Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3504: Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3504 steht für Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3504 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3504
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  2. 3504Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3504

Zu Unterposition 3504 00 10: Milcheiweißkonzentrate werden im Allgemeinen aus entrahmter Milch durch teilweisen Entzug der Lactose und Mineralsalze, z. B. durch das Verfahren der Ultrafiltration, gewonnen. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Casein und Molkeeiweiß (Lactoglobuline, Milchalbumin usw.) etwa im Verhältnis 4 zu 1 zusammen. Ihr Proteingehalt wird berechnet, indem man den Stickstoffgehalt mit dem Faktor 6,38 multipliziert. Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von nicht mehr als 85 GHT gehören zu Unterposition 0404 90. Hierher gehören nicht die in den Erläuterungen zu den Unterpositionen 0406 10 30 bis 0406 10 80, dritter Absatz, beschriebenen Erzeugnisse der Art ‚Cagliata’. Zu Unterposition 3504 00 90: Hierher gehören Erzeugnisse auf pflanzlicher Basis mit einem hohen Proteingehalt von mehr als 85 GHT, bezogen auf die Trockenmasse. …

Pos. 3504

Zu Unterposition 3504 00: 1. Milchproteinkonzentrat, bestehend aus 92 GHT Milchproteinen (77 GHT Casein, 15 GHT Molkenproteine), berechnet auf den Trockenstoff, Fett (weniger als 1,5 %), Asche (weniger als 4,5 %) und Wasser (weniger als 6 %). Das Produkt wird für die Proteinanreicherung verschiedener Lebensmittelzubereitungen verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1. 2. Milchproteinkonzentrat, unmittelbar durch Membranfiltration von Milchproteinen erhalten, bestehend aus 86 GHT Milchproteinen (80 GHT Caseine und 20 GHT Molkenproteine) bezogen auf die Trockenmasse, Asche (7,4 GHT), Wasser (5,1 GHT), Lactoserückstand (1 GHT) und Fett (0,5 GHT). Dieses Erzeugnis wird zur Herstellung von Milcherzeugnissen verwendet. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.

Pos. 3504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 55/2003 der Kommission vom 13. Januar 2003 (ABl. EG Nr. L 8/3) (RV L 55/2003), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 5. Pulverförmige Ware mit folgender Zusammensetzung (in GHT): - Protein 92 - Collagengehalt: 65 - Feuchtigkeit 4 - Asche (550 ºC) 4 Das wasserlösliche Erzeugnis wird durch Hydrolyse aus Knochen hergestellt. Es wird für das Binden von Wasser z.B. in Fleischwaren verwendet. Unterposition 3504 00 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 3504 00 und 3504 00 90. Aufgrund seiner Zusammensetzung und weil das Erzeugnis aus Knochen hergestellt ist, kann es nicht als Fleischextrakt der Position 1603 angesehen werden. …

Kapitel 35

Zu Unterposition 3504 00 10 gehören Konzentrate aus Milcheiweiß mit einem Proteingehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 85 GHT (RV G3501000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3504?

Die Zolltarifnummer 3504 umfasst Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3504?

Für 3504 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3504?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3504. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3504?

3504 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3504 im Zolltarif eingeordnet?

3504 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3504?

Zu 3504 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3504?

Position 3504 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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