Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0: Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0 steht für Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3824.30.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 38. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3824.30.00.10.0
Drittlandszoll
5,3 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 38VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  2. 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3824.30nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
  4. 3824.30.00nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt
  5. 3824.30.00.10in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt
  6. 3824.30.00.10.0Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0

HS-Code3824.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3824.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3824.30.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3824.30.00.10.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,3 %MFN
Ceuta0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference
Kamerun0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Antidumping- und Ausgleichszölle
UrsprungZollsatzHerstellerRechtsgrundlageGültig bis
Türkei-Alle übrigen UnternehmenDecision 0142/96-
China33 %Alle übrigen UnternehmenRegulation 1618/23-
ERGA OMNES-Alle übrigen UnternehmenRegulation 1036/16-

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI52015/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-18

Angaben des Antragstellers: Pastöse Hartmetallzubereitung. Mischung von Metallcarbiden (Wolframcarbid, Chromcarbid und Vanadiumcarbid), Cobalt und einem organischen Bindemittelsystem (Tylose und Benzylalkohol oder Paraffin). Die Hartmetallzubereitung besteht zum Großteil aus Wolframcarbid (70 – 90 %). Zusätzlich enthält die Zubereitung als Bindemittel Cobalt (5,5 – 13,5 %) sowie Tylose und Benzylalkohol (1,25 – 14%). Die Ware dient zu Herstellung von Metallextrusion und ähnlichen Verarbeitungsformen wie z.B. Metallzubereitungsspritzguss. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Charakterisierung der Ware, aber kein Warenmuster vorgelegt. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt; Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt. Die Fußnote TN 077 (zu TARIC-Code 3824 3000 10) ist nicht anwendbar, da diese sich auf das Fließverhalten von Pulver bzw. Granulat bezieht.

DE10159/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-28

Angaben: Mischung bestimmter Korngröße aus nicht gesintertem Wolframcarbid und einem Metall. Feststellungen: Vorgelegt wurden fünf Typen eines grauen Pulvers unterschiedlicher Körnung. Die Pulver sind klumpig und nicht frei fließend. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; - nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt; -- Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt

DE10156/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-28

Angaben: Mischung bestimmter Korngröße aus nicht gesintertem Wolframcarbid und einem Metall. Feststellungen: Vorgelegt wurde ein mehlfeines, graues, klumpiges und nicht fließfähiges Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; - nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt; -- Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt

DEHH/494/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-06

Angaben des Antragstellers: Pressfertiges Hartmetallpulver, nicht gesintert, aus 95% Wolframcarbid und 5% Cobalt. Feststellungen: Dunkelgraues, sehr feines, klumpendes, augenscheinlich nicht frei fließendes Pulver Cobalt und Wolframcarbid sind enthalten. Die Angaben zum Sinterungsgrad werden als zutreffend unterstellt. Es liegt Wolframcarbid, mit metallischem Pulver (Cobalt) vermischt, vor.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3824

Zu Unterposition 3824 30 00: Hierher gehören gebrauchsfertige Pulver für die Umwandlung in „Hartmetalle“ durch Sintern. Sie bestehen aus Mischungen von Metallcarbiden (z. B. Wolfram-, Titan-, Niobcarbid) untereinander, auch mit einem metallischen Bindemittel (Cobalt- oder Nickelpulver), und enthalten oft kleine Mengen Paraffin (etwa 0,5 GHT). Auch die einfache Mischung eines der genannten Carbide mit dem metallischen Bindemittel (z. B. Cobalt oder Nickel) gehört hierher, während die einzelnen Carbide zu Position 2849 gehören.

Pos. 3824

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 291/12) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 118/18), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Zubereitung zur Verwendung als Grundstoff für kosmetische Produkte mit folgender Zusammensetzung: - Extrakt aus tierischer Plazenta: etwa 10 GHT; - Maiskeimöl: etwa 90 GHT. Unterposition 3824 90 97 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 3824 und der Unterposition 3824 90 97 1). Das Erzeugnis kann nicht als ein Eiweißstoff der Position 3504 angesehen werden. …

Pos. 3824

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des EuGH vom 26. November 2015 in der Rechtssache C-44/15 Tenor Position 9025 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. Oktober 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie - gegebenenfalls mit einer Kunststofffolie überzogene – Umgebungstemperaturanzeiger aus Papier erfasst, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren durch eine Farbänderung irreversibel und ohne Möglichkeit einer anschließenden Wiederverwendung angeben, ob eine oder mehrere Temperaturschwellen erreicht worden sind Auszug aus dem Urteil des EuGH vom 9. …

Pos. 3824

Zu Position 3824 gehören: 1) Katzenstreu, bestehend aus Teilchen von nicht raffiniertem natürlichem Ton, der gemahlen und gesiebt sowie vor dem Verpacken für den Einzelhandel mit einem Farbstoff und einem Desodorierungsmittel besprüht wurde. 2) Bestimmte Substanzen oder Materialien, die in einer Form vorliegen, die sie für einen spezifischen Zweck geeigneter als für die allgemeine Verwendung macht: a) Stahlröhren mit einem Kern aus einem einzelnen Legierungselement oder einer einzelnen Legierungsverbindung (z. B. Kohlenstoff, Schwefel usw.). Diese Röhren werden dem geschmolzenen Stahl zugegeben, um das enthaltene Element oder die enthaltene Verbindung zuzuführen. b) Trockenbeutel, bestehend aus Bentonitton in einem Papierumschlag oder aus Silicagel in einem Säckchen aus Vliesstoff. Diese Beutel sind häufig bei Kameras, Linsen und anderen feuchtigkeitsempfindlichen Waren vorzufinden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0?

Die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0 umfasst Wolframcarbid mit metallischem Pulver vermischt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3824.30.00.10.0?

Der Drittlandszollsatz für 3824.30.00.10.0 beträgt 5,3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3824.30.00.10.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 382430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0?

3824.30.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3824.30.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?

3824.30.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 38 VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE > 3824 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen > 382430 nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt > 38243000 nicht gesinterte Metallcarbide, untereinander oder mit metallischen Bindemitteln gemischt > 3824300010 in Form unregelmäßiger, nicht frei fließender Partikel, mit metallischem Pulver vermischt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3824.30.00.10.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3824.30.00.10.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI52015/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Gilt für 3824.30.00.10.0 ein Antidumpingzoll?

Ja. Auf 3824.30.00.10.0 sind handelspolitische Schutzmaßnahmen in Kraft, betroffen ist der Ursprung Türkei, China, ERGA OMNES. Der Satz hängt am Hersteller: Ohne den zutreffenden TARIC-Zusatzcode gilt der Residualsatz für alle übrigen Unternehmen, der deutlich höher ausfallen kann.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3824.30.00.10.0?

Warennummer 3824.30.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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