearbeitung in der Drahtziehmaschine. …

Pos. 3403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für das Harmonisierte System bei der Weltzollorganisation hat während seiner 16. Sitzung wie folgt entschieden: Ein Erzeugnis, bestehend aus 5 % Polydimethylsiloxan in einem Lösemittelgemisch, hauptsächlich bestehend aus Trichlorfluormethan, zur Verwendung als Formtrennmittel in der Schuhindustrie, wird in die Unterposition 3403 99 eingereiht.

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3403.91.00?

Die Zolltarifnummer 3403.91.00 umfasst Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3403.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 3403.91.00 beträgt 4,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3403.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340391. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3403.91.00?

3403.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3403.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

3403.91.00 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten > 340391 Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3403.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3403.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11042/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3403.91.00?

KN-Code 3403.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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