Zolltarifnummer 3702: Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3702 steht für Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3702 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 37. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3702
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 37ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN
- 3702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| APS - Allgemeine Regelung | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3702 32 10: Mikrofilme dieser Unterposition unterscheiden sich im Allgemeinen nicht von kinematografischen Filmen; sie werden für die Reproduktion von Dokumenten, Bild für Bild, benutzt. Sie werden ferner für die Reproduktion von Computer-„listings“ verwendet und tragen dann die Kurzbezeichnung COM. Mikrofilme dieser Unterposition haben im Allgemeinen eine Breite von 8 mm, 16 mm und 35 mm oder eine Länge von rund 30 m, 61 m, 122 m oder 305 m. Die Filme für grafische Zwecke werden im Druckgewerbe zur fotomechanischen Bild- und Textwiedergabe verwendet (z. B. Fotolithografie, Heliografie, Fotochromotypografie, Fotokopie). (entfallen) bis (entfallen) bis (entfallen) bis Zu Unterposition 3702 96 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 3702 32 10. Zu Unterposition 3702 97 10: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 3702 32 10.
1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren (RV E3701000). 2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden (RV E3702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen (RV G3701000). 2. Als „Wochenschaufilme" im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen (RV G3702000).
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3702.10für Röntgenaufnahmen
- 3702.31andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger, für mehrfarbige Aufnahmen
- 3702.32andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von 105 mm oder weniger, andere, mit einer Silberhalogenid-Emulsion
- 3702.39andere
- 3702.41mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, für mehrfarbige Aufnahmen
- 3702.42mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von mehr als 200 m, ausgenommen für mehrfarbige Aufnahmen
- 3702.43mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger
- 3702.44mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm
- 3702.52mit einer Breite von 16 mm oder weniger
- 3702.53mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, für Diapositive
- 3702.54mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger, ausgenommen für Diapositive
- 3702.55mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m
- 3702.56mit einer Breite von mehr als 35 mm
- 3702.96andere, mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von 30 m oder weniger
- 3702.97andere, mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 m
- 3702.98mit einer Breite von mehr als 35 mm
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3702?
Die Zolltarifnummer 3702 umfasst Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3702?
Für 3702 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3702?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 3702. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3702?
3702 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3702 im Zolltarif eingeordnet?
3702 steht in dieser Hierarchie: 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3702?
Zu 3702 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3702?
Position 3702 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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