Zolltarifnummer 3815.90.90: Reaktionsauslöser, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3815.90.90 steht für Reaktionsauslöser, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3815.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3815.90.90
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3815.90.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A225Wet-proofed platinised catalysts specially designed or prepared for promoting the hydrogen isotope exchange reaction between hydrogen and water for the recovery of tritium from water or for the production or upgrading of heavy water.
- 1A226Specialised packings which may be used in separating heavy water from ordinary water, having both of the following characteristics:
- 1A225Wet-proofed platinised catalysts specially designed or prepared for promoting the hydrogen isotope exchange reaction between hydrogen and water for the recovery of tritium from water or for the production or upgrading of heavy water.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Mischung hauptsächlich bestehend aus Oxiden des Zirkoniums, Hafniums, Cers, Lanthans und Yttriums in Form eines weißen Pulvers, das als Rohstoff zur Herstellung von Trägerkatalysatoren zur Abgasbehandlung von Verbrennungsmotoren verwendet werden soll. Diese Seltenerdoxid-Mischung katalysiert bereits alleine diverse Oxidationsreaktionen (z.B. die Oxidation von CO durch den im Material eingespeicherten Gittersauerstoffs zu CO2) durch die Fähigkeit des enthaltenen Ceroxids Sauerstoff abzugeben bzw. einzuspeichern. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung der Ware gemacht. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
Angaben: Katalysator für die Hydrosilylierung bei der Herstellung von Siliconen und Siliconelastomeren. Hauptwirkstoff ist ein ca. 50 %iges Karstedt-Konzentrat, bestehend aus 1,1,3,3-Tetramethyl-1,3-divinyldisiloxan-Platinkomplex und 1,1,3,3-Tetramethyl-1,3-divinyldisiloxan, gelöst in vinylterminiertem Polydimethylsiloxan. Typischerweise wird der Platinkomplex in sehr niedrigen Konzentrationen (30-100 ppm) eingesetzt und verbleibt in den Silikonen. Für eine bessere Dosierbarkeit wird das Karstedt-Konzentrat im Katalysator mit vinylterminierten Polydimethylsiloxan verdünnt. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: andere: andere.
Angaben: 33,3 % TEDA (Triethylenediamin, 1,4-Diazabicyclo(2.2.2)octan, CAS-Nr. 280-57-9), gelöst in DPG (Dipropylenglycol, CAS-Nr. 25265-71-8). Es handelt sich um eine gelbliche Lösung. Die Ware dient als Katalysator für Polyurethane. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: andere.
Angaben: Natriummethylat, 30% Lösung in Methanol. Die Lösung wird bei der Biodieselproduktion als Katalysator zur Umesterung pflanzlicher Öle (Triglyceride) zu Biodiesel verwendet. Zähflüssige, farblose, hygroskopische Flüssigkeit, die in 20-ft-ISO-Containern oder 200-L-UN-Fässern gehandelt wird. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: andere.
Autre catalyseur, se présentant sous la forme d’une préparation catalytique, liquide, incolore, conditionné en fût de 200 litres.
Angaben: Wässriges Trennmittel zur Herstellung von Polyurethanbauteilen. Das Trennmittel dient zur leichteren Entformung nach dem Schäumprozess, zur gezielten Einstellung der Oberflächeneigenschaften des Polyurethanbauteils sowie zur Beschleunigung der Schaumreaktion. Emulsion bestehend aus Wasser, trenn- und oberflächenaktiven Substanzen, Katalysatoren und Lösungsmitteln. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: andere.
Angaben: Natriummethylat, 30%ige methanolische Lösung (NM30). Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: andere: andere: andere.
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um ein gelbes, flüssiges Gemisch aus Benzophenon (CAS.-Nr.: 119-61-9, 50% GHT) und 1-Hydroxycyclohexylphenylketon (CAS.-Nr.: 947-19-3, 50% GHT), welches als Photoinitiator für Polymerisationsreaktionen verwendet werden soll. Befund: Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3815 9010 und 3815 9090: Hierher gehören Mischungen von Verbindungen, deren qualitative und quantitative Zusammensetzung von der zu katalysierenden Reaktion abhängt. Sie werden allgemein beim Herstellen von Kunststoffen verwendet und häufig Initiatoren, Kettenüberträger, Terminatoren oder Telomere und Vernetzungsmittel genannt. Von diesen Erzeugnissen sind besonders zu erwähnen: 1. radikalbildende Katalysatoren Dies sind Zubereitungen auf der Grundlage organischer Stoffe, die sich unter den Reaktionsbedingungen langsam zersetzen und dabei Bruchstücke bilden, die ungepaarte Elektronen aufweisen. Durch Zusammenstoß mit dem Ausgangsmonomer führen sie zu einer chemischen Bindung und bilden dabei neue freie Radikale, die imstande sind, den Prozess zu wiederholen und die Kettenbildung fortzusetzen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Mechanik/Verschiedenes (346. Sitzung vom 30. Juni - 2. Juli 2004): Ein Katalysator, bestehend aus einer Wabe, die aus Kanälen aufgebaut ist, welche mit aktiviertem katalytischem Material beschichtet sind. Der Katalysator, der dazu bestimmt ist, in einem Abgassystem von Kraftfahrzeugen eingefügt zu werden, hat kein separates Gehäuse. Einreihung in die Position 3815.
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 3815.90.90.16Reaktionsauslöser auf der Grundlage von Dimethylaminopropylharnstoff
- 3815.90.90.30Katalysator, bestehend aus einer Suspension in Mineralöl von - Tetrahydrofuran-Komplexen aus Magnesiumchlorid und Titan(III)-chlorid und - Siliciumdioxid - mit einem Gehalt von 6,6 GHT (± 0,6 GHT) Magnesium und - einem Gehalt von 2,3 GHT (± 0,2 GHT) Titan
- 3815.90.90.38Fotoinitiator mit einem Gehalt an: -Polyethylen-glykol-di[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat (CAS RN 886463-10-1) von 80 GHT oder mehr -Polyethylen-glykol-[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat von nicht mehr als 17 GHT
- 3815.90.90.43Katalysator, in Form von Pulver, bestehend aus -92,50 GHT (± 2) GHT Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) -5 GHT (± 1) GHT Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) und -2,5 GHT (± 1,5) GHT Schwefeltrioxid (CAS RN 7446-11-9)
- 3815.90.90.48Fotoinitiator mit einem Gehalt an: -von 88 GHT oder mehr an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-[(2-benzoylbenzoyl)oxy]-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1246194-73-9) von nicht mehr als 12 GHT an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-hydroxy-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1648797-60-7)
- 3815.90.90.50Katalysator auf der Grundlage von Titantrichlorid, in Hexan oder Heptan suspendiert, mit einem Gehalt an Titan von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT, bezogen auf den hexan- oder heptanfreien Stoff
- 3815.90.90.55Katalytische Additive für das katalytische Wirbelschichtcracken (FCC), kein Y-Zeolith (CAS RN 308079-79-0) enthaltend und kein Basiskatalysator für FCC, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung aus einem oder mehreren der folgenden Wirkstoffe: -Calciumcarbonat (CAS RN 471-34-1) -Kupferoxid (CAS RN 1217-38-0) -Eisenoxid (CAS RN 1309-37-1) -Aluminiummagnesiumvanadiumoxid (CAS RN 70621-8-0) -Vanadiumpentoxid (CAS RN 1314-62-1) -Aluminiumphosphat (CAS RN 7784-30-7) -Ceriumoxid (CAS RN 1306-38-3) -Zeolith vom Typ ZSM-5 (CAS RN 308081-08-5) und einem oder mehreren der folgenden inerten Stoffe: -Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-8) -Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) -Kaolin (CAS RN 1332-58-7)
- 3815.90.90.581,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium (CAS RN 264926-41-2) in Form einer Hexanlösung (CAS RN 110-54-3), mit einem Gehalt an 1,1′-Bis(4-Triethylsilylphenyl)methylen(cyclopentadienyl)(2,7-di-tert-butyl-9-fluorenyl)dimethylhafnium von 2,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT
- 3815.90.90.60Dinonylnaphthalindisulfonsäure (CAS RN 60223-95-2) mit einem Gehalt von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT, in Form einer Lösung in Isobutanol (CAS RN 78-83-1)
- 3815.90.90.76Katalysator, bestehend aus Titandioxid und Wolframtrioxid
- 3815.90.90.81Katalysator, mit einem Gehalt an (2-Hydroxy-1-methylethyl)trimethylammonium-2-ethylhexanoat von 69 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 79 GHT
- 3815.90.90.85Katalysator, auf der Grundlage von Aluminosilicat (Zeolith), zum Alkylieren aromatischer Kohlenwasserstoffe, zum Transalkylieren alkylaromatischer Kohlenwasserstoffe oder zum Oligomerisieren von Olefinen
- 3815.90.90.88Katalysator aus Titantretrachlorid und Magnesiumchlorid mit einem Gehalt - berechnet auf öl- und hexanfreier Grundlage - von - 4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT Titan und - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Magnesium
- 3815.90.90.89Rhodococcus rhodocrous J1-Bakterien, mit Enzymen, gelöst in einem Polyacrylamid-Gel oder in Wasser, zur Verwendung als Katalysator bei der Herstellung von Acrylamid durch Hydrierung von Acrylnitril
- 3815.90.90.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3815.90.90?
Die Zolltarifnummer 3815.90.90 umfasst Reaktionsauslöser, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3815.90.90?
Der Drittlandszollsatz für 3815.90.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3815.90.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 381590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3815.90.90?
3815.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3815.90.90 im Zolltarif eingeordnet?
3815.90.90 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3815 Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 381590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3815.90.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3815.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI479/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3815.90.90 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3815.90.90 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A225, 1A226, 1A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3815.90.90?
KN-Code 3815.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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