Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0: Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0 steht für Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3823.70.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3823.70.00.90.0
- Drittlandszoll
- 3,8 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- 3823Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole
- 3823.70technische Fettalkohole
- 3823.70.00technische Fettalkohole
- 3823.70.00.90andere
- 3823.70.00.90.0Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,8 % | MFN |
| Ceuta | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben: Octanosol 60 %. Mischung langkettiger, endständiger Fettalkohole von C-24 bis C-32. Die größten Anteile liegen von 1-Octanosol (ca. 62 %), 1-Triacontanol (ca. 20 %) und 1-Hexacosanol (ca. 9 %) vor. Der Gesamtgehalt an Fettalkoholen liegt bei ca. 99 %. Die Ware wird zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt. Feststellungen: Weißes, mehlfeines Pulver. Befund: Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie; technische Fettalkohole; andere.
Angaben des Antragstellers: Gemisch langkettiger Fettalkohole mit den Hauptbestandteilen Octacosanol, Triacontanol und Hexacosanol, hergestellt aus Reis. Das Erzeugnis wird in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und soll hier verschiedene Funktionen wie z. B. die Förderung des Muskelaufbaus und die Senkung des Blutdrucks aufweisen. Untersuchungsergebnisse: Äußere Beschaffenheit: weißes Pulver IR-Spektrum: wie ein langkettiger Alkohol Verhalten der geschmolzenen Probe: wachsartig Schmelzbereich: ca. 77 - 80 °C. Danach liegt ein Gemisch langkettiger Fettalkohole vor.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3823 70 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 3823 des HS, Teil B. Hierher gehören nur technische Fettalkohole (Gemische acyclischer Alkohole), bei denen der Reinheitsgrad keines Alkoholbestandteils 90 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, beträgt. Derartige Erzeugnisse, bei denen der Gehalt an einem bestimmten Alkohol 90 GHT oder mehr beträgt, gehören im Allgemeinen zu Position 2905.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2084/91 (ABl. EG Nr. L 193/16) (RV L 2084/91), geändert durch Verordnung (EU) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18): 5. Zwischenerzeugnis der Gewinnung von Cholsäure aus Rindergalle, im Wesentlichen aus einem Gemisch von Cholsäure und Desoxycholsäure ( etwa 80 GHT ), Fettsäuren und anorganischen Salzen bestehend. Unterposition 3824 90641) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 3824 902) und 3824 90641). 1)Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code: 3824 99 64 2)Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code: 3824 99
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801) (RV E3801A10); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art (RV E3801A20); 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813) (RV E3801A30); 4) zertifizierte Referenzmateralien, gemäß nachstehender Anmerkung 2 (RV E3801A40); 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse (RV E3801A50); b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernähr …
1. A) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung der Position 2844 oder 2845 entsprechen, gehören zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0601A00). B) Vorbehaltlich des Buchstabens A) gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung der Position 2843, 2846 oder 2852 entsprechen, zu diesen Positionen, auch wenn andere Positionen dieses Abschnitts in Betracht kommen (RV C0601B00). 2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen (RV C0602000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0 umfasst Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3823.70.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 3823.70.00.90.0 beträgt 3,8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3823.70.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382370. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0?
3823.70.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3823.70.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
3823.70.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3823 Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische Fettalkohole > 382370 technische Fettalkohole > 38237000 technische Fettalkohole > 3823700090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3823.70.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3823.70.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25388/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3823.70.00.90.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 3823.70.00.90.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff oil palm). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3823.70.00.90.0?
Warennummer 3823.70.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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