Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3812.39.90.75: UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3812.39.90.75 steht für UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und - 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3812.39.90.75 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3812.39.90.75
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
  3. 3812.39zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere
  4. 3812.39.90andere
  5. 3812.39.90.75UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und - 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3812.39.90.75

HS-Code3812.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3812.39.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3812.39.90.7510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI31110/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-08

Angaben: Lichtschutz-Additiv für die Farben- und Lackherstellung (UV-Absorber). Leicht gelbliche Flüssigkeit. Es wurde kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe: andere: andere:

DEBTI31260/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-08

Angaben des Antragstellers: Flüssiger, benzotriazolbasierter UV-Absorber für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere; andere; UV-Stabilisator

DEBTI12861/24-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-30

Angaben: Lichtschutz-Additiv für die Farben- und Lackherstellung (UV-Absorber). Es handelt sich um eine leicht gelbliche Flüssigkeit. Befund: Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe: zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe: andere: andere: UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von -verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr und -2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Anteil von nicht mehr als 5 GHT.

DEBTI13154/24-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-30

Angaben des Antragstellers: Songsorb CS 384-2; Flüssiger, benzotriazolbasierter UV-Absorber für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere; andere; UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von -verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Anteil von 95 GHT oder mehr und -2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Anteil von nicht mehr als 5 GHT.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3812

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Sinne dieser Position gelten als „zusammengesetzt“, „zubereitet“ oder „Zubereitungen“: 1) Absichtlich hergestellte Mischungen und Gemische, und 2) Reaktionsgemische, einschließlich der aus Homologen wie z. B. Fettsäuren oder Fettalkoholen der Position 3823 hergestellten Erzeugnisse. A) Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger. Unter Vulkanisationsbeschleunigern sind Erzeugnisse zu verstehen, die dem Kautschuk vor der Vulkanisation zum Verbessern der physikalischen Eigenschaften der vulkanisierten Kautschukwaren, zum Verkürzen der Vulkanisationszeit und zum Verringern der Vulkanisationstemperatur zugesetzt werden. Daneben können diese Zusatzstoffe auch als Weichmacher dienen. Zu dieser Position gehören nur solche Erzeugnisse, die Mischungen, d. h. Zubereitungen aus verschiedenen Stoffen sind. …

Kapitel 38

1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …

Abschnitt VI

1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3812.39.90.75?

Die Zolltarifnummer 3812.39.90.75 umfasst UV-Stabilisator, bestehend aus einer Mischung von - verzweigten und linearen C7- bis C9-Alkylestern der [3-(2H-Benzotriazol-2-yl)-5-(1,1-dimethylethyl)-4-hydroxy]-1-phenylpropansäure (CAS RN 127519-17-9) mit einem Gehalt von 85 GHT oder mehr und - 2-Methoxy-1-methylethylacetat (CAS RN 108-65-6) mit einem Gehalt von nicht mehr als 8 GHT. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3812.39.90.75?

Der Drittlandszollsatz für 3812.39.90.75 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3812.39.90.75?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3812.39.90.75?

3812.39.90.75 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3812.39.90.75 im Zolltarif eingeordnet?

3812.39.90.75 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3812 Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe > 381239 zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere > 38123990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3812.39.90.75?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3812.39.90.75 erfasst, zum Beispiel DEBTI31110/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3812.39.90.75?

TARIC-Code 3812.39.90.75 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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