Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3506.91: Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3506.91 steht für Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3506.91 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 35. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3506.91
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 35EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  2. 3506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
  3. 3506.91Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3506.91

HS-Code3506.916 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Ceuta0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Georgien0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEHH/1749/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-09

Bei der Ware "Tobacoll A 7185 Z" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff für industrielle Anwendungen. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.

DEHH/1750/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-09

Bei der Ware "Tobacoll ZH 6045" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff, der in der Zigarettenindustrie verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.

DEHH/1758/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-06

Bei der Ware "Tobacoll Q 3197" handelt es sich nach Angaben des Antragstellers um einen zubereiteten Klebstoff, der zur Verklebung von Versandkarons verwendet werden soll. Der Klebstoff wird in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Ergebnis der Untersuchung eines Warenmusters: Äußere Beschaffenheit: gelbliche, rechteckige Schmelzkleberstücke Nachweis der Klebefähigkeit: positiv beim Erhitzen Das Infrarotspektrum entspricht im Wesentlichen den Angaben des Antragstellers. Nach den vorgelegten, vertraulichen Unterlagen, die nicht im Widerspruch zu den durchgeführten Untersuchungen stehen, liegt ein zubereiteter Klebstoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 vor.

DEHH/1385/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-12

Bei der Ware mit vertraulichem Handelsnamen handelt es sich um einen Zweikomponenten-Klebestoff auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913. Nach Angaben des Antragstellers werden beide Komponenten immer als eine Einheit in Aufmachung für den Einzelverkauf in Gebinden größer 1 kg gehandelt. Um ein Gebinde zu mischen, soll die Komponente B vollständig in den Behälter der Komponente A gefüllt werden. Die gründlich miteinander vermischten Komponenten A und B sollen für die Verklebung mit Dichtfolien verwendet werden. Vom Antragsteller wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht. Es wurde keine Warenprobe vorgelegt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3506

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Zu dieser Gruppe gehören die zubereiteten Leime und Klebstoffe des nachstehenden Abschnitts B) und andere zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse, vorausgesetzt, sie sind für den Einzelverkauf als Leim oder Klebstoff aufgemacht und der Inhalt der Verpackung beträgt 1 kg oder weniger. Als Behältnisse für den Einzelverkauf dienen meist Glasflaschen oder Glastöpfe, Metallgefäße oder Metalltuben, Behältnisse aus Pappe, Papiersäcke usw. Sie können auch aus einem einfach herumgewickelten Papierstreifen bestehen, z. B. bei Tafeln aus Knochenleim. …

Pos. 3506

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 (Abl. EG Nr. L 316/4) (RV L 316/2007): 3. Klebstoff-Lösung, bestehend aus: Ethylcyanacrylat, Silica, Poly(methylmethacrylat), Calixarenen, Hydrochinon, Triglyceriden. Die Lösung ist dazu bestimmt, künstliche Fingernägel auf die natürlichen Fingernägel aufzukleben. Sie härtet langsam aus, um ein Modellieren der künstlichen Fingernägel zu ermöglichen. Die Lösung ist in Röhrchen mit einer Spezialöffnung abgepackt, die ein einfaches und genaues Auftragen ermöglichen. Das Nettogewicht beträgt höchstens 1 kg. Unterposition 3506 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3506 und 3506 10 00. Das Produkt stellt keine Zubereitung zur Hand- oder Fußpflege der Position 3304 dar. …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3506.91?

Die Zolltarifnummer 3506.91 umfasst Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, andere, Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3506.91?

Für 3506.91 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3506.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 350691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3506.91?

3506.91 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3506.91 im Zolltarif eingeordnet?

3506.91 steht in dieser Hierarchie: 35 EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME > 3506 Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3506.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3506.91 erfasst, zum Beispiel DEHH/1749/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3506.91?

HS-Unterposition 3506.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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