Zolltarifnummer 3814.00: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3814.00 steht für Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
3814.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3814.00
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3814Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
- 3814.00Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3814.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
MAKE-UP SOLUTION CARTRIDGE FOR INK-JET PRINTER. THE MAKE UP SOLUTION CARTRIDGE IS SPECIFICALLY SHAPED TO FIT A CONTINUOUS INK JET MACHINE. SOLUTION CONTAINS RED DYE. SUPPLIED IN 0.825 LITRE CARTRIDGE. MAKE-UP SOLUTION CARTRIDGE CONTAINS ACETONE, ETHANOL, AMMONIUM HYDROXIDE SOLUTION, WATER AND DYE (RED) .
Elektronischer Komponenten Reiniger Angaben: Nach den vorgelegten Datenblättern handelt es sich um ein schnell verdampfendes, mit Wasser nicht mischbares, klares Gemisch hochreiner Lösungsmittel (leichtes Akylat-Naphtha mit Propanol-2 sowie Kohlendioxid ). Die Ware ist nur für den Industriegebrauch und dient dem Entfetten und Reinigen elektronischer Komponenten ( z.B. Schalter, Kontakte). Feststellungen: Etikettierte 250-g-Aerosoldose mit Schutzkappe und Entnahmeventil. Darin befindet sich eine schnell verdampfende, nach Lösungsmitteln riechende klare, farblose Flüssigkeit. Befund: Aus organischen Lösungsmitteln zusammengesetztes Entfettungs- und Reinigungsmittel.
Entfetter/Reiniger Angaben: Nach dem vorgelegten Datenblatt und den Angaben auf dem Etikett dient die Ware dem Entfetten und Reinigen von Anlagen, Maschinen und Komponenten im industriellen Bereich. Es soll sich nach dem Sicherheitsdatenblatt um ein schnell verdampfendes Gemisch polarer und unpolarer Lösungsmittel und Limonen handeln. Feststellungen: Vorgelegt wurde eine etikettierte 500-ml- bzw. 397-g-Sprühdose mit Schutzkappe und Entnahmeventil, die mit einer schnell verdampfenden, farblosen, klaren Flüssigkeit mit Citrusgeruch gefüllt ist. Befund: Nach den Angaben handelt es sich bei der Ware um ein zusammengesetztes organisches Entfettungsmittel.
Angaben des Antragstellers: Zubereitung aus Bioethanol, einem weiteren organischen Lösungsmittel, einem anderen Alkohol und einem Vergällungsmittel Verwendungszweck: als Verdünner in der Lack- und Kosmetikindustrie, in Druckereien zum Reinigen von polygraphischen Maschinen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach diesen Angaben liegt ein zusammengesetztes organisches Lösungsmittel vor.
Angaben des Antragstellers: Zubereitung aus Bioethanol, einem weiteren organischen Lösungsmittel, einem anderen Alkohol und einem Vergällungsmittel Verwendungszweck: als Verdünner in der Lack- und Kosmetikindustrie, in Druckereien zum Reinigen von polygraphischen Maschinen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach diesen Angaben liegt ein zusammengesetztes organisches Lösungsmittel vor.
Angaben des Antragstellers: Verdünnungs- und Lösungsmittel auf der Basis von Dieselöl (Gasöl), Dipropylen-Glykol-Monomethyl-Ether, C10- bis C13-Kohlenwasserstoffen und weiteren organischen Zusätzen. Verwendung: Zum Lösen von Bitumenerzeugnissen (bituminöse Dichtungen und Dichtungsmassen, Farben, Klebstoffe). Kann auch als Lösungsmittel für Silikonmassen, Fette, Schmierstoffe, schwere Öle, Ruß, Harz, Teer und Wachsrückstände verwendet werden. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacke; - andere; -- andere.
Angaben des Antragstellers: Verdünnungs- und Lösungsmittel auf der Basis von Dieselöl (Gasöl) mit FAME (Fettsäuremethylester), Dipropylen-Glykol-Monomethyl-Ether und weiteren organischen Zusätzen. Verwendung: Zum Lösen von Bitumenerzeugnissen (bituminöse Dichtungen und Dichtungsmassen, Farben, Klebstoffe). Kann auch als Lösungsmittel für Silikonmassen, Fette, Schmierstoffe, schwere Öle, Ruß, Harz, Teer und Wachsrückstände verwendet werden. Befund: Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacke; - andere; -- andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3814 00: 1. Lösemittel, das als Nebenprodukt der Fischer-Tropsch Synthese erhalten wird, bestehend aus 63 – 65 % vol Ethylalkohol, 35 – 37 % vol Isopropylalkohol und maximal 1 % vol C3/C4-Alkoholen. Anwendung der AV 1. 2. Organisches Lösungsmittel, in Form einer farblosen, klaren, homogenen Flüssigkeit, ohne feste Verunreinigungen, bestehend aus Xylol (88,23 %), Toluol (0,55 %), Methylisobutylketon (7,68 %) und andere Substanzen (3,50 %). Es wird zur Herstellung von Asphaltmastix, Grundierungen, Farben, Lacken, Klebstoffen etc. verwendet. Es wird in Fässern von 20 Litern dargeboten. Anwendung der AV 1 3. Klare transparente Flüssigkeit, bestehend aus Testbenzin (57 GHT), Decahydronaphthalin (DHN, 35 GHT), Benzylalkohol (5 GHT) und Ethylhexanol (3 GHT), in Stahlfässern von 200 Litern. …
Zu Position 3814 gehören auch zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel mit einem Gehalt an Erdöl von mehr als 70 GHT (siehe auch die HS- Erläuterungen zu Position 3814, Abschnitt 1) Der Wortlaut von Position 3814 ist genauer als der von Position 2710, da hierin nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch die Verwendung der Ware spezifiziert wird (siehe auch die HS-Einreihungsauffassung 3814.00/3). Die Ware ist daher als anderes zusammengesetztes organisches Lösemittel in den KN-Code 3814 00 90 einzureihen. 1) ABl. EG Nr. L 24/14
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3814.00?
Die Zolltarifnummer 3814.00 umfasst Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3814.00?
Für 3814.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 3814.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3814.00?
3814.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3814.00 im Zolltarif eingeordnet?
3814.00 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3814 Zusammengesetzte organische Löse- und Verdünnungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3814.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3814.00 erfasst, zum Beispiel GBBTI504097955. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3814.00?
HS-Unterposition 3814.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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