Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3707.90: Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3707.90 steht für Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3707.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 37. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3707.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 37ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN
  2. 3707Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf
  3. 3707.90Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3707.90

HS-Code3707.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
APS - Allgemeine Regelung0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/5399/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-23

Angaben: Warenart/Warenbezeichnung: Toner Cartridge - Verwendungszweck des Toners: als Farbstoff in Laserdruckern - Aufmachung: für den Einzelverkauf, üblicherweise im Karton (evtl. auf Paletten gepackt). Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein länglicher Original-Karton mit einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "I - 30 TONER - NET. 600g" und einem weiteren Etikett mit u.a. dem Aufdruck "Manufacturer: PSi Laser GmbH, Germany" enthielt: eine schwarze, säulenförmige Kunststoffkartusche (Abmessungen: Länge: 50,0 cm; Durchmesser: 7,4 cm) mit grünem, seitlichem, keilförmigem Aufsatz, einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "I - 30 TONER - NET. 600g", einem weiteren Etikett mit u.a. dem Aufdruck "Manufacturer: PSi Laser GmbH, Germany" sowie längsseitiger Toneraustrittsöffnung, geschützt mit einem vor Gebrauch zu entfernenden Dichtungsstreifen aus farbloser Kunststofffolie und ohne erkennbare, äußere, drehbare, mechanische Teile; Inhalt: ein schwarzes, staubfeines Pulver. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung des Toners werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Tonerpulver um ein zubereitetes chemisches Erzeugnis zu fotografischen Zwecken der Position 3707 des EZT.

DEF/5397/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-23

Angaben: Warenart/Warenbezeichnung: Toner Cartridge - Verwendungszweck des Toners: als Farbstoff in Laserdruckern - Aufmachung: für den Einzelverkauf, üblicherweise im Karton (evtl. auf Paletten gepackt). Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein länglicher Original-Karton mit einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "I - 60 - TONER BOTTLE ASSY - NET, 450g" enthielt: eine schwarze, säulenförmige Kunststoffkartusche (Abmessungen: Länge: 50,0 cm; Durchmesser: 7,4 cm) mit gelbem, seitlichem, keilförmigem Aufsatz, einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "I - 60 - TONER BOTTLE ASSY - NET, 450g" sowie längsseitiger Toneraustrittsöffnung, geschützt mit einem vor Gebrauch zu entfernenden Dichtungsstreifen aus farbloser Kunststofffolie und ohne erkennbare, äußere, drehbare, mechanische Teile; Inhalt: ein schwarzes, staubfeines Pulver. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung des Toners werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Tonerpulver um ein zubereitetes chemisches Erzeugnis zu fotografischen Zwecken der Position 3707 des EZT.

DEF/5398/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-23

Angaben: Warenart/Warenbezeichnung: Toner Kit - Verwendungszweck des Toners: als Farbstoff in Laserdruckern - Aufmachung: für den Einzelverkauf, üblicherweise im Karton (evtl. auf Paletten gepackt). Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein quaderförmiger Original-Karton mit u.a. dem Aufdruck "PLT-24 Toner Kit - Contains: 2 Toner Bottles, 2 Cleaner Felts, 2 Waste Toner Containers - Made in USA" enthielt: 1.) zwei Farbabstreifer mit weißem Filz - 2.) zwei leere Kunststoffbehälter - 3.) einen Kunststoff-Trichter - 4.) eine Installations-Anweisung - 5.) zwei schwarze, patronenförmige, Kunststoffflaschen (Höhe: 25,0 cm; Durchmesser: 8,4 cm) mit Schraubdeckel-Verschluss sowie der u.a. Beschriftung "PLT-24 Laser Printer Toner - Ingredients: Amorphous Silica, Iron Oxide, Propylene/ethylene Copolymer, Styrene Acrylate Copolymere, Metal Complex Dye - Contains 520g - Made in U.S.A." und ohne erkennbare, äußere, drehbare, mechanische Teile; Inhalt: ein schwarzes, staubfeines Pulver. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung des Toners werden als zutreffend unterstellt. Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil/Stoff der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung werden die mit Tonerpulver gefüllten Kunststoffflaschen angesehen. Zolltariflich handelt es sich bei dem Tonerpulver um ein zubereitetes chemisches Erzeugnis zu fotografischen Zwecken der Position 3707 des EZT.

DEF/5400/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-09-23

Angaben: Warenart/Warenbezeichnung: Toner Cartridge - Verwendungszweck des Toners: als Farbstoff in Laserdruckern - Aufmachung: für den Einzelverkauf, üblicherweise im Karton (evtl. auf Paletten gepackt). Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein länglicher Original-Karton mit einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "TONER CARTRIDGE MICR PP4050 - HMT2027 - 600g" enthielt: eine schwarze, säulenförmige Kunststoffkartusche (Abmessungen: Länge: 50,0 cm; Durchmesser: 7,4 cm) mit grünem, seitlichem, keilförmigem Aufsatz, einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck "TONER CARTRIDGE MICR PP4050 - HMT2027 - 600g" sowie längsseitiger Toneraustrittsöffnung, geschützt mit einem vor Gebrauch zu entfernenden Dichtungsstreifen aus farbloser Kunststofffolie und ohne erkennbare, äußere, drehbare, mechanische Teile; Inhalt: ein schwarzes, staubfeines Pulver. Die Angaben der Antragstellerin zur Zusammensetzung des Toners werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Tonerpulver um ein zubereitetes chemisches Erzeugnis zu fotografischen Zwecken der Position 3707 des EZT.

DEF/2007/04-1Erteilt von DEGültig bis 2009-12-31

Angaben: Warenart: Tonerpatrone für Kopierer. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: Ein Original-Karton mit u.a. dem Aufdruck "RICOH TONER TYPE 2200 - Net Weight 91 g - RICOH COMPANY, LTD. - MADE IN JAPAN" enthielt: eine hellgraue, säulenförmige Kunststoffflasche mit Führungsspirale, schwarzem Kunststoff- Schraubdeckel, schwarzem Kunststoff-Zahnrad (nicht drehbar) am Boden sowie einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck: "Components - Styrene Acrylic Polymer - Polyolefine - Carbon Black"; Inhalt: schwarzes, staubfeines Pulver - Glührückstand (600°C): 0,4 % - FTIR-Spektrum: entspricht im wesentlichen einem Styrol-Acrylat-Copolymer � Röntgenfluoreszenz-Spektrum: hauptsächlich Barium, Schwefel u. Silicium. Das Ergebnis der Untersuchung steht im wesentlichen nicht im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerin.

DEF/2008/04-1Erteilt von DEGültig bis 2009-12-31

Angaben: Warenart: Tonerpatrone für Kopierer. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit: hellgraue, säulenförmige, Kunststoffflasche mit Führungsspirale, schwarzem Kunststoff-Schraubdeckel, Mitnehmer (2 Einkerbungen) am Boden sowie einem Etikett mit u.a. dem Aufdruck: "RICOH TONER TYPE 8200D - Color BLACK - Net Weight 1450g - RICOH COMPANY, LTD. - MADE IN JAPAN"; ; Inhalt: schwarzes, staubfeines Pulver - Glührückstand (600°C): 1,1 % - FTIR-Spektrum: in Übereinstimmung mit den Angaben (vertraulich) � Röntgenfluoreszenz-Spektrum: hauptsächlich Silicium, Chrom u. Titan. Das Ergebnis der Untersuchung steht nicht im Widerspruch zu den Angaben der Antragstellerin.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3707

Zu Unterposition 3707 90: Zu dieser Unterposition 3707 90 gehören lichtempfindliche Kunstharzlösungen („Photoresists"), die bei der photolithographischen Herstellung von Halbleitermaterialien verwendet werden. Sie bestehen aus einem Polymer, einem Photosensibilisator, einem nicht-wässrigen Lösungsmittel und verschiedenen anderen Chemikalien. Ein Photoresist wird auf einem mit Metalloxid beschichteten Siliziumwafer aufgebracht, der anschließend in das fertige Halbleitermaterial umgewandelt wird.

Pos. 3707

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 169/99 der Kommission vom 25. Januar 1999 (ABl. EG Nr. L 19/6) (RV L 169/99), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 7. Toner in Pulverform, mit magnetischen Eigenschaften, verwendet als Entwickler für Photokopiergeräte Zusammensetzung: - Styrol- und Butylacrylat-Copolymer: 40 GHT - Polypropylen: 3 GHT - Magnetit: 56 GHT - Siliciumdioxid: < 1 GHT. Unterposition 3707 90 20 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3707, 3707 90 und 3707 90 20. Siehe auch die Erläuterungen zu Position 3215 Buchstabe a) und Position 3707 Nummer 2 des HS. Durchführungsverordnung (EU) 2016/1354 der Kommission vom 05. August 2016 (ABl. EU Nr. …

Pos. 3707

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (52. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Februar 2011) zur Einreihung einer Tonerkartusche: Eine Ware, bestehend aus einem zylindrischen Behälter aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 23 cm in der Höhe und einem Durchmesser von 9 cm, gefüllt mit Toner in Pulverform der Position 3707 (sog. Tonerkartusche). (Siehe Abbildung). Der Behälter hat eine schmale Öffnung an der Oberseite, die durch einen Schraubdeckel aus Kunststoff verschlossen ist. Die Außenseite des Behälters ist mit Laufrillen (auch „agitator ramps“ genannt) versehen, die die Verbindung mit einem spezifischen Bügel in einem Drucker oder Kopiergerät ermöglichen. …

Kapitel 37

1. Zu Kapitel 37 gehören weder Abfälle noch Ausschusswaren (RV E3701000). 2. Im Kapitel 37 bezieht sich der Begriff „fotografisch“ auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf lichtempfindliche, einschließlich wärmeempfindliche, Oberflächen erzeugt werden (RV E3702000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Bei Tonfilmen, die getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich getrennt nach seiner Beschaffenheit einzureihen (RV G3701000). 2. Als „Wochenschaufilme" im Sinne der Unterposition 3706 90 52 gelten Filme mit einer Länge von weniger als 330 m, die aktuelle Ereignisse, z. B. politischen, geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, sportlichen, militärischen, wissenschaftlichen, literarischen, volkskundlichen, touristischen oder gesellschaftlichen Charakters, darstellen (RV G3702000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3707.90?

Die Zolltarifnummer 3707.90 umfasst Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3707.90?

Der Drittlandszollsatz für 3707.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3707.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 370790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3707.90?

3707.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3707.90 im Zolltarif eingeordnet?

3707.90 steht in dieser Hierarchie: 37 ERZEUGNISSE ZU FOTOGRAFISCHEN ODER KINEMATOGRAFISCHEN ZWECKEN > 3707 Zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken (ausgenommen Lacke, Klebstoffe und ähnliche Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3707.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3707.90 erfasst, zum Beispiel DEF/5399/08-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3707.90?

HS-Unterposition 3707.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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