Zolltarifnummer 3812.39.90.90: Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3812.39.90.90 steht für Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3812.39.90.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3812.39.90.90
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3812Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe
- 3812.39zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere
- 3812.39.90andere
- 3812.39.90.90Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3812.39.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Songsorb CS 1130. Flüssiger, benzotriazolbasierter UV-Absorber für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben: Gelbliches Granulat (Semi Bead, Kügelchen), z.B. im 20 kg-Bag oder im 500 kg-Big Bag aus PE (Polyethylen); Substanzgemisch das als Lichtstabilisator (HALS, hindered amine light stabilizer) bei Anwendungen mit hoher Lichtstabilität, insb. für Kunststoff und Kautschuk, verwendet werden soll. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben des Antragstellers: Weißes Pulver. Stabilisatorengemisch / synergetisches Blend aus einem phenolischen und einem phosphitischen gehinderten Antioxidans (AO) als Additiv für eine gute Verarbeitungs- und Langzeitthermostabilität (z. B. für Polyolefine, Polycarbonate, Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) und Polyester). Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben: Es handelt sich um eine flüssige, viskose Lichtstabilisatorenmischung auf Basis eines triazinhaltigen UV-Absorbers und eines HALS-Lichtstabilisators. Befund: Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe: zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe: andere: andere: andere.
Angaben des Antragstellers: Songsorb 2920; Flüssiger Lichtstabilisator / HALS ("hindered amine light stabilizer"), der als Kunststoffadditiv eingesetzt wird. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung gemacht. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben des Antragstellers: Flüssige, synergistische Mischung, die im Wesentlichen aus zwei Hauptkomponenten, einem Sebacinsäureesterdiester und einem über Oktan veretherten di-Sebacat, besteht und als HALS-UV-Stabilisator ("hindered amine light stabilizer") in Lacken als Lichtschutzmittel eingesetzt wird. Es wurden zur Zusammensetzung vertrauliche Angaben gemacht. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben: Weißes Pulver; Gemisch auf Basis von Tetramethylpiperidinylestern, das als niedermolekularer "hindered amine light stabilizer" (HALS)/Lichtstabilisator bei Polymeren (Kunststoff, Kautschuk), insbesondere PP (Polypropylen), TPO (Thermoplastisches Polyolefin), ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) und ASA (Acrylester-Styrol-Acrylnitril), eingesetzt werden soll. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Angaben: Gelbliches Granulat (Semi Bead); Substanzgemisch das als Lichtstabilisator (HALS, hindered amine light stabilizer) bei Anwendungen mit hoher Lichtstabilität, insb. für Kunststoff und Kautschuk, verwendet werden soll. Befund: Zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe; andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Im Sinne dieser Position gelten als „zusammengesetzt“, „zubereitet“ oder „Zubereitungen“: 1) Absichtlich hergestellte Mischungen und Gemische, und 2) Reaktionsgemische, einschließlich der aus Homologen wie z. B. Fettsäuren oder Fettalkoholen der Position 3823 hergestellten Erzeugnisse. A) Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger. Unter Vulkanisationsbeschleunigern sind Erzeugnisse zu verstehen, die dem Kautschuk vor der Vulkanisation zum Verbessern der physikalischen Eigenschaften der vulkanisierten Kautschukwaren, zum Verkürzen der Vulkanisationszeit und zum Verringern der Vulkanisationstemperatur zugesetzt werden. Daneben können diese Zusatzstoffe auch als Weichmacher dienen. Zu dieser Position gehören nur solche Erzeugnisse, die Mischungen, d. h. Zubereitungen aus verschiedenen Stoffen sind. …
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3812.39.90.90?
Die Zolltarifnummer 3812.39.90.90 umfasst Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3812.39.90.90?
Der Drittlandszollsatz für 3812.39.90.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3812.39.90.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3812.39.90.90?
3812.39.90.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3812.39.90.90 im Zolltarif eingeordnet?
3812.39.90.90 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3812 Zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe > 381239 zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder Kunststoffe, andere > 38123990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3812.39.90.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3812.39.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI19055/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3812.39.90.90?
TARIC-Code 3812.39.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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