Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3602.00.00.10: Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3602.00.00.10 steht für Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3602.00.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 36. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3602.00.00.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 36PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE
  2. 3602Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
  3. 3602.00.00Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver
  4. 3602.00.00.10Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3602.00.00.10

HS-Code3602.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3602.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3602.00.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A008aCharges, devices and components, as follows:
  • 1A008bCharges, devices and components, as follows:
  • 1A008dCharges, devices and components, as follows:
  • 1C239High explosives, other than those specified in the Military Goods Controls, or substances or mixtures containing more than 2 % by weight thereof, with a crystal density greater than 1,8 g/cm 3 and having a detonation velocity greater than 8000 m/s.
  • 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Russische Föderation32.710 EUR TNEFor goods produced by Open Joint Stock Company (OJSC) Azot, Novomoskovsk, Russia or by Open Joint Stock Company (OJSC) Nevinnomyssky Azot, Nevinnomyssk, RussiaRegulation 2100/20-
Russische Föderation32.710 EUR TNEKCKK Branch of Joint Stock Company United Chemical Company Uralchem in Kirovo-ChepetskRegulation 2100/20-
Russische Föderation32.710 EUR TNEOtherRegulation 2100/20-

Laufende Verfahren, aus denen später Zölle folgen können: Russische Föderation

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3602

Zu Unterposition 3602 00: 1. Zubereiteter Sprengstoff, bestehend aus einem dichtem und sehr reinem (nicht porösen), weißem, qualitativ hochwertigem Granulat, das mind. 98 % Ammoniumnitrat (Stickstoffgehalt: mind. 34 %), 1,0 % - 1,6 % Magnesiumnitrat und max. 0,2 % brennbares Material enthält. Dieses Produkt ist in inerten Mineralölen emulgiert und zur Verwendung als Sprengstoff bestimmt. Es ist in 1250 kg Säcken abgepackt. Anwendung der AV 1. 2. Zubereiteter Sprengstoff, bestehend aus weißem, porösem Granulat, das mind. 98 % Ammoniumnitrat (Stickstoffgehalt: min. 34 %), max. 0,2 % brennbares Material und max. 0,1 % eines Beschichtungsmittels enthält. Dieses Produkt ist das Ausgangsmaterial für die Herstellung von ANFO (Ammonium Nitrate Fuel Oil), das für zivile Sprengstoffe im Bergbau oder Tiefbau verwendet wird. Es ist in 1250 kg Säcken abgepackt. Anwendung der AV 1. 3. …

Pos. 3602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2020/1317 DER KOMMISSION vom 9. September 2020 (ABl. EU Nr. L 309/1) (RV L 20/1317) 1. Eine Ware aus rieselfähigem porösem Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): ¾ Ammoniumnitrat > 99,4 ¾ (Gesamtstickstoff > 34,5) ¾ anionisches Polymer 0,28 ¾ Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm3 Unterposition 3602 00 00 Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 3602 00 00. …

Kapitel 36

1. Zu Kapitel 36 gehören nicht isolierte chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die in der nachstehenden Anmerkung 2 Buchstabe a) oder b) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3601000). 2. Als „Waren aus leicht entzündlichen Stoffen“ im Sinne der Position 3606 gelten ausschließlich: a) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig (RV E3602A00); b) flüssige Brennstoffe und brennbare Flüssiggase, in Behältnissen von der zum Auffüllen oder Wiederauffüllen von Feuerzeugen oder Anzündern verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von 300 cm3 oder weniger (RV E3602B00); c) Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse (RV E3602C00).

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3602.00.00.10?

Die Zolltarifnummer 3602.00.00.10 umfasst Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99,4 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - anionisches Polymer 0,28 Ölabsorption des Granulats: > 10 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,72 g/cm³. Rieselfähiges poröses Granulat, überwiegend basierend auf Ammoniumnitrat mit folgender Zusammensetzung (Angabe als Massenanteil): - Ammoniumnitrat > 99 - (Gesamtstickstoff > 34,5) - Magnesiumnitrat 0,4 - Gemisch aus Diammoniumphosphat, Ammoniumsulfat und Borsäure 0,06 - Beschichtung 0,08 Ölabsorption des Granulats: > 7 GHT Schüttdichte des Granulats: 0,80 g/cm³.. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3602.00.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 3602.00.00.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3602.00.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 360200. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3602.00.00.10?

3602.00.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3602.00.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

3602.00.00.10 steht in dieser Hierarchie: 36 PULVER UND SPRENGSTOFFE; PYROTECHNISCHE ARTIKEL; ZÜNDHÖLZER; ZÜNDMETALL-LEGIERUNGEN; LEICHT ENTZÜNDLICHE STOFFE > 3602 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver > 36020000 Zubereitete Sprengstoffe, ausgenommen Schießpulver. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3602.00.00.10?

Zu 3602.00.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 3602.00.00.10 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 3602.00.00.10 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Russische Föderation. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ist 3602.00.00.10 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3602.00.00.10 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A008a, 1A008b, 1A008d, 1C239, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3602.00.00.10?

TARIC-Code 3602.00.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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