Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0 steht für Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3405.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 34. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3405.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 34SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
- 3405Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404
- 3405.10Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel
- 3405.10.00.00.0Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Feuchttücher Leder; 30 Stück; schonende Reinigung und Pflege von Glattleder in allen Farben. Warenbeschaffenheit: Weiße, getränkte Tücher (Abmessungen ca. 21,5 x 18 cm), zu 30 Stück in einem bedruckten, wiederverschließbaren, dreiseitig verschweißten Folienbeutel verpackt. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Die Ware stellt sowohl einen Vliesstoff, mit Reinigungsmittel getränkt im Sinne der Position 3401 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.
Angaben: Schuhputzmittel; Reinigungs- und Pflegeschaum für Schuhe verschiedenster Materialkombinationen, verwendbar auch für Taschen und Jacken; in Aufmachung für den Einzelverkauf; Anwendung: Schaum auf einem Schwamm oder Tuch sprühen und mit leichten, kreisenden Bewegungen auf dem Material verteilen, kurz einwirken lassen, anschließend mit einem trockenen Tuch kurz abreiben. Warenbeschaffenheit: Weiße, milchig-trübe Flüssigkeit, abgefüllt in einer Original - 150 ml Sprühflasche. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegmittel. Der Reinigungs- und Pflegeschaum stellt sowohl ein Reinigungsmittel im Sinne der Position 3402, als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Posiion 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung ist, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3 c) in die Position 3405 einzureihen.
Angaben: Schuhcreme; Schuhpflege; Lederpflegemittel; pflegt, schützt und wirkt farbaktivierend; Anwendung: Vor Gebrauch Staub und Schmutz entfernen, dann Creme gleichmäßig auftragen, gut trocknen lassen, anschließend auspolieren. Warenbeschaffenheit: Weiße, cremeartige Masse, verpackt in einer 75 ml-Metalltube mit Schraubverschluss. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel.
Angaben: Schuhcreme, flüssig; Lederpflegemittel; pflegt und wirkt farbaktivierend. Warenbeschaffenheit: Farblose, klare Flüssigkeit, verpackt in einer 75 ml-Kunststoffflasche mit Schraubverschluss und mit integriertem Auftrageschwamm. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel.
Angaben: Schuhpflegeset, Textil-/Ledermix; Set bestehend aus einem Reinigungs- und Pflegespray Schuhe, einem Imprägnierspray Schuhe, einer Glanzbürste Roßhaar und einem Microfasertuch Soft Wish. Warenbeschreibung: Warenzusammenstellung bestehend aus einem Reinigungs- und Pflegespray Schuhe (etikettierte 300ml-Spraydose, gefüllt mit Treibmittel und einer schäumenden, weißlichen Flüssigkeit), einem Imprägnierspray Schuhe (etikettierte 275ml-Pumpsprayflasche, gefüllt mit einer weißlichen Suspension), einer Bürste (Griff aus Holz mit Roßhaarborsten, ca. 19 cm x 5 cm x 4 cm) und einem Mikrofasertuch (konfektioniertes, gelbes Tuch, ca. 37 cm x 37 cm), gemeinsam verpackt in einem Folienbeutel und einem etikettiertem Pappkarton. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus einem Schuhpflegemittel (Reinigungs- und Pflegespray), einer Schuhbürste, einem Mikrofasertuch und einem Imprägnierspray, bei der im Hinblick auf die Verwendung und den Wert das Schuhpflegemittel (Position 3405) als charakterbestimmend anzusehen ist. Der Reinigungs- und Pflegespray stellt sowohl ein Reinigungsmittel im Sinne der Position 3402 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3c) in die Position 3405 einzureihen.
Angaben: Schuhpflege; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Pflege von Schuhen und Handtaschen, bestehend aus einem LMT-Spray, einem Schwamm aus geschäumten Kunststoff sowie einem Mikrofasertuch in einer Plastikverpackung; Elastizität und Pflege für alle Trendmaterialien; zum Auftragen mit dem Mikrofasertuch und anschließendem Auspolieren. Warenbeschaffenheit: Warenzusammenstellung bestehend aus einem LMT-Spray (weißer Sprühschaum in einer etikettierten 125ml-Spraydose), einem grauen Schwamm (Abmessungen (BxHxT) ca. 10 x 6,5 x 1,5 cm) und einem grauen Mikrofasertuch (Abmessungen ca. 20 x 20 cm), gemeinsam verpackt in einer bedruckten Blisterverpackung. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus einem Pflegeschaum (LMT-Spray), einem Schwamm und einem Mikrofasertuch, bei der im Hinblick auf die Verwendung der Pflegeschaum (LMT-Spray) gegenüber dem Schwamm und dem Mikrofasertuch als charakterbestimmend anzusehen ist.
Angaben: Schuhpflege; Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Auffrischung, Reinigung und Schutz für gefettete Leder, bestehend aus einem Reinigungs- und Pflegeschaum sowie einem Schwamm in einer Plastikverpackung; reinigt gründlich, pflegt nachhaltig und schützt empfindliche Fettleder; zum Auftragen mit dem Schwamm und anschließendem Nachpolieren. Warenbeschaffenheit: Warenzusammenstellung bestehend aus einem Reinigungs- und Pflegeschaum (weißer Sprühschaum in einer etikettierten 125ml-Spraydose) und einem grauen Schwamm (Abmessungen: ca. 10,2 x 6,7 x 4,5 cm), gemeinsam verpackt in einer bedruckten Blisterverpackung. Befund: Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung aus einem Reinigungs- und Pflegeschaum und einem Schwamm, bei der im Hinblick auf die Verwendung der Reinigungs- und Pflegeschaum gegenüber dem Schwamm als charakterbestimmend anzusehen ist. Der Reinigungs- und Pflegeschaum stellt sowohl ein Reinigungsmittel im Sinne der Position 3402 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 dar. Da sowohl der Reinigungs- als auch der Pflegevorgang von gleicher Bedeutung sind, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3c) in die Position 3405 einzureihen.
Angaben: Perfect Wax; imprägnierendes Wachs für Glattleder; zusammengesetzt aus Wachsen (Bienenwachs u.a.), Ölen und weiteren Bestandteilen; dient dazu, Glattleder (Schuhe/Lederfussbälle) zu pflegen und vor Nässe und Schmutz zu schützen. Warenbeschaffenheit: Gelbe, feste, knetbare Masse mit Wachseigenschaften, umverpackt in einer 200ml-Kunststoffdose. Befund: Schuh- und Lederpflegemittel Da die Ware sowohl ein Wachs im Sinne der Position 3404 als auch ein Schuh- und Lederpflegemittel im Sinne der Position 3405 darstellt, kann kein charakterbestimmender Bestandteil/Verwendungszweck nach AV 3 b) ermittelt werden und die Ware ist unter Anwendung der AV 3c) in die Position 3405 einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3405 1000: Die zum Herstellen von Schuhpflegemitteln verwendeten Rohstoffe bestehen im allgemeinen aus tierischen, pflanzlichen, mineralischen oder künstlichen Wachsen, flüchtigen Lösungsmitteln (Terpentinöl, Testbenzin usw.), Farbstoffen und verschiedenen anderen Substanzen (z. B. Alkohol, Borax, künstliche Essenzen, Emulgiermittel). Lederfärbemittel, insbesondere Färbemittel für Wildlederschuhe, weisen nicht die Beschaffenheit von Schuhpflegemitteln auf und gehören deshalb zu Unterposition 3212 90 00 (sofern sie, wie es im allgemeinen der Fall ist, in Formen oder Verpackungen für den Einzelverkauf gestellt werden). Schuhweiß ist gleichfalls von dieser Position ausgeschlossen, es gehört zu Unterposition 3210 0090. Schuhfett gehört im allgemeinen zu Unterposition 3403 1100 oder 3403 9100.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0 umfasst Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3405.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3405.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3405.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 340510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0?
3405.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3405.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3405.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 34 SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS > 3405 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaum-, Schwamm-, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt, bestrichen oder überzogen), ausgenommen Wachse der Position 3404 > 340510 Schuhcreme und ähnliche Schuh- oder Lederpflegemittel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3405.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3405.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI37972/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3405.10.00.00.0?
Warennummer 3405.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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