Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0: Künstliche Wachse und zubereitete Wachse, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 steht für Künstliche Wachse und zubereitete Wachse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3404.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3404.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
- 3404Künstliche Wachse und zubereitete Wachse
- 3404.90andere
- 3404.90.00.00.0Künstliche Wachse und zubereitete Wachse, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1C006Fluids and lubricating materials, as follows:
- 1C111Propellants and constituent chemicals for propellants, other than those specified in 1C011, as follows:
- 1C006Fluids and lubricating materials, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Destillierte Monoglyceride 95 % und Monoglyceride 45 %; Verwendung als Emulgator; Herstellung: Reaktionsprozess von Pflanzenöl (Palmöl) und Glycerin mit anschließender Sprühtrocknung und Verpackung; Warenbeschaffenheit: Feine, weiße, wachsartige Granulate; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen, Tropfpunkt: über 40 °C, Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10 °C über dem Tropfpunkt): < 10 Pas. Befund: Künstliche Wachse, andere als Polyethylenglycolwachs.
Angaben: Destillierte Monoglyceride 95 % und Monoglyceride 45 %; Verwendung als Emulgator; Herstellung: Reaktionsprozess von Pflanzenöl und Glycerin mit anschließender Sprühtrocknung und Verpackung; Warenbeschaffenheit: Feine, weiße, wachsartige Granulate; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen, Tropfpunkt: über 40 °C, Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10 °C über dem Tropfpunkt): < 10 Pas. Befund: Künstliche Wachse, andere als Polyethylenglycolwachs.
Angaben: Destillierte Monoglyceride; hergestellt aus pflanzlichen Ölen und Fetten; zur Verwendung als Lebensmittel-Emulgator. Warenbeschaffenheit: Weißes, feines Granulat; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen. Tropfpunkt (nach Ubbelohde): über 40°C Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10°C über dem Tropfpunkt): < 10Pas Befund: Künstliches Wachs, anderes als Polyethylenglycolwachs.
Angaben: Destillierte Monoglyceride 95 % und Monoglyceride 45 %; Verwendung als Emulgator; Herstellung: Reaktionsprozess von Pflanzenöl und Glycerin mit anschließender Sprühtrocknung und Verpackung. Warenbeschaffenheit: Feine, weiße, wachsartige Granulate; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen. Tropfpunkt: über 40 °C Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10 °C über dem Tropfpunkt): < 10 Pas Befund: Künstliche Wachse, andere als Polyethylenglycolwachs
Angaben: 100% pflanzliches Wachs für den ausschließlichen Einsatz in der Kerzenproduktion; zusammengesetzt aus 41% gehärtetem (hydriertem), mit einem optischen Aufheller versehenem Palmstearin und 59% nicht gehärtetem Palmstearin. Warenbeschaffenheit: Weißes, wachsartiges, rieselfähiges Pulver; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen. Tropfpunkt (nach Ubbelohde): über 40°C Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10°C über dem Tropfpunkt): < 10Pas Befund: zubereitetes Wachs, anderes als Polyethylenglycolwachs
Angaben: 100% pflanzliches Wachs für den ausschließlichen Einsatz in der Kerzenproduktion; zusammengesetzt aus 100% gehärtetem (hydriertem), mit einem optischen Aufheller versehenem, texturiertem Palmstearin. Warenbeschaffenheit: Weißer, wachsartiger Block; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen. Tropfpunkt (nach Ubbelohde): über 40°C Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10°C über dem Tropfpunkt): < 10Pas Befund: künstliches Wachs, anderes als Polyethylenglycolwachs
Angaben: Distilled Monoglyceride; Emulgator, Weichmacher, Plastifizierer in der Lebensmittel- und Kunststoffverarbeitenden Industrie; Herstellung: Reaktionsprozess von Pflanzenöl und Glycerin mit anschließender Destillation, Sprühtrockung, Siebung und Verpackung. Warenbeschaffenheit: helle, wachsartige Pellets; klar schmelzend und wachsartige Erstarrung ohne Fäden zu ziehen Tropfpunkt (nach Ubbelohde): über 40°C Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10°C über dem Tropfpunkt): < 10Pas Befund: künstliches Wachs, anderes als Polyethylenglycolwachs
Angaben: Bergacare Pearl. Nach den Angaben handelt es sich bei der Ware um ein chemisch uneinheitliches Glycolmonostearat. Die Ware soll zur Produktion von Kosmetika und anderen industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Warenbeschaffenheit: Weißer, wasserunlöslicher, geruchsloser, schuppenförmiger, wachsartiger Feststoff. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen besitzt das Produkt wachsartige Eigenschaften im Sinne der Position 3404; Tropfpunkt nach Ubbelohde: über 40°C; Viskosität (ermittelt mit einem Rotationsviskosimeter bei einer Temperatur von 10°C über dem Tropfpunkt): unter 10 Pas Befund: Künstliches Wachs; anderes als Poly(oxyethylen)-Wachs (Polyethylenglycolwachs)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3404 90: 1. Hydriertes und texturiertes Öl von Jojobasamen (Simmondsia chinensis), in Form fester wachsartiger Teilchen mit einem Durchmesser von ungefähr 0,15 bis 1 mm, zur Verwendung als Peelingkörnchen in Zubereitungen zur Haut- und Körperpflege. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Monoglyceride, hergestellt aus vollständig hydriertem genießbarem Palmöl. Nach der Veresterung wird der Rohstoff einer Destillationsbehandlung unterzogen, bei der konzentrierte Monoglyceride gewonnen werden, wobei das Produkt auf die folgende Spezifikation konzentriert wird: min. 90 % Monoglyceride; Jodzahl max. 2 %; freies Glycerin max. 1 %; Säurezahl max. 3 %; Schmelzpunkt ca. 63 ºC; trans-Fettsäuren < 1 %. Die Ware erfüllt die in den Erläuterungen zu Position 3404 genannten Kriterien für den Charakter von künstlichen Wachsen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2015/181 der Kommission vom 30. Januar 2015 (ABl. EG Nr. L 31/1) (RV L 15/181): Eine Ware in Form eines feinen, gelblich-weißen Pulvers, verpackt in 25-kg-Säcken, hergestellt aus hydriertem Pflanzenöl mit zugefügten Mono- und Diglyceriden eines anderen Pflanzenöls. Die zugefügten Mono- und Diglyceride eines anderen Pflanzenöls haben einen Anteil von 10 GHT. Die Ware ist zur Verwendung als Emulgator in der Lebensmittelindustrie aufgemacht. Der Tropfpunkt liegt bei 58 °C, und die Viskosität bei 68 °C beträgt weniger als 1 Pa.s. …
Zu Position 3404 gehören jedoch nicht: a) Erzeugnisse der Position 1516, 3402 oder 3823, auch wenn sie die Eigenschaften von Wachsen aufweisen (RV E34052A0); b) ungemischte tierische oder pflanzliche Wachse, auch raffiniert oder gefärbt, der Position 1521 (RV E34052B0); c) Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse der Position 2712, auch untereinander gemischt oder nur gefärbt (RV E34052C0); d) mit einer Flüssigkeit gemischte oder in einem flüssigen Medium dispergierte oder gelöste Wachse (Position 3405, 3809 usw.) (RV E34052D0).
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0 umfasst Künstliche Wachse und zubereitete Wachse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3404.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3404.90.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3404.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0?
3404.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3404.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3404.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3404 Künstliche Wachse und zubereitete Wachse > 340490 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3404.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3404.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11850/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3404.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3404.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C006, 1C111, 1C006. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3404.90.00.00.0?
Warennummer 3404.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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