Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0: UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen:…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0 steht für UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen:, 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und, entweder Polymer von N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder, Polymer von N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3812.39.90.55.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3812.39.90.55.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
  3. 3812.39zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere
  4. 3812.39.90andere
  5. 3812.39.90.55UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen: - 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und - entweder Polymer von N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder - Polymer von N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7)
  6. 3812.39.90.55.0UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen:, 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und, entweder Polymer von N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder, Polymer von N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0

HS-Code3812.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3812.39.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3812.39.90.5510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3812.39.90.55.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3812

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Sinne dieser Position gelten als „zusammengesetzt“, „zubereitet“ oder „Zubereitungen“: 1) Absichtlich hergestellte Mischungen und Gemische, und 2) Reaktionsgemische, einschließlich der aus Homologen wie z. B. Fettsäuren oder Fettalkoholen der Position 3823 hergestellten Erzeugnisse. A) Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger. Unter Vulkanisationsbeschleunigern sind Erzeugnisse zu verstehen, die dem Kautschuk vor der Vulkanisation zum Verbessern der physikalischen Eigenschaften der vulkanisierten Kautschukwaren, zum Verkürzen der Vulkanisationszeit und zum Verringern der Vulkanisationstemperatur zugesetzt werden. Daneben können diese Zusatzstoffe auch als Weichmacher dienen. Zu dieser Position gehören nur solche Erzeugnisse, die Mischungen, d. h. Zubereitungen aus verschiedenen Stoffen sind. …

Kapitel 38

1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0?

Die Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0 umfasst UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen:, 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und, entweder Polymer von N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder, Polymer von N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3812.39.90.55.0?

Der Drittlandszollsatz für 3812.39.90.55.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3812.39.90.55.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0?

3812.39.90.55.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3812.39.90.55.0 im Zolltarif eingeordnet?

3812.39.90.55.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3812 Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe > 381239 zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere > 38123990 andere > 3812399055 UV-Stabilisator mit folgenden Inhaltsstoffen: - 2-(4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl)-5-(octyloxy)-phenol (CAS RN 2725-22-6) und - entweder Polymer von N,N'-Bis(1,2,2,6,6-pentamethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 193098-40-7) oder - Polymer von N,N'-Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinyl)-1,6-hexandiamin mit 2,4-Dichlor-6-(4-morpholinyl)-1,3,5-triazin (CAS RN 82451-48-7). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3812.39.90.55.0?

Zu 3812.39.90.55.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3812.39.90.55.0?

Warennummer 3812.39.90.55.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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